Lustige Mail bezgl. blauem Blinklicht

Allgemeines zum Thema Forum, Auto, Skoda
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Chief hat geschrieben:
Segafrendo hat geschrieben:
Grobie hat geschrieben:Vielleicht sollte man dann doch lieber hinter einem Linksschleicher geduldig im angemessenen Abstand ausharren und von Zeit zu Zeit mit der Lichthupe den Überholwunsch bekräftigen (was ja inzwischen erlaubt ist).
Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)
Man darf doch mit der Lichthupe und dem Signalhorn einen Überholvorgang ankündigen. Oder hab ich da was falsches in der Erinnerung? War ja schon letztes Jahrtausend als ich meine Fahrberechtigung erworben habe...
Ja...

Genau das haben wir doch auch geschrieben...

???

Gruß, Grobie
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Master68
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Beitrag von Master68 »

Grobie hat geschrieben:
Chief hat geschrieben:
Segafrendo hat geschrieben: Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)
Man darf doch mit der Lichthupe und dem Signalhorn einen Überholvorgang ankündigen. Oder hab ich da was falsches in der Erinnerung? War ja schon letztes Jahrtausend als ich meine Fahrberechtigung erworben habe...
Ja...

Genau das haben wir doch auch geschrieben...

???

Gruß, Grobie
Lichthupe heißt aber nicht "Blaues Licht und laut hupen"! :wink: (oder doch?) :wink: :wink: :wink:
A fray! A fray! :D

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Chief
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Beitrag von Chief »

Grobie hat geschrieben:
Chief hat geschrieben:
Segafrendo hat geschrieben: Oder mit dezentem Hupen (Wußte ich bis dato auch noch nicht - fühlen sich da nicht wieder irgendwelche Hutfahrer genötigt?) den Überholvorgang ankündigen. 8)
Man darf doch mit der Lichthupe und dem Signalhorn einen Überholvorgang ankündigen. Oder hab ich da was falsches in der Erinnerung? War ja schon letztes Jahrtausend als ich meine Fahrberechtigung erworben habe...
Ja...

Genau das haben wir doch auch geschrieben...

???

Gruß, Grobie
Dass Du es schreibst beweist noch nicht das es Rechtens ist.
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Chief hat geschrieben:Dass Du es schreibst beweist noch nicht das es Rechtens ist.
Das ist richtig. Aber Deine Antwort klang so, als hätten wir das Gegenteil behauptet. Eigentlich sind wir uns ja einig, Du hast es so gelernt und wir denken auch, das man das darf. Und um ganz sicher zu gehen:
StVO – Straßenverkehrs-Ordnung
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 16.05.2006, zuletzt geändert durch: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11.05.2006 (BGBl. 2006 Teil I Nr. 23 S. 1160, ausgegeben zu Bonn am 15.05.2006)

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
Und mit Schall- und Leuchtzeichen sind Hupe und Lichthupe gemeint (nicht das Blaulicht und die Sirene :-))

Gruß, Grobie
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Chief
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Beitrag von Chief »

Dann meinten und wissen wir doch beide das Richtige!

Dann kommt also demnächst nicht nur das optische Signal, um dem Schleicher das Überholen anzuzeigen, sondern auch das akustische. Ich denke da an den Eibau einer "italienischen Zwei-Ton Busfanfare". Diese wird dort benutzt um den Gegenverkehr in Spitzkehren zu warnen. Imenser Schalldruck. Ich hoffe natürlich auf eine ABG.
Quebby

Beitrag von Quebby »

Grobie hat geschrieben:
Chief hat geschrieben:Dass Du es schreibst beweist noch nicht das es Rechtens ist.
Das ist richtig. Aber Deine Antwort klang so, als hätten wir das Gegenteil behauptet. Eigentlich sind wir uns ja einig, Du hast es so gelernt und wir denken auch, das man das darf. Und um ganz sicher zu gehen:
StVO – Straßenverkehrs-Ordnung
Stand: Fassung des Inkrafttretens vom 16.05.2006, zuletzt geändert durch: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 11.05.2006 (BGBl. 2006 Teil I Nr. 23 S. 1160, ausgegeben zu Bonn am 15.05.2006)

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5)
also, ich darf, wenn ich hinter einem linksspurschleicher hinterher fahre, tatsächlich lichthupe und hupe machen und den blinker setzen? da steht ja nicht überholen wollen. kann ja auch sein, das man andere darauf aufmerksam machen will, falls die es nicht sehen.
wollte das nur mal klären. in dem fall kann mir also keiner, auch die rennleitung nicht, eine nötigung oder drängeln reinwürgen, solange ich ordentlich fahre (abstand halten etc...)?
mfg
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Segafrendo
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Beitrag von Segafrendo »

Genauso ist es. Problem ist, wenn der Gegner dann u.U. was anderes behauptet -> Sackgang.
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

Hallo,

man darf hupen oder die Lichthupe betätigen wenn man überholen möchte, nicht beides zusammen. Je nach äußeren Umständen. Am Tag auf der Landstraße hört der Vordermann ja die Hupe, auf der Autobahn bei 180 km/h und 90 m Abstand bezweifle ich mal, daß der Vordermann die Hupe hört, dann also eher Lichthupe.
Und die Menge macht's. Dauerlichthupe ist natürlich auch nicht (das ist dann schon Nötigung). Auch dann nicht, wenn so'n "Schläfer" auch bei großen Lücken nicht rüberfährt. Da ist Geduld angesagt.
Ob Du links blinken darfst, weiß ich nicht. Ich glaube aber eher nicht, der Blinker ist ja kein Warnzeigen wie die Licht-/hupe. Blinker darf man ja nur zum Abbiegen und Spurwechseln betätigen (und das sollte man auch!, machen nur immer weniger – ärger...) – und Du willst ja nicht auf dem Mittelstreifen überholen, oder? :D

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Beitrag von Segafrendo »

Grobie hat geschrieben:und Du willst ja nicht auf dem Mittelstreifen überholen, oder? :D
Nö, deswegen ja auch das blaue Blinklicht ... :rofl:
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Grobie
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Beitrag von Grobie »

:D Gefangen in der Twilight Zone :D

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