Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!Chriss666 hat geschrieben:Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.
Darf es ein bischen zu schnell sein?
- wombo
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Wird wahrscheinlich als Tateinheit angesehen werden, dann müsste er tatsächlich "nur" für den schwersten Verstoß, hier wohl die Geschwindigkeitüberschreitung, blechen und Punkte kassieren.
Ist aber schon ein starkes Stück.
Gruß
Doc
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Gruß
Doc
Und Tschüss!!!
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Das ist nicht so eng zu sehen. Haette er einen Unfall produziert, wuerden es nur erschwerliche Punkte sein und er waere wegen dem Unfall entsprechend verurteilt.wombo hat geschrieben: Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!
Rasen und Ueberholen sind allerdings zwei absolut verschiedene Sachen und da hat man sicher die Moeglichkeit es getrennt abzurechnen. Mord nach der Vergewaltigung wird schliesslich auch anders kvalifiziert als "nur" Mord.
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Genau so ist es auch, wenn man viele vergehen auf einmal macht wird nur das schwerste vergehen bestraft, also die 110 km/h die der Mann etwas zügiger gefahren ist.wombo hat geschrieben:Habe ich auch gehört. Mehrere Vergehen dürfen angeblich nicht addiert werden...!Chriss666 hat geschrieben:Mein Fahrlehrer hat mal gemeint, wenn jemand mehrer Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begeht (als Bsp. nicht angeschnallt geblitzt werden) darf immer nur die höchste Strafe der vorliegenden Taten zum Zuge kommen, die anderen würden nicht weiter beachtet.
StVo gilt auch für die Anderen
- matt
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Hallo,
meiner Meinung nach ist das mit dem Überholen völliger Quatsch. Man bezahlt doch nicht pro Auto, sondern pro Überholvorgang!
Des Weiteren sollte ihm das Überholen mildernd angerechnet werden, denn sonst wäre es zu einem saftigen Auffahrunfall gekommen!
MfG, Matthias
meiner Meinung nach ist das mit dem Überholen völliger Quatsch. Man bezahlt doch nicht pro Auto, sondern pro Überholvorgang!
Des Weiteren sollte ihm das Überholen mildernd angerechnet werden, denn sonst wäre es zu einem saftigen Auffahrunfall gekommen!
MfG, Matthias
VW Passat 3BG Variant 1.9TDI 96kW
Sicher dürfen wir Raser verfolgen, im Haltverbot parken u.s.w. sofern es zur Erfüllung hoheitlichlicher Maßnahmen dringend geboten ist. Siehe § 35 I StVO, welcher durch den Absatz 8 relativiert wird. Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Maßnahme. Das nennt sich Sonderrechte, nicht zu verwechseln mit Wegerechten.
Octi Combi I Style 96 Kw, Navi, SD, ESP, PDC,Netztrennwand, Aerotwin´s,Standheizung, Blackmagic, Bj 06/04 = tolles Auto mit ordentlich Dampf!