Licht am Tag
- Roukie
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@TorstenWNochmal: Diese Version (nur Scheinwerfer) ist in D laut StVZO VERBOTEN!
q.e.d.
Kannst du hierzu Quellen nennen?
Bestimmt kommt jetzt der Verweis auf STVZO §49a:
[...]
(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
[...]
Ich habe leider bisher nirgends den erwähnten Anhang hierzu finden können. Ohne diesen würde ich die Aussage, Ablendlicht allein wäre nicht zulässig, so nicht stehen lassen.
O² Combi Ambiente 1,6 FSI Tiptronic, blackmagic, Dachreling, variabler Ladeboden, el. FH. hinten, Climatronic, ClimAir SONNIBOY ab B-Säule
Hallo!
Also, ich hab mal ein bissi durchforstet und bin dabei auf verschiedene Quellen gekommen, die aber im Grundtenor alle das Selbe besagen.........nämlich dass bei Tagfahrlicht keine zusätzlichen Leuchteinrichtungen oder Rückleuchten mit eingeschaltet werden müssen.
Guckst du hier http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Krafthand.pdf oder hier http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Geset ... mungen.pdf
Ein sehr guter allgemeiner Link zu allen Gesetzesbestimmungen gibst hier http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php oder auch http://www.stvzo.de/
Also ich verstehe das eigentlich so (und ich denke, ich irre mich nicht!?), dass bei Tagfahrlicht, welches als solches nicht das Abblend-, Fern- oder Nebellicht ist, keine weitere Lichtquelle am Fahrzeug aktiviert sein muss!
Sollte ich das miss verstanden haben, lass ich mich gerne läutern
Ciao
Edit:
Hier noch gefunden (siehe Seite 35, Punkt 3.9) http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
Also, ich hab mal ein bissi durchforstet und bin dabei auf verschiedene Quellen gekommen, die aber im Grundtenor alle das Selbe besagen.........nämlich dass bei Tagfahrlicht keine zusätzlichen Leuchteinrichtungen oder Rückleuchten mit eingeschaltet werden müssen.
Guckst du hier http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Krafthand.pdf oder hier http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Geset ... mungen.pdf
Ein sehr guter allgemeiner Link zu allen Gesetzesbestimmungen gibst hier http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php oder auch http://www.stvzo.de/
Also ich verstehe das eigentlich so (und ich denke, ich irre mich nicht!?), dass bei Tagfahrlicht, welches als solches nicht das Abblend-, Fern- oder Nebellicht ist, keine weitere Lichtquelle am Fahrzeug aktiviert sein muss!
Sollte ich das miss verstanden haben, lass ich mich gerne läutern
Ciao
Edit:
Hier noch gefunden (siehe Seite 35, Punkt 3.9) http://www.tuev-sued.de/mobilitaet/fahr ... nricht.pdf
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- Roukie
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Bei zusätzlich angebrachten Leuchten für das Tagfahrlicht stimmt es zweifelsfrei, dass keine weiteren Lichter mit eingeschaltet werden müssen.Also ich verstehe das eigentlich so (und ich denke, ich irre mich nicht!?), dass bei Tagfahrlicht, welches als solches nicht das Abblend-, Fern- oder Nebellicht ist, keine weitere Lichtquelle am Fahrzeug aktiviert sein muss!
Sollte ich das miss verstanden haben, lass ich mich gerne läutern
Die Frage ist aber, ob dies auch bei der beim O² technisch möglichen Verwendung der Abblendlichter (Hauptscheinwerfer) als TFL zulässig ist.
O² Combi Ambiente 1,6 FSI Tiptronic, blackmagic, Dachreling, variabler Ladeboden, el. FH. hinten, Climatronic, ClimAir SONNIBOY ab B-Säule
Laut österreichischem Recht bzw. Gesetz gilt für das als "Tagfahrlicht" verwendete Abblendlicht ebenfalls die Regelung, dass KEINE zusätzlichen Lichtquellen (Begrenzungs-, Rück- und Kennzeichenleuchten) mit geschaltet werden müssen (Quelle Bundesgesetzblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Seite 2 unter Punkt 3 "Zu verwendende Lichtquellen") http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/me ... _licht.pdf
Ich denke nicht, dass für Deutschland oder andere europäische Länder grundsätzlich Anderes gilt!
Dadurch wurden auch die Kritiker in Bezug auf Tagfahrlicht "mundtot" gemacht, die gemeint haben, bei Licht am Tag bestehe die Gefahr, dass auch Bremslichteinrichtungen durch die Aktivierung der Rückleuchten bei Licht am Tag verspätet wahrgenommen werden könnten und dadurch das Risiko von Auffahrunfällen nicht ab- sondern eventuell sogar zunimmt!
Ich hoffe, geholfen zu haben!?
Ciao
Ich denke nicht, dass für Deutschland oder andere europäische Länder grundsätzlich Anderes gilt!
Dadurch wurden auch die Kritiker in Bezug auf Tagfahrlicht "mundtot" gemacht, die gemeint haben, bei Licht am Tag bestehe die Gefahr, dass auch Bremslichteinrichtungen durch die Aktivierung der Rückleuchten bei Licht am Tag verspätet wahrgenommen werden könnten und dadurch das Risiko von Auffahrunfällen nicht ab- sondern eventuell sogar zunimmt!
Ich hoffe, geholfen zu haben!?
Ciao
Zuletzt geändert von Arno am 15. Dezember 2005 10:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Tagfahrlicht
Hallo Leute!
Das mit dem Tagfahrlicht bei Skoda ist so eine Sache: bei eingeschalteter Zündung brennt eigentlich bis auf die Armaturenbeleuchtung alles. Eigentlich fast eine Nullersparnis gegenüber der Schalterstellung "Abblendlicht". Dann wird vorgeglüht bei voller Beleuchtung, nur für die Dauer des Startens wird der Lichtstromkreis unterbrochen.
Ich werde mir dieses Feature deaktivieren lassen, denn bei Kurzstrecken im Winter in Verbindung mit einer Standheizung ist der Batteriekollaps schon vorprogrammiert.
Der neue Zafira zum Beispiel hat mehrere Softwarelösungen parat. Im Programm "5" kann man nur die Hauptscheinwerfer aktivieren lassen (und tut damit dem Gesetz genüge!).
Auch möglich: eine eingebaute Schaltung (z.B. http://www.xlight.at), die bei Schalterstellung "0" nur die Hauptscheinwerfer (und dazu noch 20% gedimmt) brennen lässt.
LG
Kuki
Das mit dem Tagfahrlicht bei Skoda ist so eine Sache: bei eingeschalteter Zündung brennt eigentlich bis auf die Armaturenbeleuchtung alles. Eigentlich fast eine Nullersparnis gegenüber der Schalterstellung "Abblendlicht". Dann wird vorgeglüht bei voller Beleuchtung, nur für die Dauer des Startens wird der Lichtstromkreis unterbrochen.
Ich werde mir dieses Feature deaktivieren lassen, denn bei Kurzstrecken im Winter in Verbindung mit einer Standheizung ist der Batteriekollaps schon vorprogrammiert.
Der neue Zafira zum Beispiel hat mehrere Softwarelösungen parat. Im Programm "5" kann man nur die Hauptscheinwerfer aktivieren lassen (und tut damit dem Gesetz genüge!).
Auch möglich: eine eingebaute Schaltung (z.B. http://www.xlight.at), die bei Schalterstellung "0" nur die Hauptscheinwerfer (und dazu noch 20% gedimmt) brennen lässt.
LG
Kuki
Hallo Kuki!
Ist so nicht ganz richtig:
Steuergerät Codierung (17 Byte)
STG 09 (Bordnetz) auswählen
STG Lange Codierung -> Funktion 07
Folgende Kombinationen werden vom Steuergerät blockiert:
- Byte 00 Bit 3 (1) UND Byte 00 Bit 4 (1)
Byte 00 Bit 0 Nebelscheinwerfer verbaut
Byte 00 Bit 1 Xenonscheinwerfer verbaut
Byte 00 Bit 2 Fußraumbeleuchtung verbaut
Byte 00 Bit 3 Tagfahrlicht (Skandinavien) aktiv
Byte 00 Bit 4 Tagfahrlicht (Nordamerika) aktiv
nur Frontscheinwerfer bei gelöster Handbremse
Das heißt im Klartext, dass man das im Steuergerät programmieren kann (was ja auch Sinn macht, wozu sonst die ganze Technologie im Fahrzeug?)
Weiters kann man auch die Dimmung des Abblendlichts bei Halogen über das Steuergerät einstellen....................Vieles ist möglich aber nix is fix
Ich würde mich auch hüten, ein Zusatzmdoul wie das XLIGHT in solch eine "Technikkarre" einzubauen, da Auswirkungen auf andere Funktionen nicht wirklich abzusehen sind, hmmm! Und wie oben beschrieben gehts eh ohne zusätzlichen Münzeinwurf auch
Quelle für die Steuergerätprogrammierung übrigens:
http://de.openobd.org/skoda.htm
Ciao
Ist so nicht ganz richtig:
Steuergerät Codierung (17 Byte)
STG 09 (Bordnetz) auswählen
STG Lange Codierung -> Funktion 07
Folgende Kombinationen werden vom Steuergerät blockiert:
- Byte 00 Bit 3 (1) UND Byte 00 Bit 4 (1)
Byte 00 Bit 0 Nebelscheinwerfer verbaut
Byte 00 Bit 1 Xenonscheinwerfer verbaut
Byte 00 Bit 2 Fußraumbeleuchtung verbaut
Byte 00 Bit 3 Tagfahrlicht (Skandinavien) aktiv
Byte 00 Bit 4 Tagfahrlicht (Nordamerika) aktiv
nur Frontscheinwerfer bei gelöster Handbremse
Das heißt im Klartext, dass man das im Steuergerät programmieren kann (was ja auch Sinn macht, wozu sonst die ganze Technologie im Fahrzeug?)
Weiters kann man auch die Dimmung des Abblendlichts bei Halogen über das Steuergerät einstellen....................Vieles ist möglich aber nix is fix
Ich würde mich auch hüten, ein Zusatzmdoul wie das XLIGHT in solch eine "Technikkarre" einzubauen, da Auswirkungen auf andere Funktionen nicht wirklich abzusehen sind, hmmm! Und wie oben beschrieben gehts eh ohne zusätzlichen Münzeinwurf auch
Quelle für die Steuergerätprogrammierung übrigens:
http://de.openobd.org/skoda.htm
Ciao
Wer später bremst, ist länger schnell !!
- TorstenW
- Stromer
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Moin,
Es ist in D NICHT zulässig, nur die Hauptscheinwerfer einzuschalten, da diese KEINE Zulassung als Tagfahrleuchten haben!
Tagfahrleuchten haben ein extra-Prüfzeichen. Fragt mich jetzt nicht nach dem Zeichen, aber es ist wirklich so!
Nichts anderes sagt die StVZO aus....... (Tagfahrleuchten die den im Anhang...blablabla.... entsprechen). Und dazu gehört nun mal nicht das Abblendlicht!
In Ö ist es entsprechend der Gesetzgebung explizit zulässig, als TFL NUR die Hauptscheinwerfer einzuschalten.
@kuki
Das ist SO nicht richtig. Beim O² kannst Du Dir das TFL "Nordamerika-Version" einschalten lassen. Nur Scheinwerfer, auch gedimmt, bei gezogener Handbremse gehen diese aus. Damit hättest Du alles was Du Dir wünschst.......
Da beim O² alles über ein Zentralsteuergerät geschaltet und überwacht wird, wäre ich mit einer Nachrüst-Schaltung (für andere Fahrzeuge ist sie Klasse!!!) äußerst vorsichtig!
Wäre IMHO auch eine unnütze Geldausgabe, da man sich beim Freundlichen ja alles so einstellen lassen kann (wenn man einen Freundlichen hat, der das kann.......).
Grüße
Torsten
EDIT: Ich war etwas langsam, Arno schreibt es auch gerade......
Also nochmal.......Roukie hat geschrieben:Bei zusätzlich angebrachten Leuchten für das Tagfahrlicht stimmt es zweifelsfrei, dass keine weiteren Lichter mit eingeschaltet werden müssen.Sollte ich das miss verstanden haben, lass ich mich gerne läutern
Die Frage ist aber, ob dies auch bei der beim O² technisch möglichen Verwendung der Abblendlichter (Hauptscheinwerfer) als TFL zulässig ist.
Es ist in D NICHT zulässig, nur die Hauptscheinwerfer einzuschalten, da diese KEINE Zulassung als Tagfahrleuchten haben!
Tagfahrleuchten haben ein extra-Prüfzeichen. Fragt mich jetzt nicht nach dem Zeichen, aber es ist wirklich so!
Nichts anderes sagt die StVZO aus....... (Tagfahrleuchten die den im Anhang...blablabla.... entsprechen). Und dazu gehört nun mal nicht das Abblendlicht!
In Ö ist es entsprechend der Gesetzgebung explizit zulässig, als TFL NUR die Hauptscheinwerfer einzuschalten.
@kuki
Das ist SO nicht richtig. Beim O² kannst Du Dir das TFL "Nordamerika-Version" einschalten lassen. Nur Scheinwerfer, auch gedimmt, bei gezogener Handbremse gehen diese aus. Damit hättest Du alles was Du Dir wünschst.......
Da beim O² alles über ein Zentralsteuergerät geschaltet und überwacht wird, wäre ich mit einer Nachrüst-Schaltung (für andere Fahrzeuge ist sie Klasse!!!) äußerst vorsichtig!
Wäre IMHO auch eine unnütze Geldausgabe, da man sich beim Freundlichen ja alles so einstellen lassen kann (wenn man einen Freundlichen hat, der das kann.......).
Grüße
Torsten
EDIT: Ich war etwas langsam, Arno schreibt es auch gerade......
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
@ Torsten ------------------ bzgl. Kuki: Könnte es sein, dass wir da ziemlich gleiche Ideen und Gedankengänge hatten??
Wegen der Schaltung der Frontscheinwerfer und deren Verwendung als Tagfahrlicht in Deutschland ................ find ich eigentlich doof, wär doch für euch auch super!
Wir haben alle den Euro, ich würd mir auch wünschen, dass zumindest auch die Verkehrsgesetze und die damit verbundenen Bestimmungen in der EU gleich wären und da steh ich wohl auch nicht allein auf weiter Flur 8)
Außerdem wäre ich weiters dafür, den Engländern den Rabatt, den sie für sich beanspruchen, wieder abzuerkennen (wie kommen wir dazu, für die EU fleißig zu zahlen, während England sich ins Fäustchen lacht???!!!) und auch die Rechtsfahrordnung in Großbritannien ein zu führen, denn schließlich sind sie ja als einzelnes Land in der Minderheit *ggg*
EDIT:
Torsten, du warst beim Schreiben "nicht etwas langsam", wir haben wohl gleichzeitig geschrieben, ich war nur beim Abschicken etwas schneller
Wegen der Schaltung der Frontscheinwerfer und deren Verwendung als Tagfahrlicht in Deutschland ................ find ich eigentlich doof, wär doch für euch auch super!
Wir haben alle den Euro, ich würd mir auch wünschen, dass zumindest auch die Verkehrsgesetze und die damit verbundenen Bestimmungen in der EU gleich wären und da steh ich wohl auch nicht allein auf weiter Flur 8)
Außerdem wäre ich weiters dafür, den Engländern den Rabatt, den sie für sich beanspruchen, wieder abzuerkennen (wie kommen wir dazu, für die EU fleißig zu zahlen, während England sich ins Fäustchen lacht???!!!) und auch die Rechtsfahrordnung in Großbritannien ein zu führen, denn schließlich sind sie ja als einzelnes Land in der Minderheit *ggg*
EDIT:
Torsten, du warst beim Schreiben "nicht etwas langsam", wir haben wohl gleichzeitig geschrieben, ich war nur beim Abschicken etwas schneller
Wer später bremst, ist länger schnell !!