Tagfahrlicht

Zur Technik des Octavia II
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Theresias
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Re: Xenon vs. Nebelleuchten

Beitrag von Theresias »

binaurig hat geschrieben:Thresias, kannst Du was dazu sagen, wie die Ösis das bei Xenon lösen?
Die Schluchtenscheisser haben die Xenons mit 100% laufen. :rofl:
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tommy_1982
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Beitrag von tommy_1982 »

So, ich war heute bei einem Freundlichen und der hat mir die Enstellung mit dem Tagfahrlich für 19,50 € innerhalb von 10 min gemacht!

1) Intensität des Abblendlichtes wird auf 92% verringert
2) Lichthupe bleibt aktiv
3) Fernlicht ist nicht möglich
4) Schalter bleibt in 0-Stellung
5) Schaltet sich ein wenn man die Zündung betätigt
6) Amaturenbeleuchtung bleibt ausgeschaltet
7) Heckleuchten und Kennzeichenbeleuchtung werden ebenfalls eingeschalten

Das sollte ausführlich genug sein!

Es erfolgten keine Umbauten am Fahrzeug, lediglich eine verändderte Softwareeinstellung
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ancient motorist
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Beitrag von ancient motorist »

Heckleuchten und Kennzeichenbeleuchtung werden eingeschaltet? :cry:
Ist aber dann nicht im Sinne des Erfinders, sprich der Tagfahrleuchte.
Gerade die Heckleuchten sollten amTage wegen der Sichtbarkeit doch ausgeschaltet bleiben und der Stromverbrauch ist doch dann auch wieder erhöht.
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Theresias
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Beitrag von Theresias »

ancient motorist hat geschrieben:Heckleuchten und Kennzeichenbeleuchtung werden eingeschaltet? :cry:
Das hatte ich bereits beschrieben, die ECE-Tagfahrlicht Variante ist eben mit Abblendlicht/Kennzeichenbeleuchtung (hinten), während die NAR Variante eben ohne dies auskommt...

Einfach mal lesen was ich schreibe und nicht drüberlesen...
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TorstenW
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Beitrag von TorstenW »

Moin,

Die Variante NUR Scheinwerfer ist in D laut StVZO nicht zugelassen! und es wird von SAD den Freundlichen auch ausdrücklich untersagt, diese Version zu aktivieren.

NUR Tagfahrlichtscheinwerfer ist zugelassen bei SEPARATEN Tagfahrleuchten (Hella etc.). Wenn die Hauptscheinwerfer als Tagfahrlicht genutzt werden, MUSS das Standlicht und Rücklicht mit leuchten. Vielleicht wird das in Kürze mal geändert (so wie damals mit der 3. Bremsleuchte; erst verboten und auf einmal Pflicht), aber derzeit ist es nicht zulässig und KANN (die Betonung liegt auf KANN!) zu Problemen mit der Rennleitung führen.
Im Ösiland ist das etwas anders, da dürfen sogar die Nebler als TFL genutzt werden (ist auch Einzustellen in der Programmierung).

@tommy
Ich habe meine Scheinwerfer auf 80% einstellen lassen. Das ist noch so, dass man nur einen Unterschied sieht, wenn man schnell von TFL auf volle Beleuchtung schaltet, bringt aber eine wesentlich höhere Lebensdauer der Lampen.
Man darf sie aber auch nicht zu dunkel einstellen, da es dann 1. gelblich wird und damit sch.... aussieht und 2. geht dann der "Halogen"-Effekt verloren und die Lebensdauer der Lampe verringert sich wieder.

Grüße
Torsten
19,50 ?? naja......
Meinem Freundlichen habe ich 'nen 10er für die Kaffeekasse in die Hand gedrückt, der wollte eigentlich nicht mal was dafür haben.....
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nbg
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Beitrag von nbg »

wer bei mir vorbeifährt dem mach ich`s umsonst. :rofl:
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Echo
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Beitrag von Echo »

nbg hat geschrieben:wer bei mir vorbeifährt dem mach ich`s umsonst. :rofl:
Bei mir war die Programmierung auch kostenlos.
emils
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Beitrag von emils »

Hi,

würde auch gerne das TFL in der Werkstatt einschalten lassen. Dazu ein paar Fragen:
- Lassen sich bei Xenons nur die Nebler + Standlicht (vorne, hinten) für TFL freischalten?
- Wenn ja, lassen sich die Nebler auch dimmen?
- Ist es in Deutschland erlaubt nur mit Nebler als TFL zu fahren?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruss
E
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TorstenW
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Beitrag von TorstenW »

Moin,
emils hat geschrieben:- Lassen sich bei Xenons nur die Nebler + Standlicht (vorne, hinten) für TFL freischalten?
- Wenn ja, lassen sich die Nebler auch dimmen?
- Ist es in Deutschland erlaubt nur mit Nebler als TFL zu fahren?
Auch wenn es schon ausführlich diskutiert wurde, extra für Dich zum mitmeisseln:

1. NEIN, es werden die Xenon UND Standlicht eingeschaltet, weil in D nur so zugelassen
2. Ja, die Nebler lassen sich dimmen (ist aber irrelevant, da sie in D nicht eingeschaltet werden dürfen)
3. NEIN, ist nicht erlaubt, die Nebler dürfen lt. StVZO "...nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder starken Regen..." eingeschaltet werden. DAS habe ich bei der DEKRA explizit angefragt und diese Antwort bekommen.

Grüße
Torsten
PS: Vielleicht solltest Du bitte so nett sein und vor der nächsten Frage entweder einfach den Thread lesen oder die Suche benutzen. Ausserdem gibt es eine StvZO!
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emils
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Beitrag von emils »

@ Torsten

erstmal vielen Dank für die Antwort. Zeitens ich habe zwar mehrmals durchgelesen, aber es gab auf meine Fragen keine eindeutige Antwort (bzgl. "missbrauchen" der Nebler als TFL).
Bzgl. StVZO ist mir schon klar. Viel mehr sogar, ich hasse es, wenn jemand, vor allem bei regen, mit Nebelscheiwerfer entgegen kommt.

Ich dachte nur, gedimmte Nebelscheiwerfer könnten gleichzeitig als TFL dienen. Wenn man TFL-Scheiwerfer von Hella & Co kauft, werden auch unterhalb der Stoßstange eingebaut und könnten glatt als Nebler durchgehen.

Denoch,nochmal vielen Dank.

Gruss
E

-edit-
Abgesehen davon ich sehe dann nicht den Sinn, TFL extra freizuschalten. Schalter auf Abblendlicht, Zündung an und Gut ist. Umgegekehrt beim Rausziehen des Schlüssen geht alles aus. Und das die Instrumentbeleuchtung auch an geht, ist nicht wirklich schlimm.
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