Wo kein Kläger auch kein Richter !Pendler hat geschrieben:Oha. Dann muß ich ganz schnell neue Buchstaben in mein Getriebe reinmeisseln.
Pendler
Ich check das nicht bei einer HU. Dazu hab ich garkeine Zeit.
Aber in einem Schadensfalle ect. kommt der Gutachter, der macht das dann schon. Und wenn es dann heißt BE erloschen, weiß ich nicht was die Versicherung dazu sagt

Bei einem § 21 ( Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ) wird das evtl. auch kontrolliert.
Also lieber einen kleinen Zettel von Skoda besorgen und die Welt ist wieder in Ordnung
