Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
picomint

Beitrag von picomint »

Zweimal habe ich die Mobilitätsgarantie bislang in Anspruch nehmen müssen und in beiden Fällen hat SAD für die zügige, freundliche und schnelle Hilfe Bestnoten verdient. Leider gilt das nicht für die :D, welche das ganze in der Praxis umzusetzen hatten - dafür kann SAD ab nichts direkt.

Der spätere Rückruf ist Standard. Evtl. bekommt man auch noch einen mehrseitigen Fragebogen zum Ausfüllen. Das hängt aber IMHO vom :D ab - sieht so aus als würde der :D diese Mailingaktionen "Zufriedenheit" bezahlen müssen (stimmt das?).
jamomentmal
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Beitrag von jamomentmal »

Habe meinen gut 1/2 Jahre alten O2 jetzt das 16. Mal beim Händler u.a. wg. undichter und klappernden Fahrertür, Wassereintritt an der Heckklappe, Tempomatausfall und noch anderer Kleinigkeiten, Ersatzfahrzeug gibt es nur wenn Fahrzeug definitiv nicht mehr fährt, da war sogar schon einer von SAD da, der sich das Fahrzeug wegen der ganzen Mängel angeschaut hat. .... das zu diesem Thema
picomint

Beitrag von picomint »

jamomentmal hat geschrieben:Ersatzfahrzeug gibt es nur wenn Fahrzeug definitiv nicht mehr fährt ...
Der Wagen darf auch nicht erst auf dem Parkplatz des :D ausfallen. Wenn er es aus eigener Kraft bis zum :D schafft, ist er noch mobil genug. :rofl:
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Dollar-dave
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Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von Dollar-dave »

Ich pack diesen Thread wieder hoch.

Ich bin ganz zufrieden mit der Mobi-Garantie.
Zum Vorfall: 2008 RS TDI Erstzulassung 23.03.2008 - Ende März hatte ich mein 120000’er Service bei 118500Km.

Letzte Monat (ende April)Freitag mittag ging plötzlich der Motor aus. „Motorstörung – Werkstatt“ und das bei 121200Km. Noch nicht mal 4 Wochen nach der Service. Also Hotline angerufen und in etwa 15 Minuten war ein Abschleppdienst arrangiert. Die kam 20 Min später und brachte mich und mein Auto zum Werkstatt. Ich bekamm ein Audi A4 Combi als Ersatzwagen die ich am Samstag abholte und bis Donnerstagabend fuhr (geschäftlich unterwegs). Das Auto war aber am Dienstagabend schon fertig. Einspritzdüse wurde erneuert auf Zylinder eins. Kulanz wurde eingereicht und ist erfolgreich durchgegangen. 100% Teile, 100% Labor. Ich müsste nur 2 Tage Mietwagen (zum Autohaus anteil) bezahlen. €98,23

Nun letzte Woche (ende Mai) schon wieder auf der AB, „Motorstörung – Werkstatt“. 124000Km aufm Tacho. Dieses mal 2 Stunde von zuhause entfernt. Abschleppdienst holte mich und mein Wagen. Mietwagen wurde arrangiert und ich fuhr heim. Telefonat mit der Werkstatt ergab der Reparatur war wieder Einspritzdüse, dieses mal auf der Zylinder zwei. Dienstag in der Werkstatt und Freitag Wagen abgeholt. Kulanz wurde eingereicht. Bis ich ankam mein Wagen zu holen war es schon elektronisch erledigt und wieder zur 100% gedeckt von Skoda.

Mfg
Dave
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black_octavia

Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von black_octavia »

war da nicht was, das wenn ein fahrzeug mit brennender check-control-leuchte mit eigener kraft in die werkstatt fährt, auch die bedingung für einen ersatzwagen erfüllt ist?
hatte gerade letztens einen fall, bei dem das zu traf und es gab einen ersatzwagen für 3 tage.

ausserdem ist die mobi nicht für lau, sie wird von jedem händler quasi subventioniert. dieser muß die aufkleber kaufen und gibt sie an den kunden weiter. der händler bezahlt sie also. wer im adac o.ä. ist, kann dies ja mal bei dem nächsten service anprechen. wer darauf verzichtet, bekommt vielleicht einen kleinen nachlass.
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König Fußball
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Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von König Fußball »

Auch ohne Mobilitätsgarantie würde ich den Mietwagen nicht zahlen.

Bereits die gestzliche Gewährleistung sieht vor, dass der Verkäufer bei Mängeln unter anderem Schadenersatz neben der Leistung gewähren muss. Insofern sind hiervon auch die Kosten eines Mietwagens abgedeckt....der damit zum Leihwagen wird :)
Skoda Octavia II Combi - Impuls Edition - 1.2 TSI DSG

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Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von insideR »

Schadensersatz + Mangelbeseitigung? Ich würd mal nicht pauschal verallgemeinern.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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König Fußball
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Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von König Fußball »

Kann man auch nicht, allerdings sieht das BGB in bestimmten Fällen auch Schadenersatz neben der Nacherfüllung vor.

Allerdings ist dann eine Pflichtverletzung des Schuldners erforderlich, welche man beim Schuldnerverzug hätte. Wenn also die Reparatur ewig dauert können sich schon weitergehende Ansprücher ergeben.
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Re: Mobilitätsgarantie ein WItz!!!

Beitrag von insideR »

Wenn ein Teil nicht binnen 3 Tage bereit ist, beantragt eine gute Werkstatt bei SAD die weiterführende Kostenübernahme eines Ersatzwagens. In diesem Falle gewissermaßen Schadensersatz.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Portland
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Re:

Beitrag von Portland »

Rüscherl hat geschrieben:@funtom69:
Was steht Ihm nicht zu? Wenn eine Kiste nach nicht mal 3 Monaten hopps geht und nicht mehr fahrbar ist, dann kann man vom Hersteller wohl einen Leihwagen erwarten, egal ob Mobi oder nicht. (gut, er hätte anrufen sollen, und sich abschleppen lassen sollen)
Genau so mit den 3 Tagen! Wenn der Hersteller nicht fähig ist, Teile zu liefern, dann ist das nicht die Zeit des Kunden.
Das ist deine Erwartungshaltung, aber die muss ja nicht unbedingt mit dem Hersteller eines Produktes übereinstimmen. Klar kann man sich fragen, wenn ein Produkt nach 3 Monaten bereits defekt ist und nicht mehr gebraucht werden kann, dass der Hersteller mit dem Verkäufer des Produktes alle Möglichkeiten ausschöpft, dass der Kunde einen möglichst kleinen Schaden davonträgt.

Schlussendlich "diktiert" der Hersteller die Leistungen. SAD könnte natürlich ein Rundumwohlfühlpaket anbieten, dass in jedem Fall einen Ersatzwagen für unbestimmte Zeit anbietet bis das eigene Auto wieder repariert ist. SAD würde diese zusätzliche Leistung aber bestimmt in ihre Preispolitik einkalkulieren. Es ist also alles eine Frage des Preises.

Für unsere Firmen-Notebooks haben wir 3 Jahre Garantie mit Hardware-Reparatur vor Ort (Next-Business-Day). Einen allfälligen Schaden für Arbeitsausfall des Mitarbeiters oder zusätzlichem Aufwand für unsere IT übernimmt der Hardwarehersteller die Kosten auch nicht. Wir könnten jedoch auch den Standard-Service nutzen, wo ein Post-Kurier das Gerät abholt und das Gerät in die Reparaturwerkstatt gesendet wird. Ist kostengünstiger dauert aber einiges länger.

Schlussendlich ist alles eine Frage des Preises, den der Kunde für einen bestimmten Service bezahlen möchte.

Gruss aus Zürich
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