Wie verhalten bei Konvoi auf der BAB?

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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Ah ja, die Autos hatte ich doch glatt unterschlagen. :oops:
Kay hat geschrieben: Mag sein, aber er begeht Nötigung in dem er den Fahrer eines im Konvoi fahrenden Fahrzeuges ggf. zu einer Gefahrenbremsung zwingt...
Das ist aber kein speziell an den Verband gekoppeltes Problem, sondern eigentlich immer so und genau darauf wollte ich hinaus, siehe auch Deine Anmerkung zum §1.

Tschau,

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Lupolaner
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Beitrag von Lupolaner »

moin,
...nur um es mal klarzustellen: auch ein einsatzfahrzeug mit sondersignalen darf überholt werden! es darf nur nicht behindert werden! und dieser begriff des behinderns ist ein unbestimmter rechtsbegriff, unter umständen dann halt auch weit auslegbar.
es macht nur meistens auch keinen sinn, aber überholen ist, soweit man sich z.b. was tempolimits angeht, im rahmen der stvo verhält, nicht verboten!

ich bin selbst in der feuerwehr und auch oft genug (leider viel zu oft) in dieser angelegenheit unterwegs. meist steht der überholende dann eh im stau, also bringt's eigentlich nix...
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Hi,

vom Überholen eines Einsatzfahrzeugs mit aktiviertem Blaulicht und Einsatzhorn würde ich aus reiner Vorsicht absehen. Es besteht schließlich die Möglichkeit, daß das Kfz plötzlich ausschert, um ein anderes zu überholen. Genauso kann das Fahrzeug grad auf dem Weg zur Unfallstelle sein, die just auf der gleichen Straße liegt...und wer will denn schon da reinbrettern.

Wenn man natürlich jede Behinderung ausschließen kann, muß man ja nicht hinter nem KrKw, der vielleicht nur 40 km/h fährt, herschleichen.

Tschau,

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Chriss666
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Beitrag von Chriss666 »

Das ganze mit dem Konvoi regelt doch die StVO eindeutig.

Nach §27 (2):
Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser (der Verkehr) sie nicht unterbrechen.

Wenn also ein Konvoi auf der Autobahn unterwegs ist, und er ausreichend Platz zwischen den Fahrzeugen lässt, wird er lang genug sein, um dies zu müssen. Somit darf man zwischen den Fahrzeugen einscheren.
Wenn der Konvoi kurz genug ist, um nicht ausreichend Abstand lassen zu müssen, dann darf man diesen auch nicht unterbrechen... (an anderen Stellen also...)
Ob der Konvoi lang genug ist, um Platz lassen zu müssen, das weiß der Führer des Konvois, welcher die restlichen Fahrer des Konvois einweisen muss.
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Beitrag von Sigma »

Hi,

weder aus der StVO noch aus den zugehörigen Verwaltungsvorschriften kann ich die Festlegung der Länge, welche für die angesprochenen Lücken notwendig ist, ersehen. Außerdem ist die Definition von Lücke doch auch sehr dehnbar, weshalb ich §27 alles andere als eindeutig empfinde.

Beispiel: Sind jetzt 60m statt 50m auf der BAB ne Lücke oder hat der Hintermann nur kurz vergessen Gas zu geben und ich dürfte den Verband hier gar nicht unterbrechen?

Am Ende läuft's auf das heraus, was Kay und ich schon geschrieben haben. Außerdem: Wo kein Kläger...

Tschau,

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matt
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Beitrag von matt »

Hallo,

ich verstehe diese Diskusion nicht! Wenn gerade eine Abfahrt kommt, wo ich runter möchte, dann muss ich halt durch den Konvoi durch. Da der Konvoi in ausreichenden Abstand zueinander fährt, besteht technisch gesehen keine Gefahr, so dass es mir scheiß egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Des Weiteren werde ich auch nicht mehrere km mit 80 oder noch wenier einem Konvoi hinterherfahren, damit ich ohne durch den Konvoi zu fahren abfahren kann.

MfG, Matthias
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

matt hat geschrieben:Hallo,

ich verstehe diese Diskusion nicht! Wenn gerade eine Abfahrt kommt, wo ich runter möchte, dann muss ich halt durch den Konvoi durch. Da der Konvoi in ausreichenden Abstand zueinander fährt,
Tja, das ist aber leider falsch, siehe auch §49 StVO (2) 1a.

Zitat:
§49
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1a. entgegen § 27 Abs. 2 einen geschlossenen Verband unterbricht.


Tschau,

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Beitrag von L.E. Octi »

Karnickelfalle für Verkehrsexperten!?
Ich bin dann mal weg.
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Sigma
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Beitrag von Sigma »

Vorsicht, das war eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraph suchichnochraus! ;)
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L.E. Octi
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Beitrag von L.E. Octi »

Kein Problem. Ich bin Rechtsschutzversichert bei der Ismirdochegal. :D
Ich bin dann mal weg.
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