Ja...Chief hat geschrieben:Man darf doch mit der Lichthupe und dem Signalhorn einen Überholvorgang ankündigen. Oder hab ich da was falsches in der Erinnerung? War ja schon letztes Jahrtausend als ich meine Fahrberechtigung erworben habe...Segafrendo hat geschrieben:Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)Grobie hat geschrieben:Vielleicht sollte man dann doch lieber hinter einem Linksschleicher geduldig im angemessenen Abstand ausharren und von Zeit zu Zeit mit der Lichthupe den Überholwunsch bekräftigen (was ja inzwischen erlaubt ist).
Genau das haben wir doch auch geschrieben...
???
Gruß, Grobie