Ich glaube diskussionen um illegale Xenon Nachbauten hatten wir bereits genug.
Schlüsselmeister - ich bitte um Unterstützung!!
Darf man eigentlich diese HID Xenon Nachrüstsets einbauen?
- SchlachterHorst
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Ich hab hier nochmal was gefunden. Also, was haben wir gelernt-----> Finger weg
http://testberichte.ebay.de/Xenon-nachr ... 0000130699
http://testberichte.ebay.de/Xenon-nachr ... 0000130699
- AmiArts
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Nur soviel zum Thema:
Gruss RenéHallo!
Tja, das ist so eine Sache. Wir haben uns beim TÜV und bei der Polizei erkundigt. Die E-Nummer sollte den Kit in Zusammenhang mit einer Leuchtweitenregulierung und SCheinwerferreinigung eigentlich TÜV-fähig machen. Andere wiederrum behaupten, dass ein Scheinwerfer, der nicht ab WErk mit Xenon bestückt wird, in dessen ABE also keine Xenon-Brenner eingeschlossen sind, nicht mit einem Xenon-Brenner ausgestattet werden darf, egal wie.
Die Sache ist leider etwas umstritten und vermutlich hängt es im Einzelfall mal wieder vom TÜV-Prüfer ab, ob, oder ob nicht. Zulässig ist der Xenon-Kit ohne Leuchtweitenregulierung und Waschanlage natürlich sowieso nicht, das steht sogar auch im Klartext in der STraßenverkehrsordnung. Und da bestimmt viele den Kit "pur" einbauen, wollen die sich natürlich absichern. Ich würde mal den TÜV Prüfer deines Vertrauens befragen, ihm die E-Prüf-Papiere (sind glaube ich auf der Homepage zu finden) ausdrucken und vorlegen.
Und dann sag uns bitte auch mal bescheid, was der dazu zu sagen hat. Vielleicht können wir ja einen statistischen Mittelwert bilden...
Schönen Gruß
Carsten Blumenstengel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: 1. Skodaclub Dresden e.V. [mailto:info@skodafreunde.de]
Gesendet: Freitag, 28. Juli 2006 07:55
An: c.blumenstengel@tuning-magazin.de
Betreff: Quicktest Xenon-Einbau http://www.day-lights.de
Hallo Herr Blumenstengel,
Sie schreiben in Ihrem Artikel Ausgabe 5/2006 Seite 101 „Ordnung muss sein“.
Die einzelnen Geräte von Day-Light mögen zwar eine E-Prüfung haben, aber das System ist nicht zulässig!
Das schreiben die sogar selbst auf die Webseite:
Es gelten die allgemeinen Geschäftbedingungen der Daylights Europe LTD. unter Kenntnißnahme der derzeit gültigen Vorschriften welche Gegenstand einer etwaigen Bestellung sind. Erfüllungsort ist Essen. Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland.
Nach einer Anfrage von mir, ob das System offiziell eingetragen werden kann, kam nur zurück, dass ich mit an den TÜV wenden soll.
Was ist denn nun richtig?
René Lange
Vorsitzender
1.Skodaclub Dresden e.V.
Web: http://www.skodafreunde.de
Mail: info@skodafreunde.de
Vorstand 1. Skodaclub Dresden e.V. http://www.skodafreunde.de
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- Alteingesessener
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Die Antwort ist ganz einfach.
StVZO §49(a) Absatz 6
"In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."
Heißt: Selbst wenn es ein Tüv-Prüfer einträgt, ist diese Eintrag nichtmal die entrichtete Gebühr wert.
Ist doch ganz einfach. Warum immer wieder diese Diskussionen? :motz:
StVZO §49(a) Absatz 6
"In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden."
Heißt: Selbst wenn es ein Tüv-Prüfer einträgt, ist diese Eintrag nichtmal die entrichtete Gebühr wert.
Ist doch ganz einfach. Warum immer wieder diese Diskussionen? :motz:
- skodafan2210
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