skoda in ausland abholen

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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arti
Frischling
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skoda in ausland abholen

Beitrag von arti »

servus,

wer hat erfahrungen mit dem kauf im ausland gemacht?!? ich hab ein interessantes angebot aus den benelux-ländern gesehen.

allerdings: wie sieht es mit der versicherung aus? hab gelesen, dass überführungskennzeichen und versicherungsschutz fürs ausland selten, und verdammt teuer sind.

also mit nem hänger den wagen abholen? wie sieht es hier mit der zulassung aus?!? gibts da probleme?!?

hab trotz suchfunktion bislang keine themen diesbezüglich gesehen (falls doch, sorry).
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SchlachterHorst
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Beitrag von SchlachterHorst »

Kann sein das Du dann auch noch mal den Wagen nachversteuren mußt. Deutschland will überall Geld rausschlagen.
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Apfelschorle
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Beitrag von Apfelschorle »

Echt? Nachversteuern auch innerhalb der EU? :o
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SchlachterHorst
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Beitrag von SchlachterHorst »

Ich weiß es nicht genau, aber lieber vorher sich erkundigen als später aus dem vermeintlichen Schnäppchen ein finanzielles Problem zu haben.
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Black RS
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Beitrag von Black RS »

Der "Fachmann" spricht vom so genannten innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge §§ 1b i.V.m. 2a UStG ... :oops: sorry ich wollt nicht ka lugscheißen!

Ahoi!

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Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

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Beitrag von ela »

Black RS hat geschrieben:Der "Fachmann" spricht vom so genannten innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge §§ 1b i.V.m. 2a UStG ... :oops: sorry ich wollt nicht ka lugscheißen!

Ahoi!

Black RS! 8)

Ja, nee iss klar, ne ! :rofl:

Jetzt haben wirs in Beamtendeutsch, aber noch immer nicht die Auskunft ob nachversteuert werden muss ... :D :D :D
seit 12/05: Octavia II Combi, Elegance, 2,0 TDi, Pegasus, Nexus,Teilleder, AHK, Dachreling und noch ein bischen mehr ...
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Beitrag von Robo »

Hallo,

einige Informationen zum Thema gibt es beim ADAC im Beitrag "Kauf eines Neufahrzeuges in der EU" in der Rubrik 'Rat und Recht'

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... =27001%230

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens im Ausland ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug aelter als 6 Monate ist und mehr als 6000km hat, sonst wird es in der EU als Neuwagen angesehen und muss somit noch einmal verzollt werden.
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Bionic
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Beitrag von Bionic »

Ich hatte auch erst mit dem Gedanken gespielt ein Auto im Ausland zu kaufen also hab ich mal schnell beim Finanzamt und beim Zoll angerufen.
Mir wurde gesagt das man den unterschied der Mehrwertsteuer nachbezahlen muss. Wenn z. B. die MwSt in dem Land wo du das Auto kaufst bei 10% liegt musst du in Deutschland nochmal 6% MwSt nachzahlen, so die Auskunft von meinem Finanzamt.
Gilt aber nur für Neuwagen glaube ich und als Neuwagen zählt alles was Robo schon geschrieben hat, noch kein 6 Monate alt und weniger als 6000 km.
cu Bionic

bestellt am 18.07.05: O2 Combi 1.6 FSI Ambiente, Blackmagic perleffect, Paket Dynamic, Stoff schwarz, Climatronic, Audience + Soundsystem, FSE BT, Dachreling, TPM, var. Ladenboden
Auto bekommen: 19.10.05
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Schmalspurbahner
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Beitrag von Schmalspurbahner »

Hallo Arti,
wenn es noch interessiert: Wir haben unseren in Holland bei Autobedrijf Sloot in Lochem bestellt. Es kommt vielleicht auch drauf an wo Du wohnst.
Ablauf war wie folgt: Bestellt am 10.03 in Lochem - Angemeldet am 24.05 bei uns in Bottrop. Am 23.05 sind wir nach Lochem gefahren haben das Auto bezahlt ( ohne irgendwelche Steuern in Holland zu entrichten). Mit der COC Bescheinigung und Kaufvertrag ( der aber nicht benötigt wurde ) sind wir nach Hause gefahren und haben den O2 in Bottrop zugelassen. Mit den neuen Schildern und dem Kfz Schein sind wir also wieder nach Holland gedüst und sind mit dem neuen Auto nach Hause gefahren. Die Fahrerei Bottrop - Lochem hielt sich in Grenzen ob ich nun nach Holland fahre oder hier so durch die Gegend eier ist doch wurscht. Hier musst Du nur darauf achten das Du Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen versteuerst ( 16 % Märchensteuer). Also genau die Preise vergleichen und auf die Austattung achten. Mit Verkäufern kann man genauso handel wie bei uns. Wenn noch Fragen sind melde dich bitte. zu dem Thema habe ich auch schon mehrere Antworten verfasst. Gruss der Schmalspurbahner
seit dem 24.05.2005 Combi Ambiente, 2,0 Tdi und Michaelas silbener Flitzer gefällt uns immer mehr.
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Black RS
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Beitrag von Black RS »

Sorry, aber :oops:

[klugscheißmodusein]
Bionic hat geschrieben:Mir wurde gesagt das man den unterschied der Mehrwertsteuer nachbezahlen muss. Wenn z. B. die MwSt in dem Land wo du das Auto kaufst bei 10% liegt musst du in Deutschland nochmal 6% MwSt nachzahlen, so die Auskunft von meinem Finanzamt.
Nein! Das neue Fahrzeug ist definitiv mit dem in Deutschland gültigen Regelsteuersatz (z. Zt. 16%) zu versteuern (Umsatzsteuer). Keine Differenzen, weil das ganze im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerfrei ist.

Bionic hat geschrieben:Gilt aber nur für Neuwagen glaube ich und als Neuwagen zählt alles was Robo schon geschrieben hat, noch kein 6 Monate alt und weniger als 6000 km.
oder

[/klugscheißmodusaus]

Ahoi!

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