15% Rabatt bei Öffentlichem Dienst???

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
HuNtR
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Beitrag von HuNtR »

hmm dann bin ich wohl nen steuerhinterzieher :P

EDIT: Scherz, net das wer mich anbrangert
O² Combi 2.0FSI Ambiente | Corrida-Rot - Graham Onyx-Schw. - Entfall Motorbez. - Reifendrucküberw. - Dachreling - var. Ladebo. - Tempom. - Alarman. - beheizb. Vordersitze - autom. Außenspiegelabblen. - Musik+Sound Audience - Xenon+SRA - Pegasus 17"
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Joker0411
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Beitrag von Joker0411 »

Hallo Leute!

Yes, es ist vollbracht.
Meine Frau hat gerade die Bestätigung ausgehändigt bekommen.
Das freut mich doch etwas.
Denke dann kann die Bestellung ja kommen.
Werde heute mittag oder spätestens morgen hinfahren und die Sache klar machen.
Mfg.
Joker0411

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TomH
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Beitrag von TomH »

Dann hat sie aber Glück bzw. einen unwissenden Kollegen auf der anderen Seite gehabt! Die Bescheinigung gab es nur für sogenannte "dienstlich anerkannte Privatkraftfahrzeuge". Und selbige gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesreisekostengesetzes am 01.09.2005 nicht mehr.
EZ Nov. 2004: Octi 2 Ambiente Diamant-Silber Onyx-Schwarz 75KW
Poldi-NRW

Beitrag von Poldi-NRW »

Hmm, mein Babe hat auch eine Bescheingung, da steht eigentlich nur, daß sie im öffentlichen Dienst tätig ist, mehr nicht, da wird kein Wort von Auto o.ä. erwähnt.

Mit dieser Bestätigung hat sie beim PKW Kauf, Versicherung usw. günstigere Tarife bekommen. Warum dass besteuert werden sollte ist mir nicht klar, der Arbeitgeber hat ja nicht an der Beschaffung mitgewirkt oder etwas ausgehandelt, der Händler hat diesen Nachlass ja freiwillig gewährt auf den Kaufpreis und im Kaufvertrag steht als Kaufpreis nicht minus x % sondern gleich ein geringerer Kaufpreis.

Der Händler erklärte uns, wäre das Selbe wie bei dem Behindertenrabatt. Oder muss der auch versteuert werden ?
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Mirko
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Beitrag von Mirko »

TomH hat geschrieben:Dann hat sie aber Glück bzw. einen unwissenden Kollegen auf der anderen Seite gehabt! Die Bescheinigung gab es nur für sogenannte "dienstlich anerkannte Privatkraftfahrzeuge". Und selbige gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesreisekostengesetzes am 01.09.2005 nicht mehr.
genau das wurde uns auch am Tel erklärt...naja haben aber einen gefunden der 13,5 % gibt..und morgen hole ich ihn ab.. :D :D
Bestellt: 25.05.2005 / Liefertermin: 21.09.2005
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TomH
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Beitrag von TomH »

Poldi-NRW hat geschrieben:Hmm, mein Babe hat auch eine Bescheingung, da steht eigentlich nur, daß sie im öffentlichen Dienst tätig ist, mehr nicht, da wird kein Wort von Auto o.ä. erwähnt.
Diese Bescheinigung brauchst Du eigentlich nur gegenüber der Versicherung. Bei dem hier in Frage stehenden Rabatt geht es um feste Sätze, die die Autohersteller mit dem Bund vereinbarten. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, musstest Du eine besondere Bescheinigung bei der OFD (jedenfalls hier oben) anfordern. In der Regel brauchte man beim Händler aber nur auf diese Möglichkeit hinzuweisen, um unabhängig von der Bescheinigung einen satten Rabatt zu bekommen. :D
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SteDaa
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Beitrag von SteDaa »

Hallo,

habe im Internet eine Seite gefunden, bei der man auf Skoda 14% bekommt, bzw. gibt es auch für ADAC-Mitglieder 12%. Hat jemand von Euch schon seine Erfahrungen damit gesammelt?

Gruß
SteDaa
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Snow-White
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Beitrag von Snow-White »

Brauche gerade kein ADAC-Mtglied. Auch nicht mit 12% Rabatt :rofl:

Entschuldigung, ich konnte es nicht für mich behalten.
...die Embleme bleiben dran.
SteDaa
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Beitrag von SteDaa »

Snow-White hat geschrieben:Brauche gerade kein ADAC-Mtglied. Auch nicht mit 12% Rabatt :rofl:

Entschuldigung, ich konnte es nicht für mich behalten.

Würde mich trotzdem interessieren, was, wieviel und wo Ihr Prozente bekommen habt :D
immer noch keine O², soll aber bald ein 1,9 TDI Combi DSG werden.
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Apfelschorle
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Beitrag von Apfelschorle »

Toc hat geschrieben:Ist doch kein Geldwerter Vorteil. Du zahlst das Auto ja selber und erhältst es nicht von Deinem Dienstherren. Geldwerter Vorteil wäre ein Dienstwagen, der privat genutzt wird.
Einspruch! Wenn Dein Arbeitgeber es Dir ermöglicht, z.B. über einen Großabnehmerkontrakt einen höheren Rabatt zu erzielen, dann mußt Du die Differenz zwischen einem sog. Hauspreis (also dem Listenpreis abzgl. dem Rabatt, den von diesem Händler quasi jeder bekäme) und dem Großkundenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Natürlich gibt's an dieser Regelung einige Schräubchen an denen sich drehen läßt, aber so sieht Vater Staat das IMHO vor.
O² Combi 2.0 TDI Elegance, MJ 06, graphitgrau, Leder/Stoff Onyx, Glasdach, Pegasus + SFW, Audience + Sound, FSE, Xenon, RDÜ, Netz + var. Boden, Reling Bild
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