Maximal mögliche Anhängelast

Zur Technik des Octavia II
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hean
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Beitrag von hean »

@Dobi
wurde jetzt eingetragen das man wie im Prospekt 1600Kg bei 8% dranhängen darf?
Oder noch besser da es ja der TÜV nachgetragen hat sogar 1600kg bei 12%?

Früher der Eintrag Kennziffer 33 glaube ich, bis zu dem Zeitpunkt wo es neue Papiere gab.

Wer hat den Eintrag bezahlt?

Danke schon mal fürs posting. [/quote]
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Dobi
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Beitrag von Dobi »

In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter O,1 1600
unter 22 steht Anhängelasterhöhung aber keine Prozentangabe.
Bezahlt habe ich den Eintrag aus meiner Tasche.
se75bi
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Beitrag von se75bi »

Hallo Dobi,
das sind ja interessante Aspekte. Fragen von mir:

1. Hat das besagte Dokument vom Freundlichen eine Nummer / einen Titel?
2. Gibt es davon ggf. eine elektronische Version, die Du uns zukommen lassen könntest?
3. Was hat der Eintrag in die Papiere genau gekostet?

Vielen Dank schonmal!

Grüße aus Hessen,
Sebastian
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Dobi
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Beitrag von Dobi »

Teilegutachten
TÜH-TB- 2004-114.01
Ausgestellt wurde dieses Gutachten vom TÜV Hessen.
Die Kosten für TÜV & Straßenverkehrsamt betragen ca. 45,-€
Ich besitze keine elektronische Datei (Pdf).
Dieses Gutachten sollte man aber bei jedem Skoda Händler bekommen.
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hean
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Beitrag von hean »

Hi,
Wichtige Frage an diejenigen die den 2,0 TDi DPF Combi
mit Anhängerkupplung haben.

Was steht nun ab Werk in dem Fahrzeugschein drin inbezug auf die
Anhägelast?
Wer hat wie Dobi die 1600 kg für 8% Nachtragen lassen??

@Dobi
da muß doch was drin stehen das der Octi die 1600kg nur in Verbindung
mit einer Stabiliesierungseinrichtung am Wohwagen ziehen darf.
ODER hast du den Octavia Auflasten lassen (solls angeblich auch geben) ??
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Beitrag von se75bi »

Hallo hean,

ich bin in der Sache leider noch nicht weiter. Diese Woche werde ich meinen Freundlichen mal persönlich drauf ansprechen.
Dobi schrieb ja, dass bei ihm die 1600 ohne jeden Zusatz eingetragen wurden (bzw. mit dem Zusatz Anhängelasterhöhung). Daher vermute ich auch, dass er mit dem TÜV-Gutachten eine Auflastung durchgeführt hat.

Viele Grüße
Sebastian
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hean
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Beitrag von hean »

Hallo,
@ Dobi
Du hast den fehlenden Eintrag in den Papieren wirklich geschickt gelöst.
Anhängelasterhöhung per Papierkram und dann darfst Du wohl auch 1600kg bei 12% ziehen???
Tolle Lösung und das nur weil sich die KFZ-Schein Norm irgendwo verändert hat- die 8% Klausel dabei untern Tisch gefallen war.

@se75bi
ich zähl auf dich

Dank Eurer Hilfe habe ich , wenn ich in den nächsten Tagen bestelle, mit meinem Freundlichen abgemacht das ich die 1600kg in den Papieren brauche, das AH evtl. Kosten trägt. (ca 45€ wie Dobi berichtet hat)
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Beitrag von se75bi »

Zitat:
@se75bi
ich zähl auf dich
Zitat Ende

Hallo hean,

gestern habe ich mal bei meinem Freundlichen angerufen um zu hören, wie es in der Sache aussieht. Ich brauche den höheren Eintrag frühestens im August. Daher bin ich noch nicht so hektisch.
Jedenfalls hat er mir versichert, dass er regelmässig nach der neuen Homologationsliste schaut. Wir einigten uns darauf, dass wir noch bis Ende Juni abwarten, ob sich dort was tut, danach werden wir bei SAD nachhaken...

Viele Grüße
Sebastian
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Beitrag von se75bi »

Hallo,

mein Freundlicher hat die Sache klären können. Bei mir sieht das jetzt so aus:
1.
Ich habe eine "Bescheinigung über eine erhöhte gebremste Anhängelast" bekommen. Darin wird genau für mein Fahrzeug (Fahrzeug-Ident.-Nr.) die erhöhte Anhängelast von 1600kg bis 8% Steigung mit Stabilisierungseinrichtung bescheinigt. Die Bescheinigung ist vom TÜV Hessen ausgestellt und trägt das Datum 11.07.2006 (1 Seite). Darin wird verwiesen auf

2.
Das Teilgutachten TÜH-TB 2004-114.01 (6 Seiten) vom 28.01.2005, ebenfalls vom TÜV Hessen. Von diesem hat ja Dobi weiter oben schon berichtet. Darin wird aber u.a. nur der Motorkennbuchstabe BKD (2.0 TDI ohne DPF) behandelt. Daher braucht man mit dem Motorkennbuchstaben BMM (2.0 TDI mit DPF) eine weitere Bescheinigung (siehe 1.). Dieses Teilegutachten hat mir mein Freundlicher auch kopiert.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich (siehe Bsp. von Dobi), aber nicht notwendig (so steht es in dem Teilegutachten). Wenn sich das nächste Mal eine Zulassungsstelle mit den Papieren befasst (z.B. Ummeldung, Halterwechsel) soll man das dann mit eintragen lassen. Solange muss man natürlich zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren die beiden o.g. Bescheinigungen mitführen.

Interessant ist noch, dass laut dem Teilegutachten für viele Motorvarianten für die erhöhte Anhängelast (geht bis 1700kg beim Allrad-Octi) Änderungen am Kühlsystem (neuer Kühler, Tausch E-Lüfter, Absperrringe, je nach Motor) nötig sind. Beim 2.0 TDI offensichtlich aber nicht.

Alles klar?

Viele Grüße aus Hessen,
Sebastian
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Beitrag von insideR »

se75bi hat geschrieben:Interessant ist noch, dass laut dem Teilegutachten für viele Motorvarianten für die erhöhte Anhängelast (geht bis 1700kg beim Allrad-Octi) Änderungen am Kühlsystem (neuer Kühler, Tausch E-Lüfter, Absperrringe, je nach Motor) nötig sind. Beim 2.0 TDI offensichtlich aber nicht.
Gilt üblicherweise für Fzg ohne AC.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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