Parken ja oder nein ?

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michael62
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Parken ja oder nein ?

Beitrag von michael62 »

Hallo, ich bitte mal um eure Meinung.

Ich stellte gestern meinen Octavia vor diesem Schild ab.
Bild
Plötzlich sprach mich eine Frau an, ich sollte mir doch einen andern Parkplatz suchen. Ich sagte zu ihr, auf diesem Schildern erkenne ich nicht, dass ich hier nicht parken darf. Dann kostet das 10 €, sagte sie und holte aus ihrer Handtasche den Strafzettelblock. Ich parkte dann doch schnell mein Auto um. Anschließend konnte ich noch nett mit der Frau vom Ordnungsamt diskutieren.

Meine Meinung ist, wenn da ein Parkverbot- mit dem Zusatzschild steht ist die Sache eindeutig.
(Der Strafzettelblock blieb für mich unbenutzt.)

Gruß Michael
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R@V3N
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Beitrag von R@V3N »

Also imo passt da was nicht. Ein parkplatzschild mit dem Zusatzschild "Krankenwagen frei" - wenn Krankenwagen frei sind, müsste doch ein Parkverbot dort stehen?!
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Chief
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Beitrag von Chief »

Ich würde sagen es stimmt so. Eine Parkmöglichkeit die von Krankenfahrzeugen genutzt werden darf. Sonst von niemanden.
Die andere Variante ist das VZ 283 Bild in Verbindung mit dem Zusatz.

Ist m. E. gehupft wie gesprungen.
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R@V3N
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Beitrag von R@V3N »

Japp, habs auch gerade gemerkt - siehe hier unter (4)
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Beitrag von Chief »

Octavia Forum...da werden Sie geholfen!
MissyX
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Beitrag von MissyX »

Ne Sperrscheibe oder so war da nich noch zufällig in der Nähe? Vielleicht war das Schild ja "nur" am falschen Ständer.. (was aber wohl doch sehr unwahrscheinlich is)

LG
Missy
steffets
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Beitrag von steffets »

R@V3N hat geschrieben:Japp, habs auch gerade gemerkt - siehe hier unter (4)
Hier unter 4 steht aber nur als Beispiel:
Das Zusatzschild "nur mit Parkschein" kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten, das Zusatzschild "gebührenpflichtig" kennzeichnet einen Parkplatz für Großveranstaltungen als gebührenpflichtig (§ 45 Abs. 1 b Nr. 1).
Das Zusatzschild auf dem Foto ist aber Mumpitz, denn es müsste heißen "Nur für Krankenfahrzeuge". "Krankenfahrzeuge frei" ginge sinnvoll nur mit nem Parkverbotsschild. So wie es da steht heißt das "Hier ist ein Parkplatz. Krankenfahrzeuge dürfen hier auch frei parken." Bin mir ziemlich sicher, verkehrsrechtlich geht das Schild so nicht durch. Aber wer prozessiert schon für 10 Euro?
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R@V3N
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Beitrag von R@V3N »

Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden.
Da es sich um ein Zusatzschild handelt, ist die Parkerlaubnis eingeschränkt. Ergo darf man dort nicht parken. Was in dem Paragraphen folgt, sind lediglich Sonderfälle des allgemeinen Falls - somit ist also alles korrekt verlaufen.
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Beitrag von TinoRS »

Ohne die Lokalität zu kennen, muss ich Michael Recht geben.

Verkehrschilder müssen logisch und verständlich sein. (Das prüft auch das Gericht)

also entweder:
Parkverbot - Krankenfahrzeuge frei oder
Parken - nur Krankenfahrzeuge wobei
Parkverbot - nur Krankenfahrzeuge auch ginge aber auch nicht praxisnah währe

Generell ist es so, dass durch Zusatzzeichen (Symbol oder namentliche Benennung) ein Richt- oder Verbotszeichen auf dieses eingeschränkt wird. Also gültig "nur" für...
aber: Ausklammerungen/Ausnahmen werden mit "außer" oder "frei" gekennzeichnet.

Ein Parkplatzzeichen mit dem Zusatzzeichen oder Symbol Krankenfahrzeuge bedeutet unmissverständlich: Hier nur Parkplatz für Krankenfahrzeuge. soweit okay Aber:

"Krankenfahrzeuge frei" kann ja nur von einem Vorschriftzeichen befreien. Also Parkverbot ausser...

Allerdings ist ein Parkplatzzeichen ein Richtzeichen und kein Vorschriftzeichen.
Also: Sie dürfen... und dann "Krankenfahrzeuge frei" (Also: außer) das beißt sich ja wohl ungemein und ist absolut unlogisch.

Ich würde es dank Rechtschutz meinem Anwalt übergeben, da hier Krankenfahrzeuge von der Parkerlaubnis befreit werden. (häää?) genau deswegen!

Ciao Tino
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Chief
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Beitrag von Chief »

Michael, mach doch mal folgendes (wenn es Deine Zeit zuläßt und Du Interesse hast):
Mach ein Foto von dem Verkehrszeichen und schicke es an das zuständige Straßenverkehrsamt (könnte Senftenberg sein...). Schildere den Sachverhalt und frage nach, ob die Kombination so richtig ist.

Viell kommt ja etwas zurück.

Ich bin immer noch der Meinung, dass die Kombination richtig ist und "artfremde" Fahrzeuge dort nicht parken dürfen.
Aber gerade in einigen speziellen Fällen, können sich "Kenner der Materie" trefflich über diese unterhalten. Und jeder ist der Meinung er hat recht.

Ein Betroffener, der sich ungerecht behandelt fühlt, kann dann wirklich nur den rechtlichen Weg einschlagen. Um so klären zu lassen ob zb. diese Kombination richtig ist.
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