Darf es ein bischen zu schnell sein?
- Sturmvogel
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Darf es ein bischen zu schnell sein?
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Frage:
kassiert der jetzt echt 14 Punkte und muss 775 Euro Geldstrafe zahlen?
Ab wann war nochmal der Führerschein weg?
Gruss,
Matthias
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Ab wann war nochmal der Führerschein weg?
Gruss,
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Zuletzt geändert von Sturmvogel am 23. November 2005 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
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3 Monate Fahrverbot ist doch ein Witz, deutlicher kann man doch kaum beweisen, dass man geistig gar nicht reif genug ist, ein Fahrzeug zu steuern.
Daimler soll mal gesagt haben, in Deutschland gaebe es ungefaehr 1 Million Menschen die in der Lage sind, ein Fahrzeug zu steuern. IMO eine sehr optimistische Annahme...
Daimler soll mal gesagt haben, in Deutschland gaebe es ungefaehr 1 Million Menschen die in der Lage sind, ein Fahrzeug zu steuern. IMO eine sehr optimistische Annahme...
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- Registriert: 30. Juli 2005 10:19
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Gibt es denn sowas? Ich meine von wg. im Dienst...Barus hat geschrieben:Viel interessanter ist doch die Frage, wie die Verkehrsordnungswidrigkeit des Videowagens behandelt wird...
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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Ich meinte, wenn die mit ihrem Wagen im Dienst einen Verkehrssünder verfolgen...dass die dann auch ne Verkehrssünde begehen...?!
Das es genauso "Ordnungskräfte" in zivil gibt, die im zivilen Leben ein Vergehen vergehen...dass gibts wohl schon.
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- Sturmvogel
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Im Dienst können die sich doch immer herausreden mit: "Wir haben doch mit Sicherheitsabstand den Verdächtigen verfolgt und seine Tat auf Video für spätere Beweise aufgenommen!"
Oder nicht?
Wenn die das nicht dürften, wäre es witzlos: einfach wegfahen...
Ich denke, dass denen genug Möglichkeiten an die Hand gegeben wurde vom Gesetzgeber, dass die sich über bestehende Regelungen einfach hinwegsetzen dürfen.
Oder nicht?
Wenn die das nicht dürften, wäre es witzlos: einfach wegfahen...
Ich denke, dass denen genug Möglichkeiten an die Hand gegeben wurde vom Gesetzgeber, dass die sich über bestehende Regelungen einfach hinwegsetzen dürfen.
Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.
Octi II Combi, 85KW 1.6 FSI, stone-grey metallic