Moin,
Selbstverständlich.....
Zitat:
"Polizisten und Gendarmen gelten in Österreich als "in der Geschwindigkeitseinschätzung geschulte Beamten" und es gilt auch deren Schätzung allein im Allgemeinen im Verwaltungsstrafverfahren."
Zitat Ende.
Gell', da bist Du platt?
Grüße
Torsten
dürfen die grünen so die geschwindigkeit messen?
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Wundert Dich noch irgendwas bei den Ösis?L.E. Octi hat geschrieben:Polizeistaat ist in dem Zusammenhang angemessen, oder?
Gruß M.
O1 Combi SLX 1.9 TDI 110PS (04/00-06/03)
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
O1 Combi L&K 1.9 PD TDI 130PS (08/03-02/05)
O² Combi Elegance 2.0 TDI 140PS (05/05-01/09)
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null.
Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Uiiiiiiiiiii, die Zeiten sind wohl vorüber Jungs
Mein Bruder ist bei der Polizei und ich spiele auch einmal wöchentlich mit denen Eishockey bzw. auch bei den Bundesmeisterschaften mit und hab schon das eine oder andere mal mit ihnen über solche Problematiken gesprochen.
Jeder von ihnen würde in einem solchen Fall Einspruch erheben und die meinen auch, dass es vor Gericht bei weitem nicht mehr den Stellenwert wie noch vor einigen Jahren hat und auch nimmer durchgeht!
Also wenn ich die Geschwindigkeit nicht oder nur im Toleranzbereich überschritten habe, würde ich nicht zahlen sondern auf Konfrontation gehen, nötigenfalls auch an den Lügendetektor anschließen
Das gibts aber noch in Ungarn Quelle
Übrigens für waxFox relevant ist ein Urteil des OLG Celle!
Auszug: .....dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04)
Quelle
Nachtrag: Übrigens eine interessante Seite für Bußgeldberechnung und andere tolle Infos....
Mein Bruder ist bei der Polizei und ich spiele auch einmal wöchentlich mit denen Eishockey bzw. auch bei den Bundesmeisterschaften mit und hab schon das eine oder andere mal mit ihnen über solche Problematiken gesprochen.
Jeder von ihnen würde in einem solchen Fall Einspruch erheben und die meinen auch, dass es vor Gericht bei weitem nicht mehr den Stellenwert wie noch vor einigen Jahren hat und auch nimmer durchgeht!
Also wenn ich die Geschwindigkeit nicht oder nur im Toleranzbereich überschritten habe, würde ich nicht zahlen sondern auf Konfrontation gehen, nötigenfalls auch an den Lügendetektor anschließen
Das gibts aber noch in Ungarn Quelle
Übrigens für waxFox relevant ist ein Urteil des OLG Celle!
Auszug: .....dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04)
Quelle
Nachtrag: Übrigens eine interessante Seite für Bußgeldberechnung und andere tolle Infos....
Wer später bremst, ist länger schnell !!