![Razz :P](./images/smilies/icon_razz.gif)
EDIT: Scherz, net das wer mich anbrangert
genau das wurde uns auch am Tel erklärt...naja haben aber einen gefunden der 13,5 % gibt..und morgen hole ich ihn ab..TomH hat geschrieben:Dann hat sie aber Glück bzw. einen unwissenden Kollegen auf der anderen Seite gehabt! Die Bescheinigung gab es nur für sogenannte "dienstlich anerkannte Privatkraftfahrzeuge". Und selbige gibt es seit dem Inkrafttreten des neuen Bundesreisekostengesetzes am 01.09.2005 nicht mehr.
Diese Bescheinigung brauchst Du eigentlich nur gegenüber der Versicherung. Bei dem hier in Frage stehenden Rabatt geht es um feste Sätze, die die Autohersteller mit dem Bund vereinbarten. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, musstest Du eine besondere Bescheinigung bei der OFD (jedenfalls hier oben) anfordern. In der Regel brauchte man beim Händler aber nur auf diese Möglichkeit hinzuweisen, um unabhängig von der Bescheinigung einen satten Rabatt zu bekommen.Poldi-NRW hat geschrieben:Hmm, mein Babe hat auch eine Bescheingung, da steht eigentlich nur, daß sie im öffentlichen Dienst tätig ist, mehr nicht, da wird kein Wort von Auto o.ä. erwähnt.
Einspruch! Wenn Dein Arbeitgeber es Dir ermöglicht, z.B. über einen Großabnehmerkontrakt einen höheren Rabatt zu erzielen, dann mußt Du die Differenz zwischen einem sog. Hauspreis (also dem Listenpreis abzgl. dem Rabatt, den von diesem Händler quasi jeder bekäme) und dem Großkundenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Natürlich gibt's an dieser Regelung einige Schräubchen an denen sich drehen läßt, aber so sieht Vater Staat das IMHO vor.Toc hat geschrieben:Ist doch kein Geldwerter Vorteil. Du zahlst das Auto ja selber und erhältst es nicht von Deinem Dienstherren. Geldwerter Vorteil wäre ein Dienstwagen, der privat genutzt wird.