No Milotec , Teile selber gemacht
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Hallo Gemeinde
Ich möchte euch hier meine neuen Teile an meinem RS vorstellen.
Ich habe dazu einfach die originalen Grilleinsätze genommen.
Ausgesägt , gespachtelt und gefüllert danach geschliffen und dann in Wagenfarbe lackiert.
Was haltet ihr davon ?????
Bin am überlegen ob ich noch schwarzes Racegitter dahinter mache.
Grüßle RS Junkie
Ich möchte euch hier meine neuen Teile an meinem RS vorstellen.
Ich habe dazu einfach die originalen Grilleinsätze genommen.
Ausgesägt , gespachtelt und gefüllert danach geschliffen und dann in Wagenfarbe lackiert.
Was haltet ihr davon ?????
Bin am überlegen ob ich noch schwarzes Racegitter dahinter mache.
Grüßle RS Junkie
Octavia RS II Combi Bauj.10/2006 , Candy Weiß , 19" DC4 Black Edition mit 235er x 35 , H&R Federn - 3.5 cm , ABT IS Chip 240 PS , H&B Edelstahl 2x76 , und ne Menge von Milotec.
- Marcelrs236
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Is ja so nicht ganz schlecht, schaut gut aus aber man müsste in der mitte bei dem Gitter die untere und obere Kante mit Lackieren damit es wieder eine Linie ergibt. Dann würde es richtig gut aussehen, das fällt eben bei deiner richtig Geilen Farbe mehr auf als wie beim Raceblue oder so.......
Superb Combi Elegance, drinnen alles in Beige, Sitze in Teilleder und Alcantara, Dekoreinlage Mirage,
Amethyst Violett Metallik, Themisto, Sportfahrwerk, Soundsytem, Columbus DVD,
Parksensoren vorn und hinten, Variablen Ladeboden.
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- speedy1949
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- obraeutigam
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Respekt!
Sieht gut aus!
Sieht gut aus!
2,0 FSI mit einigen Extras
Bilder: http://www.pixum.de/viewalbum/?id=2082704" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;" onclick="window.open(this.href);return false;
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- RS_ch
- Frischling
- Beiträge: 46
- Registriert: 24. September 2004 09:38
- Modell: 1U
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2004
- Motor: 1.8T Benzin 180PS
an irgendwas erinnert mich das................
aber an was nur ????
ja, genau
http://christianspoo.com/starwars/troop ... rooper.jpg
aber an was nur ????
ja, genau
http://christianspoo.com/starwars/troop ... rooper.jpg
Der grösste Fehler am PC sitzt immer zwischen Tastatur und Sitzlehne.
Octavia Combi RS; Lemon-Gelb; Komfortblinker; Auto-Window; PDC; Navi Pioneer AVIC-X1BT
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- ThomasB.
- erfolgloser Günstling
- Beiträge: 2997
- Registriert: 5. Januar 2006 23:16
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Moin Micha,
ganz einfach. Der Stoßfänger gehört (strenggenommen...) zu den Zulassungspflichten Teilen eines Autos, die der ABE unterliegen. Eigentlich müsste man hier eine Einzelabnahme machen lassen.
siehe auch hier:
Ob´s auffällt, ist eine andere Sache...
Gruß, Thomas
ganz einfach. Der Stoßfänger gehört (strenggenommen...) zu den Zulassungspflichten Teilen eines Autos, die der ABE unterliegen. Eigentlich müsste man hier eine Einzelabnahme machen lassen.
siehe auch hier:
Quelle: WikipediaDie Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist - zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen - Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und den einschlägigen Vorschriften entspricht. Sie wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt.
Man unterscheidet zwischen der
* Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
* der Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
* der Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis einen Fahrzeugbrief, der bei der Zulassung des Fahrzeuges vorgelegt werden muss. Die ABE bleibt bis zum Widerruf oder bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO).
Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses. Ein Beispiel dafür wäre ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines "Exoten", der in Deutschland zugelassen werden soll.
Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis wird geregelt im §19 Abs. 2 StVZO.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße (mit Punkten in Flensburg !) geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsstelle den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln. Zudem steht es im Ermessen des/der Polizeibeamten, bei einer Kontrolle ein Fahrzeug mit sofortiger Wirkung stillzulegen.
Ob´s auffällt, ist eine andere Sache...
Gruß, Thomas
Gruß, Thomas
- ThomasB.
- erfolgloser Günstling
- Beiträge: 2997
- Registriert: 5. Januar 2006 23:16
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Naja, wenn nichts passiert, wird´s keiner bemängeln. Hast Du nach einem Unfall das erste mal einen Gutachter der Versicherung draussen, sieht´s ganz sicher anders aus.deshi hat geschrieben:OK... wenn man es sooooooo genau nimmt, stimme ich Dir zu...
Ich denke aber mal, daß das keiner bemängeln wird...
Grüße
Micha
Schau mal, bei Milotec bekommst Du z.B. für jede kleine "Pissblende" entweder eine ABE oder eine TÜV-Bescheinigung mit dabei.
Gruß, Thomas