Hallo Leute!
Muss auch mal meinen Senf dazugeben.
Zunächst mal steht es, wie oben schon richtig gesagt, unter Strafe das Vieh einzupacken. (§ 292 StGB, bis zu drei Jahre Haft/Geldstrafe )
http://dejure.org/gesetze/StGB/292.html
Wegen der Versicherungsfrage habe ich hier einen recht aufschlußreichen Artikel gefunden.
http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/vk ... /huels.htm
Muss aber doch mal auf die Theorie zurückkommen, daß Fleisch wäre wegen dem Stress und dem Adrenalienausstoß ungenießbar?!?
Ich finde eingentlich, daß mir meine Steaks und Schnitzel ganz gut schmecken. Denke nicht, dass die ganzen Schweine und Rinder fröhlich pfeifend und gut gelaunt zum Schlachter kommen.