Mal Hand auf´s Herz: Die Idee mit den Nebellampen dient doch nicht der Sicherheit, sondern allenfalls der Coolness. Weniger Strom als das Abblendlicht ziehen die auch nicht, also kann man auch gleich die normalen Scheinwerfer aktivieren, dann gibt´s auch mit Sicherheit weniger Ärger mit der Rennleitung.matt hat geschrieben: Gegen die NSW beim O1 spricht eigentlich nichts, eine Blendung ist ausgeschlossen.
Diese Umbauten sind aber ganz sicher im Sinne Verkehrssicherheit. Ob sie der Stvzo entsprechen ist eine andere Frage.
Wie ist das eigentlich mit der ABE beim Fahrzeug? Eine Versicherung kann doch nicht Ihre Leistungpflicht anzweifeln, wenn die ABE des Fahrzeugs erloschen ist...
Natürlich wird die Versicherung nicht von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Umbauten mit dem Unfallhergang nichts zu tun haben. Aber sie wird versuchen, einen Teil des Schadens auf den Versicherungsnehmer abzuwälzen. Zumindest gibt es in solchen Fällen häufig Ärger, wenn nicht mit der Versicherung so doch zumindest mit der Polizei.
Bevor ich solche Basteleien vornehme, die nicht der StVZO entsprechen, bleibe ich doch lieber beim legalen Weg der Komplettbeleuchtung. Damit spare ich mir einiges an zusätzlicher Arbeit (die beispielsweise für die Umverkabelung der Nebler erforderlich wäre) und vor allem den Stress, vor dem TÜV-Termin wieder alles zurückrüsten zu müssen.
Gruß,
Niklas