Was wird für Eintragung §21 Einzelabnahme benötigt?!

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Berlinator
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Was wird für Eintragung §21 Einzelabnahme benötigt?!

Beitrag von Berlinator »

Hallo Wissende,
ich habe für meine Winter-Felgen eine Einzelabnahme "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO - Techn. Änderung" machen lassen.
Mein Wagen ist EZ 12/2006 und hat daher eine "Zulassungsbescheinigung Teil 1" und eigentlich (habe ich noch nicht gesehen, denn liegt bei der Bank bzw. Leasingfirma) eine "Zulassungsbescheinigung Teil 2", welche den KFZ-Brief ersetzt.

Die sehen eigentlich so aus:
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... _Teil1.pdf
sowie
http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleR ... _Teil2.pdf

Nun sagt mir die Zulassungsstelle, Sie benötigen auch die "Zulassungsbescheinigung Teil 2", um mir die Felgen in meine Zulassung eintragen zu können?! :-?

Ist das Willkür oder ist da wirklich was dran? Denn in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sind doch gar keine Felder mit der Ziffer 22, wo diese Änderungen eingetragen werden könnten!?!?!

Hat jemand von Euch dazu eine Erfahrung / Meinung / Wissen?

Vielen Dank!

Gruß Falko
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Beitrag von Quax 1978 »

Willst Du denn unbedingt das eintragen lasse? Der Bericht vom TÜV/DEKRA über die Abnahme reicht als Beleg bei Verkehrskontrollen aus. Zur Papiersalatvermeidung in den Unterlagen ist es natürlich von Vorteil aber wie oben geschrieben nicht zwingend notwendig. Bei der alten Papierlage hatte ich ähnliches Problem das der Brief bei der Bank lag und da meinte die von der Zulassungsbehörde das wäre nicht erforderlich den extra anzufordern, man könne das auch nachträglich beim Ummelden oder so mitmachen.

Sanfte Grüße Quax
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Berlinator
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Beitrag von Berlinator »

Hi,
in der Abnahme steht (zwingend lt. Prüf.-Ing.) auf den Erläuterungen zum Gutachten... folgendes drin:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Daher kann mir jeder freundliche Herr in Grün daraus einen Strick drehen, denn es ist dann eigentlich genauso, als ob ich keine Abnahme hätte.

Gruß Falko
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Beitrag von Quax 1978 »

Ist mir zwar neu aber man lernt nie aus. Dann kann ich Dein nachfragen verstehen. Bleibe aber dabei das es wohl nicht zwingend notwendig ist den Teil 2 zu ändern. Den hat man spwieso nie dabei (eigentlich).
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Berlinator
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Beitrag von Berlinator »

...na und der Witz an der Sache ist ja eigentlich,
dass es in dem Teil 2 überhaupt keine Felder 22. für die Eintragung gibt!!! :-?

Gruß Falko
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Beitrag von Quax 1978 »

Hab mir die Muster nochmal angesehen und das Feld 22 vom Teil 1 entspricht dem Feld (25) zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde. Oder so ähnlich. Daher immer noch nicht zwingend notwendig meines Erachtens nach. Aber bin fast der Meinung das jede Behörde anders tickt. Nicht immer zum Vorteil des Kunden.
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RS-Paul
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Beitrag von RS-Paul »

Hi, §21 Prüfungen werden immer in die Papiere eingetragen. Diese Eintragungen machen in den alten Bundesländern nur der TüV und in den neuen Bundesländern die Dekra. Nicht jeder Prüfer darf Teile nach §21 abnehmen. Bei der normalen §19.3 bekommst du eine Wisch von der Prüfstelle und kannst dann bei der nächsten Gelegenheit die Sachen nachtragen lassen...
Gruß

Paul

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Beitrag von DIGGER1380 »

Morgäääääääääähn,

du musst die Felgen in den Zulassungsbescheit eintragen lassen da, wenn Du die Felgen montierst, die Betriebserlaubnis erlischt! Um diesen zu bekommen musst Du bei der Bank anrufen und ihn an deine Zulassungsstelle schicken lassen. (Halte aber vorher Rücksprache mit Deiner Zulassungsstelle)
Die Bank macht das in der Regel kostenlos, aber nach erfolgreicher Eintragung schick die Zulassungsstelle ihn an die Bank zurück. Das kostet ca. 10€ zzgl. der Eintragungsgebühren. Kannst aber auch Deinen :D mal fragen ob er das für Dich übernimmt. Aber ich glaube er wird das auch nicht kostenlos machen. Allerdings sparst Du Dir die 10€ fürs zurückschicken des Briefes an die Bank.

MfG DIGGER
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Berlinator
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Beitrag von Berlinator »

Hallo Ihr,

danke für die teilweise konstruktiven Beiträge, aber BITTE, beachtet doch mal meine Frage und gebt mir nicht einfach irgend welche Komentare ab!

@RS-Paul -->Lies doch bitte mal meinen ersten Beitrag, dann hättest Du deinen Beitrag komplett sparen können. Aber trotzdem DANKE!

Vielleicht hat jemand von Euch auch die "neuen" Papiere und auch schon was eintragen lassen!? Der jenige sollte doch für mich eine Antwort haben.

Danke und Gruß Falko
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Beitrag von Combi-Man »

Die Zulassungsbescheiniging Teil 2 ist m.E. nicht erforderlich, wenn dort keine Eintragung vorgenommen wird. Da sich die Zulassungsstelle jedoch vorbehalten wird, diesen Sachverhalt selbst zu prüfen, wird man wohl oder übel die ZB 2 vorlegen müssen. Einen Sinn kann ich nicht erkennen.

Bei meinem Monza ist unter Ziffer 25 lediglich das Aushändigungsdatum der alten Fahrzeugpapiere vermerkt, obwohl die ZB2 nach diesem DAtum noch geändert wurde.

Auf der Homepage unserer Zulassungsstelle ist allerdings auch vermerkt, dass man die ZB 2 benötigt. klick hier
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