Förderung für Partikelfilter, aber wie.....

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
Teddybär 1964
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Beitrag von Teddybär 1964 »

frank_pw hat geschrieben:Solange du aber nicht "beschwert" bist hast du keine Handhabe gegenüber dem FA. Die Förderung gilt erst ab dem Zeitpunkt des Einbaus und wird ab da beim nächsten Kfz-Steuerbescheid angerechnet.
"Alte" Bescheide werden jetzt nicht rückwirkend geändert. Man hat ja nicht zuviel Steuer bezahlt. Einspruch geht also nur in den Fällen, bei denen ein neuer Steuerbescheid per 01.04.07 erlassen wurde und aber nachweislich eine Nachrüstung durgeführt wurde.
Alle anderen werden sich gedulden müssen bis der Steuerbescheid 2007 kommt.
Naja, eine Nachfrage beim FA wird mir als steuerzahlendem Bürger ja wohl gestattet sein, bevor die mir irgendwann einen neuen Bescheid zusenden. Ich habe einfach keinen Bock zu warten, bis ich Anfang September (da ist normalerweise meine Kfz-Steuer fällig) feststelle, dass die mir die Kohle doch abgebucht haben.

Übrigens ist das mit dem Zeitpunkt der Erstellung eines neuen Bescheides so, dass man normalerweise einen Anspruch auf Selbigen hat, sobald sich an dem Steuertatbestand nachweislich etwas geändert hat oder entfällt ! Mag sein, das der Gesetzgeber in diesem Fall mal wieder eine geänderte Regelung festgelegt hat, so dass ein neuer Bescheid vom zuständigen FA erst bei der nächsten Fälligkeit erstellt werden muß. Davon ist mir aber nichts bekannt !

Gruß
Michael
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tf11972
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Beitrag von tf11972 »

Tja, ich hab letztens in unserer Zeitung einen interessanten Artikel gelesen, dass Autofahrern mit werksseitig verbautem DPF eine erhöhte Steuer aufs Auge gedrückt wurde, weil die Zulassungsstellen bis letztes Jahr noch gar nicht in der Lage waren, den Filter einzutragen.

Heute hat es mich selbst erwischt: Ich soll jetzt mit einem serienmäßigem DPF 1,20 EUR pro 100 cm3 mehr bezahlen. Nicht, dass mir das jetzt besonders weh täte, aber mir gehts ums Prinzip, weil ich einfach Politiker hasse, die unreife Gesetze verabschieden (also alle :motz: )

Jedenfalls hab ich heute nach einigen Telefonaten erreicht, dass ich von SAD eine Bescheinigung bekomme, in der der DPF ausgewiesen ist. Bloß die Kosten für die Eintragung in die Papiere zahlt mir keiner. Oder, meint ihr, ich sollte die Gebührenrechnung spaßeshalber dem Steinbrück schicken? :wink:

Grüße
Tom
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Volkmann

Beitrag von Volkmann »

Stimmt, steht in der aktuellen Autobild (kann man doch ruhig zugeben :wink: )
frank_pw
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Beitrag von frank_pw »

Teddybär 1964 hat geschrieben:

Übrigens ist das mit dem Zeitpunkt der Erstellung eines neuen Bescheides so, dass man normalerweise einen Anspruch auf Selbigen hat, sobald sich an dem Steuertatbestand nachweislich etwas geändert hat oder entfällt ! Mag sein, das der Gesetzgeber in diesem Fall mal wieder eine geänderte Regelung festgelegt hat, so dass ein neuer Bescheid vom zuständigen FA erst bei der nächsten Fälligkeit erstellt werden muß. Davon ist mir aber nichts bekannt !

Gruß
Michael
Recht haste ja, aber!
Solange "gegen" dich aber kein Bescheid mit mit dem erhöhtem Steuersatz festgesetzt wurde hat sich ja dein Steuertatbestand auch nicht geändert. Wenn du vorher 15,44 EUR/100ccm gezahlt hast und keine Erhöhung + 1,20 EUR/100ccm hinzukommt ist alles soweit in Ordnung. Die Steuerbefreiung gibts dann erst wenn der nächste Bescheid fällig ist. Also je nach Zulassungsmonat.
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Andretti
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Beitrag von Andretti »

Hallo,
ich habe mich mal mit dem Problem an die ADAC Rechtsabteilung gewandt, hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXX,

die Aussage Ihres Finanzamts ist auch für uns nicht nachvollziehbar.
Nach Auskunft der Finanzverwaltung erhalten Sie einen neuen Kfz-Steuerbescheid, der die Nachrüstförderung in Höhe von € 330,00 in der Weise berücksichtigt, wie Sie es berechnet haben. Es ist allenfalls denkbar, dass das für Sie zuständige Finanzamt noch nicht über die notwendige software verfügt, neue Steuerbescheide für PKW mit nachgerüstetem Filter zu erstellen. Dieses müßte allerdings in Kürze der Fall sein. Keinesfalls ist nach Ansicht des ADAC hinnnehmbar, dass womöglich erst mit dem nächsten Kfz-Steuerbescheid (evtl. sogar erst in 2008) eine Anrechnung erfolgt, da damit dem Bundesland ein "zinsloses" Darlehen gewährt werden würde...
Bislang sind Sie jedoch das erste ADAC-Mitglied, dass sich mit diesem Problem an uns gewandt hat.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Döhler

Juristische Zentrale - Interessenvertretung Recht

ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München

Tel. 0 89/76 76-24 24, Fax 0 89/76 76-84 34

mailto:christian.doehler@adac.de

http://www.adac.de

Wenn es gemanden auch so geht wie mir, dann wendet euch doch auch mal an den ADAC, damit mal jemand auf diesen Misstand aufmerksam macht, je mehr umso besser.

Ich werde auf jeden Fall Einspruch gegen den Steuerbescheid einreichen, und gleich alle Umrüstunterlagen beifügen, mal sehen was passiert.

MfG
Andretti
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tf11972
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Beitrag von tf11972 »

@Volkmann:

Ich habs aber nicht aus der Autobild, sondern aus unserer Regionalzeitung.

Grüße
Tom
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Teddybär 1964
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Beitrag von Teddybär 1964 »

frank_pw hat geschrieben:
Teddybär 1964 hat geschrieben:

Übrigens ist das mit dem Zeitpunkt der Erstellung eines neuen Bescheides so, dass man normalerweise einen Anspruch auf Selbigen hat, sobald sich an dem Steuertatbestand nachweislich etwas geändert hat oder entfällt ! Mag sein, das der Gesetzgeber in diesem Fall mal wieder eine geänderte Regelung festgelegt hat, so dass ein neuer Bescheid vom zuständigen FA erst bei der nächsten Fälligkeit erstellt werden muß. Davon ist mir aber nichts bekannt !

Gruß
Michael
Recht haste ja, aber!
Solange "gegen" dich aber kein Bescheid mit mit dem erhöhtem Steuersatz festgesetzt wurde hat sich ja dein Steuertatbestand auch nicht geändert. Wenn du vorher 15,44 EUR/100ccm gezahlt hast und keine Erhöhung + 1,20 EUR/100ccm hinzukommt ist alles soweit in Ordnung. Die Steuerbefreiung gibts dann erst wenn der nächste Bescheid fällig ist. Also je nach Zulassungsmonat.

So, ich habe dann doch mal beim FA angerufen, weil mir die Warterei auf den Keks ging und ich auch so ein ungutes Gefühl hatte. Mein Gefühl hat mich nicht im Stich gelassen. Der :D hatte den DPF ordnungsgemäß eintragen lassen - nur ist wohl die Eintragung / Änderung nicht von der Zulassungsstelle zum FA weitergegeben worden. Oder ein/e Beamter/Beamtin haben da was verschludert. Auf jeden Fall wußte die Dame vom FA nix von meinem ordnungsgemäß eingetragenem DPF. Ich muß jetzt zum FA und die Zulassungsbescheinigung II (oder wie das Teil jetzt heist - früher KFZ-Schein) vorlegen - oder eine Kopie mit Anschreiben schicken. Ich werde selbst vorsprechen, damit ich gleich erfahre, ob alles paletti ist.

Selbstverständlich bekommt man dann umgehend einen neuen Bescheid - und nicht erst bei der nächsten Fälligkeit !! Wer als nach dem Einbau und der Eintragung nix vom FA hört, sollte sich unbedingt mal bei selbigem melden (oder sich nicht wundern, wenn bei der nächsten Fälligkeit trotzdem voll abgebucht wird :wink: ). Ich denke, ich bin nicht der Einzige, bei dem so ein "Versäumnis" vorliegt.


Gruß
Michael
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