StVO und Hup/chirp beim Zusperren

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Hi,

der will eben auf Nr. Sicher gehen, daß Du ihn nicht im Nachhinein belangst, alà "Hat mir keiner gesagt, der Händler muß es doch wissen". Trotzdem finde ich, der zweiten Teil von 1. ist unlogisch bzw. mit der Begründung Geldschneiderei. :roll:

Gewährleistung hast Du auf jede Arbeit, die Dein Händler durchführt, wäre ja noch schöner, wenn die auszuschließen wäre.

Tschau,

Sigma
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flo16
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Beitrag von flo16 »

hi sigma,

unlogisch ist es sicherlich. aber der freundliche meint, dass es sich hierbei um keine gewährleistung handelt, sondern um einen wunsch des kunden!!!

mir stinkst auch, weil ich mir denke, dass so ein cirpen bestimmt nicht den lärm verursacht, wie beim normalen hupen.

gruß
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Hi,

mal ganz salopp:

der Händler muß für alle Arbeiten, die er durchführt, geradestehen, d.h. er darf nix kaputt machen, durch die Veränderung darf nix kaputt gehen und das was er gemacht hat, muß ebenfalls "ganz" bleiben.

Natürlich kann er für die Umprogrammierung des STG (welches auch immer ;)), weil es eine Zusatzleistung ist, Geld verlangen.
Das Fahrzeug ist nicht mit der Funktion verkauft wurden, folglich hast Du keinen Anspruch auf Gewährleistung. Diesen hast Du nur, wenn ein Mangel, z. B. Defekt Fensterheber, auftritt.

Tschau,

Sigma
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Beitrag von fgordon »

*G* schreib doch unter anderem Namen an die Grün-Weissen wenn Dich das chirpen stört und die gute Nachbarschaft erhalten bleiben soll. Da dies ein endeutiger Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben ist, erlischt damit auch gleichzeitig die Betriebserlaubnis für das Auto, allein deswegen muss die Polizei sich da von Amtswegen drum kümmern bzw u.U. das Ordnungsamt.

:evil: :evil:
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Dr.Wackelzahn
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Beitrag von Dr.Wackelzahn »

Mein Autohaus und ich.
Ich wollte das "chirrpen" auch aktivieren lassen. Hatte einmal die Möglichkeit in die Werkstatt zu kommen und mit einem Techniker zu sprechen. Dieser meinte, eigentlich verboten, aber machbar.
So - heute großer Tag im Autohaus, als ich jedoch den Wagen zurückbekomme wurde das ein oder andere doch nicht gemacht. Unter anderem wurde auch diese Option nicht freigeschalten. Denn der Meister meinte dann geht doch nicht, sonst würde er haftbar gemacht werden können für's freischalten.
Dazu meinte er noch, dass bei allen Änderungen nachvollzogenwerden kann wer dies geändert hat.
In meinen Augen völliger schwachs*** denn wenn ich mir ein CAN-Bus-fähiges Diagnosegerät kaufe und es selber ändere, kann das mir keiner nachweisen, dass ich das war, oder etwa doch?

P.S.: Kennt jemand ein gutes Autohaus im allgäuer Raum?
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TorstenW
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Beitrag von TorstenW »

Moin,

KEIN Schwachsinn, der Meister hat recht!

Es wird eine Art "Identnummer" der Werkstatt im Steuergerät hinterlegt, über die derjenige der als Letzter "rumgespielt" hat, zu identifizieren ist.

Ich wollte mir z.B. das Nordamerika-Tagfahrlicht einschalten lassen (nur Hauptscheinwerfer) >>no way!!!, ausdrücklich von SAD verboten, da in D nicht zugelassen. Wenn ich Ärger bekomme, kann die Werkstatt herausgefunden werden (über diese Nummer) und bekommt vielleicht auch eins auf den Deckel. Nun habe ich eben Skandinavian-Tagfahrlicht (Standlicht, Rücklicht, gedimmte >80%< Hauptscheinwerfer), auch cool.

Wenn der Freundliche also etwas macht, dass nicht zugelassen ist, macht er das voll auf eigenes Risiko. (Vielleicht bist Du ja als "Tester" von SAD geschickt worden???) :wink:
WEISS er das? NEIN, also wird er sich nicht in die Nesseln setzen.

Grüße
Torsten
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Dr.Wackelzahn
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Beitrag von Dr.Wackelzahn »

OK, mag sein, dass man feststellen kann wer als letztes an dem Wagen etwas eingestellt hat. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Speicher des Steuergerätes nicht speichert welche "IdentNr" welche Position verändert hat.
Somit kann nicht wirklich bewiesen werden dass mein AH das verändert hat.
Oder kann es doch soo genau festgestellt werden?
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mucsk
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Beitrag von mucsk »

Dr.Wackelzahn hat geschrieben:Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass der Speicher des Steuergerätes nicht speichert welche "IdentNr" welche Position verändert hat.
Doch, tut es. VAG-COM setzt z.B. anstatt der IdentNr lauter Nullen. Das entspricht dann "Werksprogrammierung".
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Dr.Wackelzahn
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Beitrag von Dr.Wackelzahn »

Aber läßt das tatsächlich Rückschlüsse auf den zu welcher das geändert hat.
Beispielsweise könnte ich mir doch ein anderes AH suchen welches mir diese Einstellung ändert und dannach gehe ich wieder zu meinem zurück. Würde das tatsächlich nachvollziebar sein wer was geändert hat?
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Beitrag von mucsk »

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass nur jeweils die letzte Änderung mit IdentNr abgelegt wird. Für eine 100%ige Antwort würde ich mich an Sebastian [info@openobd.org] wenden.
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