Garantiefall beim Re-Import: das ist der Haken
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- Alteingesessener
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@Manuel
Genau so stimmt´s! Die Garantie gilt europaweit. Das ist ja im Übrigen auch der Unterschied von Hersteller-Garantie und Gewährleistung (hatten die Modelle bis EZ 31.12.2004).
Nicht der Händler ist in der Gewährleistung und in der Folge auf Goodwill von Skoda in der Weiterverrechnung angewiesen, sondern Skoda übernimmt direkt die Folgen einer Reklamation.
Kann mir demnach vorstellen, dass die Händler sich nur bei den Fahrzeugen etwas krumstellen, die noch unter "Gewährleistung" laufen und bezüglich derer sie nicht die Verkäufer waren. Hier ist es in der Tat ratsam, seinen Händler kurz zu kontakten und ihn zu fragen, wie er zur Mängelbeseitigung in einer anderen Markenwerkstatt steht? Wenn diese sich am gleichen Ort oder in der Nähe befindet, wird er dem wohl kaum zustimmen.
Genau so stimmt´s! Die Garantie gilt europaweit. Das ist ja im Übrigen auch der Unterschied von Hersteller-Garantie und Gewährleistung (hatten die Modelle bis EZ 31.12.2004).
Nicht der Händler ist in der Gewährleistung und in der Folge auf Goodwill von Skoda in der Weiterverrechnung angewiesen, sondern Skoda übernimmt direkt die Folgen einer Reklamation.
Kann mir demnach vorstellen, dass die Händler sich nur bei den Fahrzeugen etwas krumstellen, die noch unter "Gewährleistung" laufen und bezüglich derer sie nicht die Verkäufer waren. Hier ist es in der Tat ratsam, seinen Händler kurz zu kontakten und ihn zu fragen, wie er zur Mängelbeseitigung in einer anderen Markenwerkstatt steht? Wenn diese sich am gleichen Ort oder in der Nähe befindet, wird er dem wohl kaum zustimmen.
Octavia Combi Advance Emotion, 96 KW TDI, Graphit-Grau-Metallic, Sunset, ESP, DPF, Gepäcknetz, TomTom GO
@Teddy:
Das es in Deutschland keine Garantie mehr gibt ist Quatsch:
Erst mal hier das Zitat von Skoda Deutschland:
Neben der zweijährigen Garantie auf Neufahrzeuge sowie eine zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung auf Škoda Original Teile® und Škoda Original Zubehör® bietet Ihnen Škoda Auto folgende Garantien an:
-eine dreijährige Garantie gegen Lackschäden
-eine zehnjährige Garantie gegen Durchrostung für Fabia, Octavia, Superb
- eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung für den neuen Škoda Octavia
Tatsache ist, dass Händler seit der Schuldrechtsreform 2002 in der die EU-Bestimmungen Einzug in unser nationales Recht hielten nur noch eine 2 jährige Gewährleistungspflicht gilt.
Unterschied Gewährleistung / Garantie: Bei Gewährleistung muss der Mangel im Gegensatz zur Garantie schon bei Gefahrenübergang bestanden haben.
Allerdings: Bei der Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer, in den folgenden 18 Monaten der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (also quasi beim Kauf) vorhanden war.
Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung(Sachmängelhaftung) auf 1 Jahr reduziert werden. Private Verkäufer sind ebenso zur Sachmängelhaftung verpflichtet, kännen diese jedoch beim verkauf ausschliessen.
Davon abgesehen kann jeder wie er will Garantien vergeben. Die im Gesetz verankerten Bestimmungen definieren lediglich das Mindestmaß.
Ciao, Ralf
Das es in Deutschland keine Garantie mehr gibt ist Quatsch:
Erst mal hier das Zitat von Skoda Deutschland:
Neben der zweijährigen Garantie auf Neufahrzeuge sowie eine zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung auf Škoda Original Teile® und Škoda Original Zubehör® bietet Ihnen Škoda Auto folgende Garantien an:
-eine dreijährige Garantie gegen Lackschäden
-eine zehnjährige Garantie gegen Durchrostung für Fabia, Octavia, Superb
- eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung für den neuen Škoda Octavia
Tatsache ist, dass Händler seit der Schuldrechtsreform 2002 in der die EU-Bestimmungen Einzug in unser nationales Recht hielten nur noch eine 2 jährige Gewährleistungspflicht gilt.
Unterschied Gewährleistung / Garantie: Bei Gewährleistung muss der Mangel im Gegensatz zur Garantie schon bei Gefahrenübergang bestanden haben.
Allerdings: Bei der Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer, in den folgenden 18 Monaten der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (also quasi beim Kauf) vorhanden war.
Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung(Sachmängelhaftung) auf 1 Jahr reduziert werden. Private Verkäufer sind ebenso zur Sachmängelhaftung verpflichtet, kännen diese jedoch beim verkauf ausschliessen.
Davon abgesehen kann jeder wie er will Garantien vergeben. Die im Gesetz verankerten Bestimmungen definieren lediglich das Mindestmaß.
Ciao, Ralf
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- Alteingesessener
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SeriousD hat geschrieben:@Teddy:
Das es in Deutschland keine Garantie mehr gibt ist Quatsch:
Erst mal hier das Zitat von Skoda Deutschland:
Neben der zweijährigen Garantie auf Neufahrzeuge sowie eine zweijährige gesetzliche Sachmangelhaftung auf Škoda Original Teile® und Škoda Original Zubehör® bietet Ihnen Škoda Auto folgende Garantien an:
-eine dreijährige Garantie gegen Lackschäden
-eine zehnjährige Garantie gegen Durchrostung für Fabia, Octavia, Superb
- eine zwölfjährige Garantie gegen Durchrostung für den neuen Škoda Octavia
Tatsache ist, dass Händler seit der Schuldrechtsreform 2002 in der die EU-Bestimmungen Einzug in unser nationales Recht hielten nur noch eine 2 jährige Gewährleistungspflicht gilt.
Unterschied Gewährleistung / Garantie: Bei Gewährleistung muss der Mangel im Gegensatz zur Garantie schon bei Gefahrenübergang bestanden haben.
Allerdings: Bei der Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer, in den folgenden 18 Monaten der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (also quasi beim Kauf) vorhanden war.
Bei gebrauchten Sachen kann die Gewährleistung(Sachmängelhaftung) auf 1 Jahr reduziert werden. Private Verkäufer sind ebenso zur Sachmängelhaftung verpflichtet, kännen diese jedoch beim verkauf ausschliessen.
Davon abgesehen kann jeder wie er will Garantien vergeben. Die im Gesetz verankerten Bestimmungen definieren lediglich das Mindestmaß.
Ciao, Ralf
Ich gehe mal davon aus, dass ich mit dem "Teddy" gemeint war.
Wenn der Serious mal genau nachgeschaut hätte, mit welchem Datum mein Beitrag versehen ist, hätte er sich die Bemerkung "Quatsch" sicherlich verkniffen . Das kommt davon, wenn man auf 2 Jahre alte Geschichten antwortet - denn zum damaligen Zeitpunkt gab es bei SAD keine Garantie beim Neuwagenkauf. Die hatte SAD im Jahre 2002 ohne großes Tamtam einfach verschwinden lassen und erst zum Beginn des Jahres 2005 werbewirksam "auf vielfachen Kundenwunsch" wieder eingeführt.
Insofern ist es eher bitterer Ernst - denn "Quatsch" - dass Skoda-Käufer der Jahre 2002 - 2004 "nur" die Gewährleistung (oder Sachmängelhaftung) in Anspruch nehmen konnten (und können). Das der Käufer hier letztlich schlechter gestellt ist, hat Serious ja oben recht nett dargestellt (für alle, die es immer noch nicht geblickt haben, dass man bei der Gewährleistung 6 Monaten nach dem Kauf - mehr oder weniger - zum "Bittsteller" degradiert wird).
Gruß
Michael
Hallo zusammen,
habe hier schon eine Menge interessante Dinge gelesen, die ich zwar nicht immer verstanden habe, aber.... Darauf will ich mal nicht näher eingehen.
Hier kurz eine Erläuterung zu dem Unterschied "Garantie" und "Gewährleistung".
Garantie
Freiwillige Übernahme von Verpflichtungen für den Fall das bestimmte Mängel auftreten (hier: in der Regel Dreiecksverhältnis: Käufer, Verkäufer, Hersteller).
Der Hersteller gibt eine Garantie für die Haltbarkeit bestimmter Teile. Mangel tritt auf (z.B. Durchrostung vor Verfristung): Verkäufer oder eine andere Werkstatt (z.B. der Freundliche) behebt diesen Mangel (dessen Kosten werden i.d.R. dem Hersteller in Rechnung gestellt, ob voll oder bis zu einem gewissen Anteil auch gar nicht, kann uns Endabnehmern ja egal sein).
Die Betonung liegt auf "freiwillig" und dem Umstand, dass die Rechte der Gewährleistung nicht durch die Rechte der Garantie eingeschränkt werden dürfen. Hier geht es immer um das Verhältnis Hersteller - Käufer. Die Werkstatt tritt praktisch nur als Erfüllungsgehilfe für den Hersteller auf (auch wenn sie den ganzen formalen Kram erledigt).
Gewährleistung
Art und Umfang ist vollständig gesetzlich geregelt. Sie bezieht sich allein auf das Vertragsverhältnis Verkäufer und Käufer, also kein Bezug zum Hersteller (das Thema Produkhaftung ist an dieser Stelle nicht angebracht).
Wenn Ihr ein Fahrzeug für Euch privat kauft, handelt es sich um einen sogenannten "Verbrauchsgüterkauf".
Nur hier gilt die bereits die erwähnte Umkehr der Beweislast bei Vorliegen eines Mangels, d.h. der Verkäufer muß in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache beweisen, dass die Sache (der Skoda) bei Übergabe frei von Mängeln war. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder um, d.h. der Käufer muß beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Gewährleistung bei neuen Gegenständen = 2 Jahre (nicht reduzierbar)
Gewährleistung bei gebrauchten Sachen = 2 Jahre (aber auf 1 Jahr reduzierbar)
vollständiger Gewährleistungsausschluß bei
Verkauf von Privat an Privat: möglich
Verkauf von Unternehmer an Privat: nicht möglich
Verkauf von Unternehmer an Unternehmer: möglich
aber: unwirksam bei Arglist des Verkäufers oder bei Garantie.
Um Eure Rechte hinsichtlich der Gewährleistung im Streitfall zu bewahren müßt ihr folgende Reihenfolge beachten oder einfach den netten Anwalt von nebenan fragen:
1. Nacherfüllung verlangen
2. Rücktritt
3. Minderung
4. Schadensersatz
Verlangt immer zunächst die Behebung des Mangels durch den Verkäufer unter Fristsetzung oder verlangt nach einem Termin zur Behebung des Mangels unter Fristsetzung. Keine Reaktion des Verkäufers, weitere Nachfrist setzen und dann könnt Ihr entweder den Rücktritt erklären oder die weiteren Punkte verlangen.
Angemessene Fristen sind i.d.R. 2 Wochen. Als Anhaltspunkt.
Wer privat ein Reimport vom Verkäufer aus Deutschland kauft hat die normale Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Die Garantie des Herstellers bemißt sich nach den vereinbarten Bedingungen und den überlassenen Garantiebedingungen.
Gruß
Christian
habe hier schon eine Menge interessante Dinge gelesen, die ich zwar nicht immer verstanden habe, aber.... Darauf will ich mal nicht näher eingehen.
Hier kurz eine Erläuterung zu dem Unterschied "Garantie" und "Gewährleistung".
Garantie
Freiwillige Übernahme von Verpflichtungen für den Fall das bestimmte Mängel auftreten (hier: in der Regel Dreiecksverhältnis: Käufer, Verkäufer, Hersteller).
Der Hersteller gibt eine Garantie für die Haltbarkeit bestimmter Teile. Mangel tritt auf (z.B. Durchrostung vor Verfristung): Verkäufer oder eine andere Werkstatt (z.B. der Freundliche) behebt diesen Mangel (dessen Kosten werden i.d.R. dem Hersteller in Rechnung gestellt, ob voll oder bis zu einem gewissen Anteil auch gar nicht, kann uns Endabnehmern ja egal sein).
Die Betonung liegt auf "freiwillig" und dem Umstand, dass die Rechte der Gewährleistung nicht durch die Rechte der Garantie eingeschränkt werden dürfen. Hier geht es immer um das Verhältnis Hersteller - Käufer. Die Werkstatt tritt praktisch nur als Erfüllungsgehilfe für den Hersteller auf (auch wenn sie den ganzen formalen Kram erledigt).
Gewährleistung
Art und Umfang ist vollständig gesetzlich geregelt. Sie bezieht sich allein auf das Vertragsverhältnis Verkäufer und Käufer, also kein Bezug zum Hersteller (das Thema Produkhaftung ist an dieser Stelle nicht angebracht).
Wenn Ihr ein Fahrzeug für Euch privat kauft, handelt es sich um einen sogenannten "Verbrauchsgüterkauf".
Nur hier gilt die bereits die erwähnte Umkehr der Beweislast bei Vorliegen eines Mangels, d.h. der Verkäufer muß in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache beweisen, dass die Sache (der Skoda) bei Übergabe frei von Mängeln war. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder um, d.h. der Käufer muß beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Gewährleistung bei neuen Gegenständen = 2 Jahre (nicht reduzierbar)
Gewährleistung bei gebrauchten Sachen = 2 Jahre (aber auf 1 Jahr reduzierbar)
vollständiger Gewährleistungsausschluß bei
Verkauf von Privat an Privat: möglich
Verkauf von Unternehmer an Privat: nicht möglich
Verkauf von Unternehmer an Unternehmer: möglich
aber: unwirksam bei Arglist des Verkäufers oder bei Garantie.
Um Eure Rechte hinsichtlich der Gewährleistung im Streitfall zu bewahren müßt ihr folgende Reihenfolge beachten oder einfach den netten Anwalt von nebenan fragen:
1. Nacherfüllung verlangen
2. Rücktritt
3. Minderung
4. Schadensersatz
Verlangt immer zunächst die Behebung des Mangels durch den Verkäufer unter Fristsetzung oder verlangt nach einem Termin zur Behebung des Mangels unter Fristsetzung. Keine Reaktion des Verkäufers, weitere Nachfrist setzen und dann könnt Ihr entweder den Rücktritt erklären oder die weiteren Punkte verlangen.
Angemessene Fristen sind i.d.R. 2 Wochen. Als Anhaltspunkt.
Wer privat ein Reimport vom Verkäufer aus Deutschland kauft hat die normale Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer.
Die Garantie des Herstellers bemißt sich nach den vereinbarten Bedingungen und den überlassenen Garantiebedingungen.
Gruß
Christian
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Moin Junges!
Alles in allem kann man sagen... der Händler des Themenstarters hat eine Kundenallergie... Wer so mit Kunden umgeht, bekommt schnell einen schlechten Ruf!
Ich war mit meinem Wagen (EU Wagen, ca 25% unter Deutscher Liste) schon bei verschiedenen Händlern. Wesentlich mehr Probleme machte die LPG-Anlage als die Tatsache, dass ich einen Holländer fahre.
Alex
Alles in allem kann man sagen... der Händler des Themenstarters hat eine Kundenallergie... Wer so mit Kunden umgeht, bekommt schnell einen schlechten Ruf!
Ich war mit meinem Wagen (EU Wagen, ca 25% unter Deutscher Liste) schon bei verschiedenen Händlern. Wesentlich mehr Probleme machte die LPG-Anlage als die Tatsache, dass ich einen Holländer fahre.
Alex
Octavia 2.0 Combi Elegance (05/04) / Xenon, Navi (MFD), MFL, PDC, Autogas
Servus Christian,wiba1234 hat geschrieben: Wenn Ihr ein Fahrzeug für Euch privat kauft, handelt es sich um einen sogenannten "Verbrauchsgüterkauf".
Nur hier gilt die bereits die erwähnte Umkehr der Beweislast bei Vorliegen eines Mangels, d.h. der Verkäufer muß in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Sache beweisen, dass die Sache (der Skoda) bei Übergabe frei von Mängeln war. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder um, d.h. der Käufer muß beweisen, daß der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
das mit der Umkehr der Beweislast in den ersten 6 Monaten gilt leider nur, wenn der Verkäufer Gewerbetreibender ist.
Ciao, Ralf
Bei PKWs und ebay ja, bei allen anderen Dingen (die z.B. via Zeitungsinserat verkauft werden) hab ich ehrlichgesagt noch nie jemanden erlebt, der die Gewährleistung ausgeschlossen hat.wiba1234 hat geschrieben:da bei Verkauf von Privat an Privat in der Regel die Gewährleistung ausgeschlossen wird.
Ciao, Ralf