Doch Xenon Fernlicht für den Octi?
- Dr. PuuhBaer
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Lest doch erst mal genau bevor ihr "schlau" daherredet! Hier geht's doch sowieso nur um's Fernlicht. Der Skoda hat ja schon Xenon Abblendlicht und somit ist die vorgeschriebene ALWR und SRA ja schon vorhanden. Also wäre das kein Hinderungsgrund. (Mal abgesehen davon, dass eine ALWR für's Fernlicht sowieso irrelevant ist)TorstenW hat geschrieben:Moin,
*klugscheiß*
Xenon ohne ALWR und SRA sind eh' nicht zulässig.........![]()
*/klugscheiß*
Grüße
Torsten
Das einzige Problem, das ich sehe ist, dass das Xenon evtl. nicht schnell genug hell wird für die dauernde Auf- und Abblenderei.
Sicher ist BiXenon mit Klappen besser, aber dass es auch so geht sieht man am Phaeton - der hat auch ein 2-Birnen-BiXenon (ab Werk!).
Und ob man das bei uns nicht zugelassen kriegt müßte man erst mal klären, schließlich hat das Ding ja schon EU-Zulassung und müßte somit bei uns extra gezielt verboten werden, damit es hier NICHT betrieben werden darf.
(Wenn ich die Sache mit dem EU-Recht im Verkehrswesen richtig verstanden habe gilt in diesem Bereich: Ist etwas in einem EU Mitgliedsland zugelassen, dann ist es primär erst mal automatisch in allen anderen auch zugelassen. Will ein Mitgliedsland soetwas NICHT haben, dann muß es das Mitgliedsland auf nationaler Ebene erst explizit wieder verbieten)
- Chicane
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Also ich sehe da mehrere Probleme
1. Das was oben schon gesagt wurde. Die Xenonbrenner sind nach ein paar mal Lichthupe hinüber! Beim Phaeton ist die Sache bestimmt anders geregelt (müsste sogar). Vielleicht ist für die Lichthupe eine normale Halogonlampe zuständig, und der Fernlicht-Xenonbrenner startet erst ein paar sek verzögert.
2. Der Scheinwerfer MUSS für Xenon ausgelegt sein, d.h. baut man so ein Set ein (auch wenn mit E-Zulassung), erlischt die BE für das Auto, da die Scheinwerfer nur mit Halogen-Lampen benutzt werden dürfen.
3. Die E-Zulassung der ganzen Teile sagt ja nicht aus, dass du diese Teile einfach so einbauen darfst... hast du serienmäßig Xenon, so dürftest du das Vorschaltgerät bzw. den Brenner ohne Einschränkung nutzen.
Es war also verboten und wird auch immer verboten sein.
Gruß

1. Das was oben schon gesagt wurde. Die Xenonbrenner sind nach ein paar mal Lichthupe hinüber! Beim Phaeton ist die Sache bestimmt anders geregelt (müsste sogar). Vielleicht ist für die Lichthupe eine normale Halogonlampe zuständig, und der Fernlicht-Xenonbrenner startet erst ein paar sek verzögert.
2. Der Scheinwerfer MUSS für Xenon ausgelegt sein, d.h. baut man so ein Set ein (auch wenn mit E-Zulassung), erlischt die BE für das Auto, da die Scheinwerfer nur mit Halogen-Lampen benutzt werden dürfen.
3. Die E-Zulassung der ganzen Teile sagt ja nicht aus, dass du diese Teile einfach so einbauen darfst... hast du serienmäßig Xenon, so dürftest du das Vorschaltgerät bzw. den Brenner ohne Einschränkung nutzen.
Es war also verboten und wird auch immer verboten sein.
Gruß
Ist dir noch nie aufgefallen, dass alle Autos auch mit Bi-Xenon zusätzliche noch eine h1 oder h7 birne für die lichthupe besitzen...
Soweit ich richitg informiert bin ist diese normale Birne zum kurzen Aufblenden. Ich glaube das es auch pflicht ist.
Soweit ich richitg informiert bin ist diese normale Birne zum kurzen Aufblenden. Ich glaube das es auch pflicht ist.
2.0 TDI PD , Elegance,Sahara Beige, Teil-Leder, 17" Pegasus, Fahrwerk, Xenon, Audience+Sound, PDC vorn+hinten, Tempomat, Multif. Lenkrad , Reifendrucküberwachung, Maxi DOT, + Aschenbecher hinten,D. Ladeboden,Abbl. Spiegel, Reling,
- Chicane
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Doch das ist mir schon aufgefallen und ich weiß es auch, das war jetzt auch nur auf den Phaeton bezogen, allerdings hab ich mir das noch nie genau angeschautAlex0160 hat geschrieben:Ist dir noch nie aufgefallen, dass alle Autos auch mit Bi-Xenon zusätzliche noch eine h1 oder h7 birne für die lichthupe besitzen...
Soweit ich richitg informiert bin ist diese normale Birne zum kurzen Aufblenden. Ich glaube das es auch pflicht ist.

Laut google hat der Phaeton wirklich keine zusätzliche H-Lampe, "die zündverzugszeit ist beim d1 (phaeton) wegen der fehlenden halogen-fernlichtlampe mit hilfe spezieller steuergeräte extrem kurz."
-
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Es gibt schon Xenon Scheinwerfer mit Reflektor, nur ist dieser dann anders gestaltet als beim Halo Scheinwerfer. Bedingt durch die hohe Lichtausbeute bei Xenon muss das Licht breiter gestreut werden.
Die Kombination Halogenscheinwerfer + Xenon Brenner überschreitet die zulässigen maximalen Beleuchtungswerte. Die ABE des Scheinwerfers (und somit des FZGs) gilt nur in Verbindung mit dem vorgesehenen Leuchtmittel.
Wer den China Schrott einbaut, fährt automatisch ohne Versicherungsschutz, auch wenn das Vorschaltgerät selbst ein E-Prüfzeichen hat.
Die Kombination Halogenscheinwerfer + Xenon Brenner überschreitet die zulässigen maximalen Beleuchtungswerte. Die ABE des Scheinwerfers (und somit des FZGs) gilt nur in Verbindung mit dem vorgesehenen Leuchtmittel.
Wer den China Schrott einbaut, fährt automatisch ohne Versicherungsschutz, auch wenn das Vorschaltgerät selbst ein E-Prüfzeichen hat.
O2 RS TDI Combi mit Tempomat und TFL EZ 02/2007; verkauft 09/2010
Jetzt: VW Touran TSI Ecofuel
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Der Scheinwerfer IST ja für Xenon ausgelegt - es ist ja schon Xenon für's Abblendlicht drin!Chicane hat geschrieben:2. Der Scheinwerfer MUSS für Xenon ausgelegt sein, d.h. baut man so ein Set ein (auch wenn mit E-Zulassung), erlischt die BE für das Auto, da die Scheinwerfer nur mit Halogen-Lampen benutzt werden dürfen.
Eben - ich hab' ja serienmäßig Xenon... nur eben nicht für die Fernlichtbirnen!Chicane hat geschrieben:3. Die E-Zulassung der ganzen Teile sagt ja nicht aus, dass du diese Teile einfach so einbauen darfst... hast du serienmäßig Xenon, so dürftest du das Vorschaltgerät bzw. den Brenner ohne Einschränkung nutzen.
Und doch: Normalerweise bedeutet eine EU Zulassung eben schon, dass man sowas einfach einbauen darf, wenn es auf nationaler Ebene nicht extra wieder verboten wurde. Jedenfalls lese ich das hier so heraus (wenn ich das richtig interpretiere darf auch nur dann ein Verbot auf nationaler Ebene erfolgen, wenn das Teil nachträglich nicht mehr dem genehmigten Typ entspricht)...
- TorstenW
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Moin,
Wenn dieses Teil wirklich eine EG-Zulassung hat und auch eingebaut werden darf, dann erkläre man mir bitte, weshalb dieser, bereits schon angeführte Satz: "Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland." darunter steht..........
Ich möchte lösen!
Die Einzelteile haben ein e-Zeichen. Gut.......
Nun hat der KOMPLETTE Scheinwerfer des O² auch ein e-Zeichen, aber dieses Zeichen gilt NUR in Verbindung mit den in der Typprüfung festgelegten (H1)-Leuchtmitteln!
Grüße
Torsten
Wenn dieses Teil wirklich eine EG-Zulassung hat und auch eingebaut werden darf, dann erkläre man mir bitte, weshalb dieser, bereits schon angeführte Satz: "Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland." darunter steht..........

Ich möchte lösen!
Die Einzelteile haben ein e-Zeichen. Gut.......
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Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! 
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.

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... ganz so einfach ist die Sache sicher nicht, denn nach dieser Argumentation wäre die Typgenehmigung der Birnen quasi generell wertlos und die Dinger dürften demnach in KEINEM EU Land betrieben werden (denn das obige würde ja auch in dem Land gelten, das die Genehmigung erteilt hat). Offensichtlich ist das aber nicht so.TorstenW hat geschrieben:Ich möchte lösen!
Die Einzelteile haben ein e-Zeichen. Gut.......
Nun hat der KOMPLETTE Scheinwerfer des O² auch ein e-Zeichen, aber dieses Zeichen gilt NUR in Verbindung mit den in der Typprüfung festgelegten (H1)-Leuchtmitteln!
Und was das
anbetrifft: da wäre ich mir jetzt nicht so sicher, ob die das nicht mal "nur zur Sicherheit" hingeschrieben haben um sich nicht mit dem ganzen rechtlichen Kram auseinandersetzen zu müssen..."Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland."
Gibt's hier im Forum keinen "echten Juristen", der sich mit Europarecht auskennt? So ist das Ganze hier doch eh nur wilde Spekulation...