Nicht ganz. Er hat ein halbes Jahr Garantie. Alle Mängel die in dieser Zeit auftreten werden vom AH behoben. Danach hat er noch ein halbes Jahr eine Sachmängelhaftung. Sprich, er muß dem AH nachweisen, dass der eingetretene Schaden schon beim Kauf bestanden hat.dan hat geschrieben:
Du hast doch min 1Jahr Gebrauchtwagengarantie also bis Oktober 2006 sollten dir keinerlei Kosten für Reparaturen anfallen (außer Verschleißteile).
Nur Ärger mit meinem Auto
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Nein, es besteht beim Gebaruchtwagenkauf gundsätzlich eine 2 Jährige Sachmängelhaftung welche vertraglich auf 1 Jahr begrenzt werden kann. In diesem Jahr ist der Gebrauchtwagenverkäufer für alle erheblichen Mängel welche nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind haftbar zu machen. Ein Nachweis ob der Magnel schon beim Kauf bestanden hat ist von Käufer nicht zu erbringen. Der Verkäufer kann sich lediglich bei übermäßiger Nutzung des Gebrauchtwagens auf die Verschleißklausel beziehen.Chief 1 hat geschrieben: Er hat ein halbes Jahr Garantie. Alle Mängel die in dieser Zeit auftreten werden vom AH behoben. Danach hat er noch ein halbes Jahr eine Sachmängelhaftung. Sprich, er muß dem AH nachweisen, dass der eingetretene Schaden schon beim Kauf bestanden hat.
I.d.R wird beim Gebrauchtwagenkauf aber eine so genannte Gebrauchtwagengarantie mit angeboten (aufgezwungen). Selbige ist nichts weiter als eine Garantieversicherung welche dem Verkäufer auf Kosten des Käufers (der bezahlt ja i.d.R. diese Versicherung) eine großen Teil der finanziellen Verantwortung abnimmt.
Fazit:
Wenn der Threadstarter in diesem 3/4 Jahr nicht gerade 100000km mit dem Wagen gefahren ist sollten solch erhebliche Mängel wie Getriebe- oder Motorschaden in jedem Fall unter Sachmängelhaftung laufen.
Die Sache mit der Sachmängelhaftung bitte nicht mit dem Gewährleistungsrecht verwechseln!
CU Dan
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Es wird wohl so sein. Ich habe andere Informationen- die dann wohl falsch sind.dan hat geschrieben:In diesem Jahr ist der Gebrauchtwagenverkäufer für alle erheblichen Mängel welche nicht auf Verschleiß zurückzuführen sind haftbar zu machen.
Es ist aber doch trotzdem schwer, den Verkäufer (AH vorausgesetzt) darauf fest zu nageln, dass es nicht auf Verschleiß zurückzuführen ist. Oder seh ich das falsch?. Zum Beispiel defekter Fensterheber oder Anlasser oder Wischermotor... All diese Teile unterliegen doch einem Verschleiß...
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Ich hab die Infos von der ADAC Seite.
Das mit den Verschleißteilen ist so eine Sache.
Grundsätzlich würde ich auch sagen das alle Teile die vom Hersteller für die Funktion ein Autoleben lang vorgesehen sind nicht unter den Terminus "Verschleißteile" fallen. So gesehen würde ich mich also der Meinung von Barus anschließen und die Teile welche wartungsintervallmäßig ersetzt werden müssen als Verschleißteile bezeichen. Man kann aber davon ausgehen das ab einer bestimmten Laufleistung (ich denke mal ab so >200000 km) diese Regelung nicht mehr anwendbar.
Man müsste mal ganz konkret wissen mit welchem Kilometerstand und zu welchen Konditionen ShaolinMonk den Wagen gekauft hat.
CU Dan
Das mit den Verschleißteilen ist so eine Sache.
Grundsätzlich würde ich auch sagen das alle Teile die vom Hersteller für die Funktion ein Autoleben lang vorgesehen sind nicht unter den Terminus "Verschleißteile" fallen. So gesehen würde ich mich also der Meinung von Barus anschließen und die Teile welche wartungsintervallmäßig ersetzt werden müssen als Verschleißteile bezeichen. Man kann aber davon ausgehen das ab einer bestimmten Laufleistung (ich denke mal ab so >200000 km) diese Regelung nicht mehr anwendbar.
Man müsste mal ganz konkret wissen mit welchem Kilometerstand und zu welchen Konditionen ShaolinMonk den Wagen gekauft hat.
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Folgendes Beispiel:
Octi 9/05 beim AH als Gebrauchtwagen gekauft. KM-Stand ~76.000. 4/06 läuft der Anlasser nach und muß erneuert werden.
Wer zahlt?
Octi 9/05 beim AH als Gebrauchtwagen gekauft. KM-Stand ~76.000. 4/06 läuft der Anlasser nach und muß erneuert werden.
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Sorry, ich vergaß. KM-Stand in 4/06 war dann 87.000.
Und das AH hat dann aus dem von mir oben beschriebenen Grund die Kostenübernahme abgelehnt.
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- Frischling
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- Registriert: 19. Juli 2006 20:48
Notorische ausschalten im leerlauf
Mein Octavia Baujahr 97 mit Motor 1.6 75KW Benziner geht oft im leerlauf aus
und hat dann probleme wieder zu starten . Weiteres nervendes Problem ist das er manchmal alleine auf 4000 U/ min dreht ohne einen erklärlichen grund kann mir jemand nen tipp geben woran es liegen könnte? 

