dürfen die grünen so die geschwindigkeit messen?

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TorstenW
Stromer
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Beitrag von TorstenW »

Moin,

Selbstverständlich..... :(

Zitat:
"Polizisten und Gendarmen gelten in Österreich als "in der Geschwindigkeitseinschätzung geschulte Beamten" und es gilt auch deren Schätzung allein im Allgemeinen im Verwaltungsstrafverfahren."
Zitat Ende.

Gell', da bist Du platt? :wink:

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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L.E. Octi
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Beitrag von L.E. Octi »

TorstenW hat geschrieben: Gell', da bist Du platt? :wink:
Aber sowas von.

Polizeistaat ist in dem Zusammenhang angemessen, oder? :lol:
Ich bin dann mal weg.
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Snow-White
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Beitrag von Snow-White »

Snow-White hat geschrieben:Bei unseren südlichen Nachbarn darf die Rennleitung auch schätzen. Da ist doch so eine Messung mit Uhr, solange es keine alte UMF ist, schon was genaues.
Alles schon da gewesen.
...die Embleme bleiben dran.
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Mackson
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Beitrag von Mackson »

L.E. Octi hat geschrieben:Polizeistaat ist in dem Zusammenhang angemessen, oder? :lol:
Wundert Dich noch irgendwas bei den Ösis? :wink:

Gruß M.
O1 Combi SLX 1.9 TDI 110PS (04/00-06/03)
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)

Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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Arno
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Beitrag von Arno »

Uiiiiiiiiiii, die Zeiten sind wohl vorüber Jungs ;-)
Mein Bruder ist bei der Polizei und ich spiele auch einmal wöchentlich mit denen Eishockey bzw. auch bei den Bundesmeisterschaften mit und hab schon das eine oder andere mal mit ihnen über solche Problematiken gesprochen.
Jeder von ihnen würde in einem solchen Fall Einspruch erheben und die meinen auch, dass es vor Gericht bei weitem nicht mehr den Stellenwert wie noch vor einigen Jahren hat und auch nimmer durchgeht!
Also wenn ich die Geschwindigkeit nicht oder nur im Toleranzbereich überschritten habe, würde ich nicht zahlen sondern auf Konfrontation gehen, nötigenfalls auch an den Lügendetektor anschließen ;-)

Das gibts aber noch in Ungarn Quelle

Übrigens für waxFox relevant ist ein Urteil des OLG Celle!
Auszug: .....dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04)
Quelle


Nachtrag: Übrigens eine interessante Seite für Bußgeldberechnung und andere tolle Infos....
Wer später bremst, ist länger schnell ;-)!!
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