Dann sag mir mal woher du weißt welches Fahrwerk von Importeur zugelassen ist und welches nicht?
Das steht ja nicht in dem TÜV Gutachten!
Zweite Gelenkwelle defekt! Eure Meinung!
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- Frischling
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- Registriert: 10. April 2005 06:57
ES ist doch ganz klar, das im Normalfall bei derartigen Veränderungen am Fahrzeug die Herstellergarantie erlischt.
Es gibt Zubehör, welches zugelassen ist. Da muß man sich eben vorher bei Skoda imformieren, ob es zugelassen ist oder nicht.
Oder Du baust irgendwas ein, dann darfst Du aber hinterher nicht rumheulen, wenn Deine Garantie erlischt.
Gruß
Es gibt Zubehör, welches zugelassen ist. Da muß man sich eben vorher bei Skoda imformieren, ob es zugelassen ist oder nicht.
Oder Du baust irgendwas ein, dann darfst Du aber hinterher nicht rumheulen, wenn Deine Garantie erlischt.
Gruß
Lieber Skoda schieben, als Benz fahren.
Haftung
Also meiner Meinung nach wäre dann der Hersteller des Fahrwerks in der Haftung. Das Problem wird sein, zu beweisen, daß der Defekt mit dem Fahrwerk zu tun hat. Da müßtest Du wohl auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein Gutachten in Auftrag geben - ob das den Aufwand lohnt, ....
Brandy
Brandy