Nur Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht?

Zur Technik des Octavia II
mucsk
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Beitrag von mucsk »

Wenn ich

· TFL aktiv (Skandinavien)
· nur NSW als TFL

programmiere, steht eine 0 bei der Dimmung.
Die anderen Möglichkeiten habe ich nicht ausprobiert.
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
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iron2504
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Beitrag von iron2504 »

Ich hab da gerade noch was interessantes bei Hella gefunden:
Tagfahrlicht
Gesetzliche Bestimmungen
Spezielle Tagfahrleuchten sind zulässig.
Eindeutige Rechtslage – trotzdem Unsicherheit bei
Polizei und technischen Prüfinstanzen.
Wer tagsüber mit Licht fährt, das aus zwei separaten Tagfahrleuchten im
Stoßfänger kommt, kann Pech haben: Dieses Plus an Sicherheit stößt bei
manchen Ordnungshütern auf Unverständnis. Dafür gibt es aber keinen
Grund: Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Das Fahren mit Licht am
Tag ist in allen skandinavischen und weiteren europäischen Ländern (etwa in
Italien, Polen) inzwischen Pflicht, in vielen anderen Ländern (darunter auch in
Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront auf Basis
der aktuellen Rechtslage zulässig:
Gemäß § 19 (1) StVZO folgt der Anbau von Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den jeweils gültigen europäischen
ECE-Regelungen. Für Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 in der
seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen
und legt unter Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in
Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und
elektrischer Schaltung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern,
welche die ECE-Regelungen anerkennen. Deutschland gehört dazu. Darüber
hinaus ist die Änderung des § 49a StVZO (PDF, 62 kB) zum 31. Oktober
2003 wirksam geworden (Bundesgesetzblatt Teil 1, unter G 5702, Nr. 52,
Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein
betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht)
zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.
Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift ECER87
genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination “RL” im
Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe. Hella hat solch kompakte
und energiesparende Tagfahrleuchten zum Nachrüsten entwickelt und auf
den Markt gebracht.
November 2005
Danach ist also nordamerikanische Tagfahrlich in Dtl. zuläßig... Und jetzt schau ich mal ob "RL" auf den Nebelscheinwerfer steht beim O².

Iron

*edit* Also beim Modelljahr 2005 steht nicht RL sondern PL (ergo nicht erlaubt)
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TorstenW
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Beitrag von TorstenW »

Moin,
iron2504 hat geschrieben: Danach ist also nordamerikanische Tagfahrlich in Dtl. zuläßig... Und jetzt schau ich mal ob "RL" auf den Nebelscheinwerfer steht beim O².

*edit* Also beim Modelljahr 2005 steht nicht RL sondern PL (ergo nicht erlaubt)
Das hätte ich Dir vorher sagen können...... :roll:
Wenn das erlaubt wäre, hätte ich mit der Programmierung nicht solche Kopfstände gemacht.
Die Scheinwerfer haben auch kein "RL", deshalb sind sie auch als TFL alleine nicht zulässig. (Nur die Audi mit BiXenon, die haben das TFL im Scheinwerfer >an Stelle des "alten" Fernlichtes< integriert).

Grüße
Torsten
PS: Man kann aber aus dem "P" gaaaaanz einfach ein "R" machen (ist schließlich eine Plastescheibe........ *wegduck*
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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iron2504
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Beitrag von iron2504 »

Ich denke die werden ganz heimlich ab irgendeinem Modelljahr RL drauf stehen haben auf den Neblern. Witzigerweise steht bei vielen Audis gar nix auf den Nebelscheinwerfern?!

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c.h.r.i.s
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Beitrag von c.h.r.i.s »

Das denke ich nicht. Wenn die Leuchten als Nebellampen gebaut wurden, werden sie auch so gekennzeichnet.
Es könnte höchstens sein, dass Tagfahrleuchten eingebaut werden anstelle der Nebler. Dann hat der O² halt kein serienmäßiges Nebellicht mehr. Haben andere ja schließlich auch nicht.

Ich könnte zur Not drauf verzichten. Im Rheinland hat´s nicht sooo viel Nebel...
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iron2504
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Beitrag von iron2504 »

Es gibt aber Leuchten, die beide Funktionen erfüllen Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer! Wenn RL drauf steht darf man sie einzeln als Tagfahrleuchten benutzen unabhängig von ihrer Funktion als Nebler.

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Beitrag von c.h.r.i.s »

Wo gibt es sowas?
Die Nachrüstlampen von Hella sind z.B. nicht kombiniert, da sie eine völlig andere Funktíon haben. Die Nebler strahlen gerichtet auf den Boden, wärend die TFL mit geringer Leuchtkraft streuen, um möglichst gut gesehen zu werden. Hier wird ein völlig anderer Reflektor eingesetzt.

Noch weniger Sinn macht es eigentlich ein TFL bei Nebel einzuschalten. Dann sieht man außer einer weißen Wand gar nichts mehr...
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iron2504
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Beitrag von iron2504 »

c.h.r.i.s hat geschrieben:Noch weniger Sinn macht es eigentlich ein TFL bei Nebel einzuschalten. Dann sieht man außer einer weißen Wand gar nichts mehr...
So hell sind die nun auch wieder nicht...

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Beitrag von tommy_1982 »

Eigentlich ist das die sinnloseste gesetzliche Regelung die es gibt, mit Nebelscheinwerfer zu fahren!

Verstehen tu ich es nur bei Xenon, wo man die Lampe schonen will, aber auch nur dort!
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c.h.r.i.s
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Beitrag von c.h.r.i.s »

Weniger sinnlos, wie mit Scheinwerfer plus Rücklichter plus Kennzeichenleuchte plus Standlicht zu fahren...
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