Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt doch nur, wenn der Einbau nicht sachgemäß durchgeführt wird und es nicht eingetragen ist. Er will hier nur den technischen Hintergrund um den Umbau sachgemäß durchzuführen. Was er dann davon in die Tat umsetzt und was nicht, ist sein Problem.
Es wurde hier im Forum schon mehrfach darauf hingewiesen, was passiert. Doch mit einer Nachrüstung aller benötigten Teile, kann so etwas nicht passieren.
Mirko2002 hat geschrieben:Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ... wenn... es nicht eingetragen ist.
Warum sollte es eigetragen werden? Wenn es alles Originalteile sind und der Einbau fachlich korrekt ist, dürfte ein Eintrag überflüssig sein.
Oder ist Xenon von Werk aus in den Fahrzeugpapieren erwähnt? Kann ich mir nicht vorstellen...
O² Combi Ambiente 2.0 TDI DPF , Black-Magic, Audience mit Soundsystem, MuFuLeLe, SD, AHK,GRA, EZ 23.01.2006
Asche auf mein Haupt! Ihr habt natürlich alle Recht. Was geht es mich an? Hat mich halt nur interessiert. Admin, bitte alle Magra Postings aus diesem Thread löschen (und nur aus diesem Thread bitte ).
O² 2.0 TDI Elegance Lim / DSG / DPF / Stone Grey / Duo Leder Ivory / Xenon / PD v+h
Magra hat geschrieben:Asche auf mein Haupt! Ihr habt natürlich alle Recht. Was geht es mich an? Hat mich halt nur interessiert. Admin, bitte alle Magra Postings aus diesem Thread löschen (und nur aus diesem Thread bitte ).
Magra hat geschrieben:Zum Beispiel; ich habe bei einem Reisebus gesehen dass der 3 Achsen hat, kann ich das für den O2 auch nachrüsten?
Durchhaltevermögen besitzt Du nicht. Hat keine 20 Minuten gedauert !?
Ich habe selbst Xenon und es ist in den Fahrzeugpapieren nicht vermerkt.
Mein Post war auch nur allgemein gehalten, da ich es nicht verstehe, warum nicht alle Umbauten über einen Kamm geschoren werden.
Wenn jemand sein Radio tauscht, oder sein Auto tiefer legt, und dazu hier eine Frage hat, dann wird sie in der Regel sehr fachkompetent beantwortet. Das ist auch gut so. Aber auch dies kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, wie ich schon selbst erfahren musste.
Allerdings wird bei Fragen zur Nachrüstung von Xenon immer wieder geantwortet, dass es zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führt. Warum nur? Wenn man alle Teile umrüstet, koste es, was es wolle, dann kann es doch nicht dazu kommen. Und somit können doch alle, die etwas fachkompetentes zu der Frage wissen ganz normal antworten, ohne die rechtlicher Seite zu beachten. Kuki hatte schon im ersten Post geschrieben, dass er sich darüber informiert hat und damit dürfte das Thema doch abgehandelt worden sein.