frankw hat geschrieben: Aber gibt es nicht ein Urteil, wo steht, dass mein keinen Anspruch auf kostenlosen Leihwagen hat?
Gruß Frank
....puuh, müsste mal recherchiert werden. Ist nicht mehr so ganz mein Metier, ich betrachte Wandlungen aus der Sicht eines Leasinggebers.
Nur ist es ja so, dass die Gesetzgebung vor einigen Jahren im Zuge der EU-Harmonisierung verbraucherfreundlicher gestaltet wurde und es heute einfacher ist, ne Wandlung durchzudrücken. Das wissen auch die Händler. Es ist für den Händler immer günstiger einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen und den Kunden somit "ruhigzustellen".
Die Rücknahme eines Fahrzeuges ist immer eine teure Angelegenheit.
Da nützt auch die Berechnung von Nutzungsentschädigung nichts, 0,67% per angefangene TKM ist doch nichts gegen 20% Wertverlust bei Zulassung des Fahrzeugs.
Der denkt einfach nur kaufmännisch - wenn der Kunde laut genug trommelt
Grüsse!
Lowjack