Unterbodenbeleuchtung an Einstiegsbeleuchtung
- Klein und Mies
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Unterbodenbeleuchtung an Einstiegsbeleuchtung
ich hatte gerade mal die idee eine Unterbodenbeleuchtung an die Einstiegsbeleuchtung der Spiegel anzuschließen. Was meint ihr funktioniert das? sieht doch bestimmt genial aus wenn mit coming home und leaving home der unterboden beleuchtet wird... naja und was sagt die rennleitung dazu??? funktioniert denn ja nur im stand und bei motor aus...
O² EZ:01.09.04 - 1,9 TDI - Elegance - Sahara Beige - NAVI - DVD - Xenon - Reifendruck Warnanl.
ich hätte eigentlich auch gedacht, dass unterbodenbeleuchtung im stand ohne motor an, erlaubt ist, wenns ans coming home gekoppelt ist, besteht ja auch keine möglichkeit dass ding beim fahren an zu machen *g*
naja k.a. was sagen die rechtsverdreher ?!
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O² Combi 2.0FSI Ambiente | Corrida-Rot - Graham Onyx-Schw. - Entfall Motorbez. - Reifendrucküberw. - Dachreling - var. Ladebo. - Tempom. - Alarman. - beheizb. Vordersitze - autom. Außenspiegelabblen. - Musik+Sound Audience - Xenon+SRA - Pegasus 17"
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Ich hab glöaub ich hier im Forum gelesen das einer ne Grillbeleuchtung hat die aber nur angeht wenn ma ne Tür aufmacht und das is auch von der Rennleitung abgesegnet worden.
Skoda O2 Combi Facelift 2.0 TDI-silbergrau-Bj 04/09-Elegance mit etwas HiFi im Innenraum.
Mein alter und neuer Octi
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zu showzwecken ist das erlaubt.
da das fahrzeug im stand nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnimmt könnte ich mir vorstellen, dass das ok ist. sofern nicht blendung von vorbeifahrenden fahrzeugen wtc. nachgewiesen werden könnte...
aber: am sichersten ist die entpsrechende nachfrage bei der örtlichen polizeibehörde
da das fahrzeug im stand nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnimmt könnte ich mir vorstellen, dass das ok ist. sofern nicht blendung von vorbeifahrenden fahrzeugen wtc. nachgewiesen werden könnte...
aber: am sichersten ist die entpsrechende nachfrage bei der örtlichen polizeibehörde
O² Limo 2.0 TDi DSG, Elegance
Island-Grün, Leder ivory-beige, alles drin, lack. Stoßleisten, Milotec-Leisten, Auspuffblende, i-pod
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- nest88
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Hier is eine die im stand also einstiegsbeleuchtung zugelassen ist aber eben nur in weis. aber ändert sie so nicht das singnalbild des autos?
http://www.autozubehoer-online.com/shu_ ... 5adbc7b196
m.f.G. nest88
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Klar ist es zu Showzwecken erlaubt. Da durch den Anbau der Unterbodenbeleuchtung eh die Betriebserlaubnis erlischt und du ihn auf der Straße nicht mehr fahren darfst, ist es eh egal. Und in deiner Garage kannst du soviel Leuchten wie du willst.
Fakt ist nunmal, das es nicht und in keiner Weise erlaubt ist. Wenn es jemand angeblich eingetragen hat, das ist es fake oder sein Onkel ist TÜV-Prüfer. Aber nur weil der TÜV es eingetragen hat bist du auch nicht sicher. Wenn die Grünen eine Vorführung bei einem TÜV ihrer Wahl durchführen lassen, ist es eh rum.
Ich weiß, das es sowas von FoliaTEC gibt, welches die Chance hat zugelassen zu werden. Aber dann ist das Licht weiß. Farbiges Licht ist nicht erlaubt. Ganz egal wie, wo und warum es angeschlossen wurde.
In jedem Autoforum wo ich unterwegs bin habe ich diese Diskussion schon erlebt. Und das beste daran, niemand läßt sich überzeugen. Wenn man sagt es geht nicht, kommen wieder mehrer mit oben genannten Beispielen. "Habs eingetragen" "Ist erlaubt wenn..." usw.
Ich persönlich finde es ja eh, naja. Aber wie auch immer.
Es ist nicht erlaubt.
Fakt ist nunmal, das es nicht und in keiner Weise erlaubt ist. Wenn es jemand angeblich eingetragen hat, das ist es fake oder sein Onkel ist TÜV-Prüfer. Aber nur weil der TÜV es eingetragen hat bist du auch nicht sicher. Wenn die Grünen eine Vorführung bei einem TÜV ihrer Wahl durchführen lassen, ist es eh rum.
Ich weiß, das es sowas von FoliaTEC gibt, welches die Chance hat zugelassen zu werden. Aber dann ist das Licht weiß. Farbiges Licht ist nicht erlaubt. Ganz egal wie, wo und warum es angeschlossen wurde.
In jedem Autoforum wo ich unterwegs bin habe ich diese Diskussion schon erlebt. Und das beste daran, niemand läßt sich überzeugen. Wenn man sagt es geht nicht, kommen wieder mehrer mit oben genannten Beispielen. "Habs eingetragen" "Ist erlaubt wenn..." usw.
Ich persönlich finde es ja eh, naja. Aber wie auch immer.
Es ist nicht erlaubt.
- TorstenW
- Stromer
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- Kilometerstand: 0
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Moin,
TÜV-geprüft heißt noch lange nicht, zugelassen nach StVZO!
Es mag ja sein, aber ich wäre mit solchen Aussagen immer seeeehr vorsichtig!
Mein 500W-Halogenstrahler (Hofbeleuchtung) ist auch TÜV-geprüft.....
Bedeutet aber noch lange nicht, dass ich ihn ans Auto anbauen darf.
Grüße
Torsten
Sorry, aber wo steht, dass sie für den Straßenverkehr zugelassen ist???nest88 hat geschrieben:Hier is eine die im stand also einstiegsbeleuchtung zugelassen ist aber eben nur in weis. aber ändert sie so nicht das singnalbild des autos?
TÜV-geprüft heißt noch lange nicht, zugelassen nach StVZO!
Es mag ja sein, aber ich wäre mit solchen Aussagen immer seeeehr vorsichtig!
Mein 500W-Halogenstrahler (Hofbeleuchtung) ist auch TÜV-geprüft.....
Bedeutet aber noch lange nicht, dass ich ihn ans Auto anbauen darf.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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