was ich jetzt so mitbekommen habe:
http://www.wer-weiss-was.de/theme184/article767217.html
"Grundsätzlich kannst Du Dein Auto auch am Zweitwohnsitz anmelden, dieser muß auch nicht im Ausweis eingetragen werden. Du mußt der Zulassungsstelle lediglich eine Meldebescheinigung vom Zweitwohnsitz vorlegen. Auch die Versicherung macht i.d.R. keine Probleme, die richten sich nach dem Zulassungsort, weil unterstellt wird, das dort am meisten gefahren wird. Ob das nun stimmt oder nicht, ist eine andere Frage. Die Versicherung kann und wird es nicht überprüfen

"
Man benötigt eine Meldebescheinigung am Zweitwohnsitz.
Weiterhin muss man das/die Auto/s dann ummelden und bekomme neue Nummernschilder.
Dann soll es so sein, dass man am evtl. Zweitwohnsitz noch eine Steuer zahlen muss.
Sehe ich das richtig?