Auftragsbestätigung????
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- Regelmäßiger
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In den meisten Fällen beziehen sich die Händler auf ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Dort sind die Pflichten und Rechte von Käufer/Besteller und Verkäufer geregelt. Auch die Fristen die zu einem rechtsgültigen Vertrag führen. Die AGB müssen dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden, sonst liegt ein Mangel vor, der einen Vertrag unwirksam stellen kann. I.d.R. bestätigt der Besteller die Akzeptanz der AGB in seiner Bestellung.mhuelsew hat geschrieben:
Frage 1: Ist durch die Unterschrift unter die Bestellung schon ein rechtsverbindlicher Vertrag entstanden?
Frage 2: Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht oder nur eine nette Geste des Händlers?
Frage 3: Habt ihr nach der Bestellung auch wochenlang nichts gehört (nicht einmal zumindest ein Anruf mit dem vss. Bau- und Lieferdatum)?
Lt. AGB meines Händlers steht klar und klipp drin, dass ich 4 Wochen an meine Bestellung gebunden bin und mir der Händler eine Bestätigung über die Bestellung in dieser Frist zukommen lassen muss bzw. die Mitteilung darüber, dass er die Bestellung nicht annimmt
Heisst also, wenn nach 4 Wochen keine Rückmeldung vorliegt kann ich zum nächsten Händler gehen und mir mein Wunschauto dort (vielleicht auch kurzfristig) beschaffen. Wird meine Ursprungsbestellung dann geliefert hat Händler Nr 1 das Nachsehen (und ein gutes Auto).
Übrigens auch die Bezahlung und Maßnahmen bei Überschreitung der Lieferfristen sind in den AGB geregelt. Meist beruhen die Händler-AGB auf Verbandsempfehlungen.
Gruß
Wolfgang
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Bestätige ihnen doch schriftlich den Eingang der Bestellbestätigung und den dort aufgeführten Preis .
Damit wäre die übereinstimmende Willenserklärung wieder hergestellt.
Aber Spaß beiseite. Sprich doch Deinen Verkäufer darauf an und frage ihn, ob ein Versehen vorliegt. Vor allem, wenn Du schon ein gutes Angebot bekommen hast.
Gruß
Wolfgang
Damit wäre die übereinstimmende Willenserklärung wieder hergestellt.
Aber Spaß beiseite. Sprich doch Deinen Verkäufer darauf an und frage ihn, ob ein Versehen vorliegt. Vor allem, wenn Du schon ein gutes Angebot bekommen hast.
Gruß
Wolfgang