Mangelnde Fahrtauglichkeit
- Sigma
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Mangelnde Fahrtauglichkeit
Hi,
seit längerem bemerke ich, daß bei einer Person (knapp 80 Jahre) in meinem Bekanntenkreis, die Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges nicht gegeben ist. Leider ist diese trotz entsprechender Hinweise nicht bereit, das Autofahren aufzugeben.
Welche Möglichkeiten bestehen, daß von staatlicher Seite eingegriffen wird, bevor hier ein Unfall verursacht wird? Wer wäre der Ansprechpartner? Polizei, Ordnungamt, jemand anderes?
Tschau,
Sigma
seit längerem bemerke ich, daß bei einer Person (knapp 80 Jahre) in meinem Bekanntenkreis, die Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeuges nicht gegeben ist. Leider ist diese trotz entsprechender Hinweise nicht bereit, das Autofahren aufzugeben.
Welche Möglichkeiten bestehen, daß von staatlicher Seite eingegriffen wird, bevor hier ein Unfall verursacht wird? Wer wäre der Ansprechpartner? Polizei, Ordnungamt, jemand anderes?
Tschau,
Sigma
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also erst mal vorweg, ich würde im hohem alter meinen Lappen auch nicht freiwillig abgeben, sonst würde ich einfach mal bei der Führerscheinstelle nachfragen, die sind glaube ich gehört zu haben dafür zuständig, dann bekommt er auch im ersten jahr ne jahreskarte für den ÖPV
StVo gilt auch für die Anderen
- SchlachterHorst
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Ein diffiziles Thema. Ich hoffe, daß bleibt alles sachlich.
Der Hausarzt wird m.E. keine Hinweise an die xy behörde geben. Schweigepflicht. Das ist auch in Ordnung so. Ich möchte auch nicht, daß mein Hausarzt irgendjedem Hhans und Franz erzählt, wie es um mich bestellt ist.
Möglicherweise konkrete Vorfälle (Behinderung durch extreme Fahrweise oder sowas) zum Anlaß nehmen und die Rennleitug informieren?
Der Hausarzt wird m.E. keine Hinweise an die xy behörde geben. Schweigepflicht. Das ist auch in Ordnung so. Ich möchte auch nicht, daß mein Hausarzt irgendjedem Hhans und Franz erzählt, wie es um mich bestellt ist.
Möglicherweise konkrete Vorfälle (Behinderung durch extreme Fahrweise oder sowas) zum Anlaß nehmen und die Rennleitug informieren?
...die Embleme bleiben dran.
- SchlachterHorst
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Es war auch nicht gemeint, das der Arzt von sich aus die Behörde informieren soll. Jedoch wenn die Behörde Zweifel an der Fahrtauglichkeit hegt kann ich mir vorstellen, das dann eine Art Gutachten erforderlich sein könnte. Und dann ist es schon praktisch, wenn der Arzt weiß worum es sich dreht und gleicher Meinung ist.
O3 V/RS
Nabend,
es ist wirklich ein schwieriges Thema. In erster Linie würde ich mit dem betroffenem offen darüber reden, was @Sigma offentsichtlich schon getan hat, und es keine Einsicht der Person gab.
es ist wirklich ein schwieriges Thema. In erster Linie würde ich mit dem betroffenem offen darüber reden, was @Sigma offentsichtlich schon getan hat, und es keine Einsicht der Person gab.
Der ganze Link hierDer Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten mit Demenz der Behörde zu melden. Er darf seine Schweigepflicht aber brechen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass der Patient andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Fahreignung darf nur die Fahrerlaubnisbehörde treffen. Fest steht allerdings: Autofahren ist im späten Stadium der Demenz verboten.
4x4 TDI & Fabia 1,9 TDI
@Sigma:
Ich kann zwar nicht mit einem sachdienlichen Hinweis aufwarten, möchte aber trotzdem meinen Respekt zum Ausdruck bringen. Du könntest genauso wie viele andere bei diesem heiklen Thema einfach wegsehen. Bleib am Ball und klapper im Zweifelsfall einfach die üblichen Verdächtigen wie Führerscheinstelle oder Polizei telefonisch ab. Irgendwer von denen müsste dir weiterhelfen können. Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen. Gleichzeitig tut es mir für den alten Mann leid, denn für den wird es vermutlich ein sehr schmerzhafter Schritt.
Rein interessehalber: kannst bzw. magst du näher ausführen, warum er nicht mehr in Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen?
Ich kann zwar nicht mit einem sachdienlichen Hinweis aufwarten, möchte aber trotzdem meinen Respekt zum Ausdruck bringen. Du könntest genauso wie viele andere bei diesem heiklen Thema einfach wegsehen. Bleib am Ball und klapper im Zweifelsfall einfach die üblichen Verdächtigen wie Führerscheinstelle oder Polizei telefonisch ab. Irgendwer von denen müsste dir weiterhelfen können. Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen. Gleichzeitig tut es mir für den alten Mann leid, denn für den wird es vermutlich ein sehr schmerzhafter Schritt.
Rein interessehalber: kannst bzw. magst du näher ausführen, warum er nicht mehr in Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen?
Octavia Elegance Lim., tiefseeblau-metallic, 110PS-TDI, MJ01
Zusatzausstattung: ESP, Glasdach, Standheizung, Aerotwin-Wischer
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- Sigma
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Hi,
ich habe mal die Fahrerlaubnisverordnung durchgesehen und bin dabei zu folgendem Kenntnisstand gelangt:
Die Fahrerlaubnisbehörde muß nach § 46 bei Fahruntauglichkeit die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist an Voraussetzungen gebunden, die in den Anlagen 4, 5 und 6 nachzulesen sind.
Wenn ich jedoch die Krankheitsbilder, die zur Nichteignung führen ansehe (Anlage 4), finde ich keines, welches wirklich treffend ist.
Ich werde noch diese Woche beim Ordnungsamt nachhaken, welche Vorgehensweise notwendig ist, um diese zu entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen.
@AMenge
Die Person ist mit der Verarbeitung der Masse an Informationen im Verkehr schlicht überfordert. Dies führt zu Reaktionszeiten im bereits zweistelligen Sekundenbereich. Als noch Beifahrer mitgefahren sind, haben diese vor Kreuzungen, roten Ampeln etc. warnen müssen, damit gerade noch rechtzeitig seitens des Fahrers reagiert wurde. Unbekannte Strecken konnten gar nicht mehr gefahren werden.
Nachdem infolge diverser "Erlebnisse" niemand mehr mitfahren wollte und die Person zugesagt, daß Auto in der Garage zu lassen, wurde sie aber, wie's der Zufall so will, trotzdem autofahrend gesehen.
Offensichtlich ist die Bereitschaft, das Autofahren wirklich aufzugeben, nicht vorhanden.
@Mirko2002
Das mit dem Einsehen ist leider so eine Sache.
Tschau,
Sigma
ich habe mal die Fahrerlaubnisverordnung durchgesehen und bin dabei zu folgendem Kenntnisstand gelangt:
Die Fahrerlaubnisbehörde muß nach § 46 bei Fahruntauglichkeit die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist an Voraussetzungen gebunden, die in den Anlagen 4, 5 und 6 nachzulesen sind.
Wenn ich jedoch die Krankheitsbilder, die zur Nichteignung führen ansehe (Anlage 4), finde ich keines, welches wirklich treffend ist.
Ich werde noch diese Woche beim Ordnungsamt nachhaken, welche Vorgehensweise notwendig ist, um diese zu entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen.
@AMenge
Die Person ist mit der Verarbeitung der Masse an Informationen im Verkehr schlicht überfordert. Dies führt zu Reaktionszeiten im bereits zweistelligen Sekundenbereich. Als noch Beifahrer mitgefahren sind, haben diese vor Kreuzungen, roten Ampeln etc. warnen müssen, damit gerade noch rechtzeitig seitens des Fahrers reagiert wurde. Unbekannte Strecken konnten gar nicht mehr gefahren werden.
Nachdem infolge diverser "Erlebnisse" niemand mehr mitfahren wollte und die Person zugesagt, daß Auto in der Garage zu lassen, wurde sie aber, wie's der Zufall so will, trotzdem autofahrend gesehen.
Offensichtlich ist die Bereitschaft, das Autofahren wirklich aufzugeben, nicht vorhanden.
@Mirko2002
Das mit dem Einsehen ist leider so eine Sache.
Tschau,
Sigma