Die Haftpflicht zahlt unabhängig vom verschulden des Fahrers / Halters, wenn das Fahrzeug für den Schaden ursächlich ist.
Wahrscheinlich ist die Rechtslage in Österreich anders, ist glaube auch bei Alkoholunfällen anders geregelt als hier, daß man sich das Geld glaube ich selber vom Verursacher holen muss und nicht wie hier die Versicherung des Verursachers in Vorzahlung tritt gegenüber dem Geschädigten und sich dann vom Verursacher das Geld wiederholt.
"netter" Vorfall am Montag
- Barus
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Unachsamkeit im Verkehr.
Zu geringer Sicherheitsabstand.
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert.
Gegenstand auf der Straße liegen lassen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. (Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.)
Zu geringer Sicherheitsabstand.
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert.
Gegenstand auf der Straße liegen lassen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. (Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.)
- OctaviaII2005
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OINK....alles ein bischen richtig, aber auch alles ein bischen falsch.......wenn das nur alles so einfach wäre......
du kannst nur hoffen, dass es einen identischen fall bereits gab, dann wird danach gehandelt...............wenn nicht lassen sich die vers. gerne zeit.
du kannst auf keinem fall davon ausgehen, dass wenn sie den verursacher ausfindig machen auch 100% bezahlt wird, obwohl die chancen sicher nicht schlecht stehen!
in österreich bezahlt übrigends auch immer zuerst die vers. welche sich aber regressforderung(bis zu €--22.000,--)vom VN vorbehält(zb. trunkenheit)
du kannst nur hoffen, dass es einen identischen fall bereits gab, dann wird danach gehandelt...............wenn nicht lassen sich die vers. gerne zeit.
du kannst auf keinem fall davon ausgehen, dass wenn sie den verursacher ausfindig machen auch 100% bezahlt wird, obwohl die chancen sicher nicht schlecht stehen!
in österreich bezahlt übrigends auch immer zuerst die vers. welche sich aber regressforderung(bis zu €--22.000,--)vom VN vorbehält(zb. trunkenheit)
1 Jahr VW Polo BJ 1974
4 Jahre VW Golf II BJ 1992
2,5 Jahre Skoda Fabia NEU
2 Jahre Skoda Octavia I NEU
4 Jahre Skoda Octavia II NEU
seit Mitte Oktober SUPERB-2
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Letzte Rettung?
Wenn kein Schädiger ausfindig zu machen ist wird Dir vielleicht hier geholfen: http://www.verkehrsopferhilfe.de
Viel Glück
Viel Glück
Octavia XCEPTION Combi, TDI 96 kW, 03/2004, Graphit-Grau Metallic
Frag mal einen Verkehrsrechtler in Deutschland, wenn der Verursacher feststeht, muss dieser den Schaden auch zu 100% zahlen sofern kein unabwendbares Ereignis vorlag, z.B. Steinschlag ist ein unabwendbares Ereignis, da selbst der beste Fahrer, unter Zugrundelegung der größten Sorgfalt, den Steinschlag hätte nicht vermeiden können, da bleibt jeder der Beteiligten auf seinen Kosten sitzen, anders sieht es aus wenn jemand mit absichtlich durchdrehenden Reifen Steine hochschleudert oder mit einem stark verdreckten Reifen z.B. Traktor die Straße verunreinigt, dann haftet er schon.
Komisch
Meine Versicherung kommt für Steinschlag auf auch wenn kein anderes Fahrzeug zu sehen war.
Meine Versicherung kommt für Steinschlag auf auch wenn kein anderes Fahrzeug zu sehen war.
http://www.octavia-forum.de da werden sie geholfen