Wieviel Mehrwertsteuer muß bezahlt werden?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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el_Øpt1m1st@
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Beitrag von el_Øpt1m1st@ »

@ O2-can do + U4

Ich gehe mit eurer Vermutung konform.
Eine Werbung zum Ende des Jahres "Wir geben die MwSt. nicht weiter ..." ist doch viel wirksamer. Daher wird sicherlich das MJ2007 etwas teurer werden.
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CokyK
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Beitrag von CokyK »

Sorry, aber selten so viel Nonsens gelesen:

Hier die offizielle Auflösung, wie sie an der Fachhochschule für Finanzverwaltung für Finanzbeamte des gehobenen Dienstes gelehrt wird:

Die Umsatzsteuer (gemeinsprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet) entsteht nach § 13 UStG im Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs. Entsprechend ist der Umsatzsteuersatz maßgeblich, der bei Übergabe des Fahrzeugs vom Händler an den Käufer gilt. Liefert der Händler in 2006 = 16 %. Liefert er in 2007 = 19%.

Die Steuer bemisst sich nach dem gezahlten Kaufpreis abzüglich der Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 UStG). Steht also einfach im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug zum Endpreis von brutto 23.000 € verkauft wird, dann beträgt die Umsatzsteuer
in 2006 23.000*16%/1,16 = 3.172,41 € (16% von 19.827,59 €)
in 2007 23.000*19%/1,19 = 3.672,27 € (19% von 19.327,73 €).
Folglich bliebe der Händler auf knapp 500 € Minderumsatz sitzen.

Entscheidend ist, wie die Vereinbarung im Kaufvertrag lautet. Ist in den Vertragsklauseln gesagt, dass der Kunde evtl. Steuererhöhungen übernehmen muss, dann wird der Käufer etwa bei verzögerter Lieferung auch den Mehrpreis tragen müssen. Im obigen Beispiel würde bei verzögerter Lieferung erst in 2007 bei einer solchen Klausel folgender erhöhte Umsatzsteuer rauskommen:
23.000*19%/1,16 = 3.767,24 € (19% von 19.827,59 €)
Dann müsste der Käufer plötzlich statt 23.000 € satte 23.594,83 €(19.827,59 + 3.767,24) bezahlen.

Bei Bestellung kurz vor Jahreswechsel würde ich auf jedenfall darauf achten, dass der Endpreis im Vertrag verbindlich ist. Dann muss nämlich der Händler die höhere Umsatzsteuer übernehmen.

Noch etwas zum Thema Vorauszahlung: Auch bei Voauszahlungen ist der Steuersatz bei Erfüllung=Lieferung maßgeblich. Wird zunächst nur mit 16 % USt vorausgezahlt, muss am Ende der fehlende Betrag (vereinfacht gesagt 3 %) nachgezahlt werden.

Noch etwas aus Unternehmersicht: Für den Vorsteuerabzug für den Einkauf muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Das hat aber NICHTS mit der Entstehung der Umsatzsteuer beim Verkauf zu tun.
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triumph
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Beitrag von triumph »


Rechnungsdatum ist entscheidend. Also bei der Rechnungsabgrenzung am liebsten 2005. Ob das mit der Vorkasse so klappt weiss ich nicht. Ich denke der :lol: hat ja bei Skoda auch zu bezahlen, rechnen die Netto??? Der hat auch bestimmt die Bruttopreise, also inkl. Mwst. bei Lieferung intern zu zahlen.
Firmen wird wie Privatleuten immer der Nettobetrag zzgl gültiger MwSt in Rechnung gestellt. Firmen müssen die ausgewiesene MwSt abzüglich der gezahlten MwSt an das Finanzamt abführen.
Skoda berechnet z.B. 20000€ zzgl MwSt an den Händler. Der Händler brechnet an den Kunden dann zzgl seine Spanne z.B. 22000€ zzgl MwSt. Dem Händler ist es egal ab er den Wagen in 2006 eingekauft hat und ob er den Wagen dann in 2007 weiterverkauft. Ihn interessiert nur der Nettowert.
seit 04/2017 Astra 1.4 ST Innovation,auto,Matrix,SD,Sthzg,AGR,Navi900.
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O2 - can do
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Beitrag von O2 - can do »

@cokyK: könntest recht haben, grübel, grübel. Muss ich meine BWL-Unterlagen vom Studium wohl nochmal rausholen :oops:

Wo ich so drüber nachdenke, öhm ich sag mal - na, ich lass es mal. Schnell zurücklehn und schaun was noch kommt. :o

@triumph, das ist klar. Obwohl auch nicht die ganz richtigen Begriffe genutzt hast (wir wollen ja keine Haare spalten)

Ich habs aber etwas blöd geschrieben, mit dem Netto/Brutto war laut gedacht - gedacht an Frau Merkel :rofl:

Aber das mit dem Rechnungsdatum ärgert mich nun schon, ich muss das nochmal raussuchen...
Moralisten sind Leute, die sich da kratzen,
wo's andere juckt.
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Beitrag von Lambaetes »

CocyK hat uneingeschränkt Recht, darüber braucht nicht mehr gegrübelt zu werden.

Der "alte Bauerntrick" mit dem Rückdatieren der Rechnungen funktioniert nämlich auch nicht, es kommt auf den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an. Dabei gibt es zwei Fälle
- mit Eigentumsübertragung (z. B. Kauf und vollständige Zahlung)
- ohne Eigentumsübertragung (z. B. Kauf und Ratenzahlung)
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Es ist definitiv so, dass wenn man das Auto per Vorkasse bezahlt auch nur 16% fällig werden (wie ich schon sagte). Dies setzt natürlich ein entsprechendes Budget und Vertrauen zum Händler vorraus. Bezahlt man bei Lieferung, dann sind eben 19% wenn's 2007 passiert. Ganz einfach und mehr gibt es nicht zu sagen, sagt mein Steuerhai. Für all diejenigen die Finanzieren ist das Lieferdatum entscheident. Denn da wird erst das Auto von der Bank bezahlt (Glaube nicht, dass Banken Vorkassedeals mitmachen). Für (Firmen-)Leasingfahrzeuge ist es eh Wurst, die Steuer bekommt man ja wieder.

Gruß M.
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Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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ExAudi
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Beitrag von ExAudi »

Jetzt weiß ich es entgültig.

Sehr geehrter Herr .......,

wie in unserem Gespräch von Gestern bestätige ich Ihnen hiermit die 16 %
Mehrwertsteuer für den Octavia RS.
Das Fahrzeug muss also dieses Jahr bis 31.12.2006 ausgeliefert ( bezahlt )
werden.
Die Zulassung könnte dann im Januar 2007 erfolgen.
Ansonsten wäre die für das Jahr 2007 geltende Mehrwertsteuer fällig.


Mit freundlichen Grüßen
Seit 07.01.2016 Octavia RS 3 5E 2.0 TSI 162 KW Quarzgrau.

AB 08.04.09 zus.Skoda Fabia II 1,4 Cool Edition: Black Magic,Authec Ethos schwarzpoliert 6,5x15 ,Paket ENJOY.




Bück Dich Fee, Wunsch ist Wunsch!
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

Sagte ich das nicht schon?

Gruß M.
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