Aber ich finde die Geschichte mit der Lichthupe höchst interessant! Da ist die Grenze zwischen Recht und Nötigung echt fließend. Deswegen kann man bei Links-Schleichern auch guten Gewissens die Lichthupe benutzen, sogar wenn´s ein Wagen der Rennleitung ist! (ist mir mal passiert, war dunkel und ich habe die Diskolichter auf dem Dach zu spät gesehen! *ups*)
Also, drängeln und nötigen ist ausdrücklich erlaubt!StVO § 5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.