Förderung für Partikelfilter, aber wie.....
Förderung für Partikelfilter, aber wie.....
Hallo
ich dachte immer das die Förderung (330 Euro) mit der KFZ Steuer verrechnet wird, mit Erstaunen musste ich heute feststellen, das das Finanzamt wieder die 308 Euro KFZ Steuer abgebucht hat. Natürlich habe ich die Umrüstung auf der Zulassungsstelle eintragen lassen, diese sollte das ja den Finanzamt melden. Komischerweise wurden ja 308 Euro abgebucht, also für ein Fahrzeug mit Partikelfilter, und nicht den neuen erhöhten Steuersatz. Wer weiss wie das jetzt geregelt wird? Mfg
ich dachte immer das die Förderung (330 Euro) mit der KFZ Steuer verrechnet wird, mit Erstaunen musste ich heute feststellen, das das Finanzamt wieder die 308 Euro KFZ Steuer abgebucht hat. Natürlich habe ich die Umrüstung auf der Zulassungsstelle eintragen lassen, diese sollte das ja den Finanzamt melden. Komischerweise wurden ja 308 Euro abgebucht, also für ein Fahrzeug mit Partikelfilter, und nicht den neuen erhöhten Steuersatz. Wer weiss wie das jetzt geregelt wird? Mfg
- Quax 1978
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Ist der DPF bei Dir serienmässig drin? Wenn ja, dann hast Du, um es mal gemein auszudrücken, Pech gehabt. Die Ermässigung gibt es nur für Nachrüstungen. Sorry wenn ich Dir jetzt eine Illusion geraubt habe.
SUPERB Combi 1.8 TSI DSG Ambition in schwarz
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Wenn ich Zahnschmerzen habe geh ich direkt zum Zahnarzt. Beim Hausarzt nachfragen bringt da nicht viel. Vor allem bei so unklaren Angaben. Sollten allerdings nach der Wurzelbehandlung noch Schmerzen auftreten, kann man ja mal beim Hausarzt nachfragen.
Zuletzt geändert von L.E. Octi am 11. Mai 2007 22:10, insgesamt 2-mal geändert.
Ich bin dann mal weg.
- Quax 1978
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Aber noch ein kleiner Hinweis auf Basis des Gesetzes. Hier steht was drin was evtl. weiterhelfen kann.
Zuletzt geändert von Quax 1978 am 11. Mai 2007 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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- Quax 1978
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So ein Mist jetzt geht das schon wieder los. Sorry hab ich überlesen. :motz: Dann nehm ich alles zurück. :motz:
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- Michal
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Hallo, gestern stand was dazu in der Zeitung bei uns - aufgrund von "Softwarepannen" bei den Finanzämtern wurden Tausenden KFZ - Besitzern falsche Bescheide geschickt, RPF nicht anerkannt usw und falsch abgebucht.
Man soll Widerspruch einlegen und NICHT zahlen. Wenns natürlich abgebucht ist - vielleicht zurückholen?
Gruß Michal
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Gruß Michal
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Mir wurde die Problematik schon beim Eintragen in der Zulassungsstelle erläutert. Die Aussage von der Zulassungsstelle war folgende. Sie informiert das FA darüber das es Änderungen am Fahrzeug gegeben hat jedoch wird dem FA nicht konkret mitgeteilt um welche Änderungen es sich im einzelnen handelt.
Daraufhin habe ich das FA angeschrieben und gefragt ob ich selbst dem FA die Unterlagen bzgl. der Eintragung zukommen lassen soll da die Zulassungsbehörde es ja nicht tut und die Änderungen sich erheblich auf die Höhe des Steuerbescheides auswirken. Daraufhin bekam ich folgende Antwort vom FA.
Sehr geehrter xxxxxx
Nein, Sie müssen keinen Nachweis für den Einbau erbringen. In der Regel
werden diese Daten voll automatisch an das Finanzamt übermittelt. Das
Finanzamt erteilt daraufhin die neuen Steuerbescheide. Dies erfolgt aber
nach und nach. Nur in wenigen Ausnahmen ist ein Nachweis des Einbaus
erforderlich. Warten Sie in jedem Falle den neuen Steuerbescheid ab.
Entweder ist dort die Förderung für den Eibau berücksichtigt, oder nicht.
Dann müssten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und den Nachweis des Einbaus erbringen.
Haben Sie bitte noch etwas Geduld und warten den nächsten Bescheid ab.
Mit freundlichen Grüßen
MfG
Daraufhin habe ich das FA angeschrieben und gefragt ob ich selbst dem FA die Unterlagen bzgl. der Eintragung zukommen lassen soll da die Zulassungsbehörde es ja nicht tut und die Änderungen sich erheblich auf die Höhe des Steuerbescheides auswirken. Daraufhin bekam ich folgende Antwort vom FA.
Sehr geehrter xxxxxx
Nein, Sie müssen keinen Nachweis für den Einbau erbringen. In der Regel
werden diese Daten voll automatisch an das Finanzamt übermittelt. Das
Finanzamt erteilt daraufhin die neuen Steuerbescheide. Dies erfolgt aber
nach und nach. Nur in wenigen Ausnahmen ist ein Nachweis des Einbaus
erforderlich. Warten Sie in jedem Falle den neuen Steuerbescheid ab.
Entweder ist dort die Förderung für den Eibau berücksichtigt, oder nicht.
Dann müssten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen und den Nachweis des Einbaus erbringen.
Haben Sie bitte noch etwas Geduld und warten den nächsten Bescheid ab.
Mit freundlichen Grüßen
MfG
O2 Combi 2.0 TDI Elegance MJ06 in Stone Grey mit 17'' Pegasus+SFW, Audience+Soundsystem, Xenon, Gepäcknetztrennwand, Ladeboden, nachg. TWINTEC DPF
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- Alteingesessener
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Na, da kommt ja richtig Freude auf, wenn ich das hier so lese. Ich habe vor über 4 Monaten nachrüsten lassen (selbstverständlich mit Eintragung und Meldung an´s FA). Bisher hab ich keinen neuen Bescheid erhalten.
Ich werde keinesfalls bis zur nächsten Abbuchung der KFZ-Steuer warten, bevor ich den Beamten auf´s Fell rücke. Wenn die erst mal die Kohle im Haifischschlund haben, ist es nach meiner Erfahrung extrem schwierig und mit gehörigem Aufwand verbunden, die Kohle wieder zurückzuholen.
Gruß
Michael
Ich werde keinesfalls bis zur nächsten Abbuchung der KFZ-Steuer warten, bevor ich den Beamten auf´s Fell rücke. Wenn die erst mal die Kohle im Haifischschlund haben, ist es nach meiner Erfahrung extrem schwierig und mit gehörigem Aufwand verbunden, die Kohle wieder zurückzuholen.
Gruß
Michael
Solange du aber nicht "beschwert" bist hast du keine Handhabe gegenüber dem FA. Die Förderung gilt erst ab dem Zeitpunkt des Einbaus und wird ab da beim nächsten Kfz-Steuerbescheid angerechnet.
"Alte" Bescheide werden jetzt nicht rückwirkend geändert. Man hat ja nicht zuviel Steuer bezahlt. Einspruch geht also nur in den Fällen, bei denen ein neuer Steuerbescheid per 01.04.07 erlassen wurde und aber nachweislich eine Nachrüstung durgeführt wurde.
Alle anderen werden sich gedulden müssen bis der Steuerbescheid 2007 kommt.
"Alte" Bescheide werden jetzt nicht rückwirkend geändert. Man hat ja nicht zuviel Steuer bezahlt. Einspruch geht also nur in den Fällen, bei denen ein neuer Steuerbescheid per 01.04.07 erlassen wurde und aber nachweislich eine Nachrüstung durgeführt wurde.
Alle anderen werden sich gedulden müssen bis der Steuerbescheid 2007 kommt.