GW FW - Weitec Hicon GT

Speziell zum Tuning des Octavia I
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ZETUS
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Re: GW FW - Weitec Hicon GT

Beitrag von ZETUS »

Du hast ja geschrieben:
Pampersbomber03 hat geschrieben:... laut WEITEC die Abnahme des FW nur nach §21 (also Vollabnahme) möglich ist.
Und da hat dein Tüver eben unrecht, wie du ja selber in deinem Weiteren Post schreibst.


Grüße ZETUS
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Sillek
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Beitrag von Sillek »

Ja da war ich auch erstaunt... meine 19" waren ja schon eingetragen... aber beim umbau auf das Weitec mussten die Räder ebenfalls neu abgenommen werden, somit musste ich zwei Eintragungen zahlen... was aber kein Problem war... aber der TÜVler hat zu mir gesagt das das nur der TÜV eintragen kann nichtmal die DEKRA ob da was dran ist weiss ich nicht... jedenfalls hat mich das zusammen mit TÜV 75€ gekostet plus ASU.... aber was solls... wichtig ist das es drin steht...
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wohin das Auge fällt http://www.augenblicklicht.de Es gibt immernoch Schlüsselbänder..
DC
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??

Beitrag von DC »

Hey. hab heut das Fahrwerk bekommen (Hicon GT)
wollte das am samstag einbauen.

Und bin jetz total verunsichert. Ich hab 19" Alus drauf und auch eingetragen.

Was erwartet mich denn jetz, wenn ich mit dem eingebauten FW zum TÜV fahre und es eintragen lassen will? Was kostet denn ne Abnahme nach §21?

Ich hoffe der Tüvmensch nmmt mir das mit §19 ab...

Ich war schonmal bei dem, da war ich wegen nem K&N 57i Kit. in der ABE steht ja auch das es nur mit ner serienabgasanlage erlaubt ist und sonst nach §21 abgnommen werden muss, wenn ne andere Abgasanlage verbaut ist. Ich hatte nen Remusauspuff dran und er hat mirs uch über §19 eingetragen. ich hoff das klappt jetz auch so reibungslos...
was meint ihr?

mfg
Tony
DC
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Beitrag von DC »

hab grad noch was gelesen im Teilegutachten.
Da steht ja was von: Die Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten...bla bla bla...Werden mehrere Änderung, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so beeinflussen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Mein Teilegutachten ist vom 6.12.06. also etwas neuer als die im Forum.

UNd der "Auszug" besagt ja, nur wenn eine Gefährdung besteht. und wenn kein Reifen an der Karosserie scheuert oder ähnliches (!?), denke ich könnte der TÜV es nach § 19 abnehmen, oder?!
mfg
Tony
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oskar1979
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Beitrag von oskar1979 »

ma ne dumme frage: wo is denn jetzt der genaue unterschied zwischen §19 und §21 ???

ja ich weiss ich könnte es mir auch im gesetzbuch geben aber ihr könnt es bestimmt auch gut erklären
01er ambi 81KW+,viel schnickschnack und schickimicki.gestohlen vom 06. - 07. 08. 2007 (2 Tage nach meiner Hochzeit)
jetzt passat 04er 2,0tdi dpf mit etwas schnickschnack als serie (165PS / 370 newton - eingetragen )
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Pampersbomber03
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Re: GW FW - Weitec Hicon GT

Beitrag von Pampersbomber03 »

ZETUS hat geschrieben:Du hast ja geschrieben:
Pampersbomber03 hat geschrieben:... laut WEITEC die Abnahme des FW nur nach §21 (also Vollabnahme) möglich ist.
Und da hat dein Tüver eben unrecht, wie du ja selber in deinem Weiteren Post schreibst.


Grüße ZETUS
nee, hatte er nicht - da ich ja keine originalbereifung bzw. felgen fahre.
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Pampersbomber03
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Beitrag von Pampersbomber03 »

oskar1979 hat geschrieben:ma ne dumme frage: wo is denn jetzt der genaue unterschied zwischen §19 und §21 ???

ja ich weiss ich könnte es mir auch im gesetzbuch geben aber ihr könnt es bestimmt auch gut erklären
§ 21 heisst, du musst eine einzelabnahme der veränderten bauteile durch einen tüv, dekra ... wie auch immer die heissen ... ingeneur machen lassen bzw. bei einer vom staat anerkannten prüfstelle - die geeignete prüfwerkzeuge und ausgebildete leute dafür haben

§ 19 heisst, du hast eine ABE oder TEILEGUTACHTEN (was auch bei § 21 zutreffend ist), kannst es aber bei jedem wald und wiesen tüver machen lassen der auch zu hinz und kunz in die werkstatt kommt
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ZETUS
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Beitrag von ZETUS »

:D lass uns streiten.... :wink:


Gut wenn die Aussage des TÜVers auf dich bezogen war ist das richtig, ich hatte es so verstanden das er es im Allgemeinen so gesagt hat, dass es NUR mit der 21er geht, und die Aussage ist schlichtweg nicht richtig.

... wie dem auch sei, ob mit §19 Abs.1,2,3 oder §21 Eingetragen ist egal,
was zählt ist das es Eingetragen ist.


Grüße ZETUS
DC
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Beitrag von DC »

kosten die verschiedenen Eintragungen gleich viel!?

die §21 ist aufwendiger oder? demnach auch teurer?

mfg
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ZETUS
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Beitrag von ZETUS »

Die 21er ist geringfühgig teurer, so 5 €.

Grüße ZETUS
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