Schwerbinderung 15%

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
moeck
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Beitrag von moeck »

Hey... Also um alles mal ein wenig ins rechte Licht zu rücken... Ich habe mich mit dem Thema wirklich ausgibig auseinandergesetzt. Es war bis Mitte letzten Jahres kein Problem einen Wagen mit 15% auf Schwerbeschädigung zu bekommen. Selbst wenn man selber nicht die Behinderung hat.
Skoda hat aber die Bedingungen verschärft und denen des Mutterkonzerns VW angeglichen. Im Normalfall sollte der Wagen durch den Besitzer des SB-Ausweises auch der Käufer und Halter sein. Es ist allerdings IMMER möglich den Wagen auf den amtlich bestellten Betreuer anzumelden. Wenn deine Frau die Behinderung hat ist es ein leichtes für dich zum Amt zu gehen und dir eine Bescheinigung ausstellen zu lassen auch wenn du der Ehemann bist und sie eigentlich nicht brauchst.
Du kannst deinen Händler damit wirklich direkt konfrontieren und er hat eigentlich keine Chance dir das abzusprechen.
Solltest du den Wagen auf deine Frau zulassen, kannst du selbstverständlich der Versicherungsnehmer sein. Frag nur mal bei deiner Versicherung an, ob dieses mit Mehrkosten behaftet ist. Sollte bei Ehepaaren aber nicht so sein. War bei mir (allianz) zumindest nicht so. Im Fall dass du mit dem Halter nicht verheiratet bist hätte in meinem Fall zum Beispiel 25% aufschlag in der Versicherung gekostet.

Wenn du noch Fragen hast, kannst du mich auch gerne über pn anschreiben.

Gruß
der moeck
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ToLate4Y
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Beitrag von ToLate4Y »

Hallo zusammen,

ich habe auch die 15% SB in ansruch nehmen dürfen, weil mein Sohn (1J.) zur Zeit einen Ausweiß mit 55% hat.
Zuerst hat der Verkäufer den Kaufvertrag auf meinen Sohn geschrieben.
Nach ein par Tagen rief er dann an und meinte das er den Vetrag doch auf meinen Namen schreiben muß weil ja mein Sohn mit einem Jahr nicht geschäftsfähig ist. :wink:
Auf der Auftragsbestätigung steht:
Der Schwerbeschädigtenausweiß ist auf den Sohn ausgestellt und auf diesen wird auch das Fahrzeug zugelassen. Lediglich aus rechtlichen Gründen würden der Vertrag auf den Vater geschrieben.

Nun, aber ich bin doch Verwanter ersten grades und ich glaub schon das mein Sohn unsere Hilfe braucht, ich meine er ist erst ein Jahr..... :roll:
Also kann ich das Fahrzeug doch auf mich zu lassen, oder?

Wie sollte ich nun vorgehen??

Danke schon mal...
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cardealer
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Beitrag von cardealer »

volley hat geschrieben:Die Regeln bestimmt letztendlich der Händler. Skoda gibt dazu wohl nur Empfehlungen. Es ist aber überhaupt kein Problem, das Auto auf deine Frau zuzulassen und die Versicherung auf deinen Namen abzuschließen. So habe ich es auch gemacht. Einige Versicherungen nehmen aber einen geringen Beitrags-Aufschlag, wenn Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sind. Nach 6 Monaten kann man das Auto dann in jedem Fall auf eine andere Person, als den Schwerbehinderten zulassen.
Gruß volley

NEGATIV!!!
Die Regeln mach Skoda-Auto-Deutschland. Und wenn sich der :D nicht daran hält, bekommt er keinen Werkszuschuß.
Der :D hat völlig recht, wenn er sagt, daß das Fzg. auf die Person zugelassen werden muß, auf die der Ausweis ausgestellt ist. Einzige Ausnahme sind Personen, die eine Pflegebescheinigung haben.
Seit dem 01.01.06 macht SAD keine Ausnahme mehr.
All die vorher auf diese Art und Weise Ihr Auto über Dritte bezogen haben, hatten Glück :wink:
Bei Fragen jeder Zeit gerne melden :D
Der Dealer
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ToLate4Y
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Beitrag von ToLate4Y »

Muß ich denn als Vater eines 1Jährigen mit SB auch ne extra Pflegebescheinigung??
Wenn ja, wo bekomme ich die??
Will mir die Rennerei(Ummelden) nach 6 Monaten ersparen, und das Fahrzeug direkt auf mich zulassen.

Gruß
Der ToLate
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cardealer
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Beitrag von cardealer »

ToLate4Y hat geschrieben:Muß ich denn als Vater eines 1Jährigen mit SB auch ne extra Pflegebescheinigung??
Wenn ja, wo bekomme ich die??
Will mir die Rennerei(Ummelden) nach 6 Monaten ersparen, und das Fahrzeug direkt auf mich zulassen.

Gruß
Der ToLate


okok. erwischt. :oops:
das würde noch eine ausnahme sein, denke ich.
ansonsten bekommt man so eine pflegebescheinigung beim versorgungsamt, glaube ich.
war bis dato glücklicherweise noch nie in so´ner situation.
lg
der dealer
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Octicom
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Beitrag von Octicom »

....Pflegebescheinigung...Versorgungsamt...
Ich möchte dieser (Falsch-)Aussage mal den gar aus machen! :o

Mein Stand ist vom Februar 2006.

Da der Kaufvertrag meines O² rückabgewickelt (ugs.: gewandelt) wird und ich einen neuen O² bestellt habe, möchte ich meinen Senf dazu geben :roll: .

Basierend auf die Informationen, die ich im Forum und per e-mail erhalten habe, startete ich den Versuch eine Rabattierung über eine ,,Pflegebescheinigung vom Versorgungsamt" <--- :rofl: bei meinem Freundlichen zu erlangen.

Zum Sachverhalt:
Mein Vater verfügt über einen Schwerbehindertenausweis (100%). Er Vater ich Sohn - also familiär 1.Grad.

Es existierte eine verbindliche (?) E-Mail von SAD, dass dies möglich sei. Bedingung sei lediglich diese ominöse Pflegebescheinigung.

Ausführung:
Mehrere Telefonate mit verschiedenen Stellen im Versorgungsamt ergaben, dass niemand - auch nicht an höchster Stelle - schon jemals von einer solchen "Pflegebescheinigung" gehört habe und schon gar nicht im Zusammenhang mit einer Rabattierung beim Fahrzeugkauf. Ich hatte Kontakte zu mehereren Mitarbeiter des Versorgungsamtes. Aussage immer die selbe:,,Wir stellen Behinderte- und Schwerbehinderteausweise aus. Pflegebescheinigungen werden NUR von den Krankenkassen ausgestellt!" :o

Kein Problem dachte ich mir :D und rief meine Krankenkasse an. Da mein Vater in einer anderen Krankenkasse Mitglied ist, wurde ich achselzuckend an diese verwiesen.
Auch hier bedurfte es mehrere Telefonate und Weiterleitungen, bis ich auf eine freundliche Mitarbeiterin traf. :D

Pflegebescheinigung war ihr ein Begriff, aber nicht im Zusammenhang mit einem Schwerbehindertenausweises - WEIL! nicht jeder mit einer Behinderung und einem Schwerbehindertenausweises ist pflegebedürftig.

Pflegebescheinigungen werden für die Personen ausgestellt, die in einer Pflegestufe sind. Also Pflegestufe I, II ...usw. Dies hat wiederum nichts mit einer angeblichen Pflegebescheinigung für eine Rabattierung beim Fahrzeugkauf zu tun.
Mit der Information, dass SAD eine e-Mail verschickt hat in der nach dieser Pflegebescheinigung gefragt wird, erklärte sich die Mitarbeiterin der Krankenkasse bereit bei SAD in Weiterstadt anzurufen und nachzufragen.
Zur Info: Dieser Anruf ging an höhere Stelle bei SAD und nun nicht mehr über die "normale" Kundendienst-Hotline.

Parallel rief ich bei der Kundendienstleitung von SAD an. Dort schilderte ich die Problematik. Von Seitens SAD wurde die Fehlinformation im Zusammenhang mit einer Pflegebescheinigung und Versorgungsamt eingeräumt. Ich wies darauf hin, dass sich die Sacharbeiterin der Krankenkasse bei ihnen melden würde und ich bat um detaillierte Auskunft, um an diese Pflegebescheinigung zu gelangen.

Eine halbe Stunde später bekam ich den Rückruf der Krankenkasse ... und jetzt kommt's: Bedigung einer solchen Bescheinigung wäre eine Vormundschaft über die Person der Besitzer des Schwerbehindertenausweises ist. :motz: :motz: :motz: :rofl: :rofl: :rofl:

Also Leute nichts wie los! Auf zum Gericht und Vati, Mutti, Opa oder Oma entmündigen, dann gibt's das Auto billiger! :rofl: :rofl: :rofl:

Fazit:
E-Mail wurde zur "Überprüfung" zurück geschickt. (nur Geschwätz)
Habe festgestellt, dass es noch Menschen in "Behörden" gibt, die sich bemühen.
Nette Mitarbeiterin bei der Krankenkasse kennen gelernt
Telefonkosten die mir keiner bezahlt.

O² regulär bestellt.



Nachtrag: Eine Zulassung auf den Namen meines Vaters kam für mich nicht in Frage (Versicherung ect.)
O² Combi Elegance, 2,0 FSI black magic, Leder schwarz, Schiebedach, Navi, CD-Wechsler, elektr. Sitze, Außenspiegelabbl., Parksensoren vorne, Reifendrucküberwachung, variabler Ladeboden, Dachreling, Freisprecheinrichtung, jetzt ohne Alarm (!), Xenon
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Ist auch richtig so.

Gruß M.
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O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)

Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
ToLate4Y
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Beitrag von ToLate4Y »

Naja, ich glaub nicht das ich eine Vormundschaft für meinen Sohn brauche!!
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Haribo
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Beitrag von Haribo »

Es gibt auch :lol:, die 15% geben nach zähen Verhandlungen. Ich hatte das Glück.

15% finde ich ein bisschen wenig als Zuschuss für einen Behindertenrabatt! Da gibt es ja für Diplomaten schon das Doppelte und bei anderen Marken sogar bis zu 40%


Gruß
Haribo
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DeMixx
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Beitrag von DeMixx »

Hallo!

Oh, je. Ich versuch das dann mal etwas aufzuklären.

Eine "Pflegebescheinigung" gibt es nicht. Was SAD meint ist eine bestellte Betreuung. Sprich für den Behinderten ist ein Betreuer bestellt. Früher (!) war das in der Tat mit einer Entmündigung verbunden, seit dem Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz - BtG) - also immerhin seit 1992 hat sich das zum Wohle der behinderten Menschen verändert. Eine Betreuung hat einen vom Gericht genau festgelegten Umfang (eben nur soviel wie nötig), ist zeitlich befristet und wird regelmäßig überprüft.

Ist der Ehegatte des Octi-Interessenten oder das Kind die behinderte Person sind Klimmzüge über eine Betreuung sowieso nicht nötig. Das Auto auf die behinderte Person (also den Ehegatten z.B.) zulassen und gut ist. Versicherungsnehmer kann der Octi-Interessierte selbst sein, wohnen Versicherungsnehmer und Halter im gleichen Haushalt verlangen die Versicherungen üblicherweise auch keinen Aufschlag.

Gruß
DeMixx
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