Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
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- Frischling
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Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Hallo ihr Lieben,
ich bin durch Zufall in diesem Forum gelandet, habe mich ein wenig durchgelesen und auch ordentlich die Suchfunktion genutzt. Allerdings bleiben noch immer ein paar Fragen *seufzel*
Vorgeschichte:
Eine junge Frau fährt beim rückwärts Ausparken in meinen (zu dem Zeitpunkt) 10 Monate jungen Octavia II 1.6.
Sie klingelte sofort, wir besprachen alles und verzichteten auf die netten Herren der Polizei.
In meiner Fahrertür befindet sich ein hübsches Beulchen. Die Delle drückte zudem den Kotflügel hinaus (ich weiß nicht, wie ich es besser ausdrücken soll). Die Tür wird komplett ausgetauscht, der Kotflügel instandgesetzt und lackiert. Der Schaden soll etwa 1.500,- betragen.
Ich wandte mich an mein Skoda Zentrum, machte einen Termin aus und irgendwann gab auch die Versicherung grünes Licht.
Nun habe ich am 24. einen Termin und mein süßes Baby soll mehrere Tagen fort sein. Alle Welt sagt, ich soll nicht blöd sein und babbelt etwas von Nutzungsausfall und Wertminderung. Ich informiere mich also, verstehe eigentlich auch ein wenig von dem, was ich so lese, doch bin ich letztendlich eine Frau *schmunzel*
Wie reiche ich überhaupt Anträge auf Nutzungsausfall oder Wertminderung ein? Ich weiß nicht, wie lange genau mein Auto in der Werkstatt sein wird. Und ich habe noch weniger Ahnung davon, was bei der Wertminderung rausspringt (eindeutig Matheniete *g*).
Muss ich das im voraus bei der Versicherung klarmachen?
Vielleicht könnt ihr mir ja behilflich sein?
Das Auto kostete 20.700,-
Die Kilometer betrugen zum Zeitpunkt des Unfalles knapp 9.000.
Erstzulassung war der 03.08.2006
Vielen lieben Dank im voraus,
Kerstin
P.S. Bei meinem klapprigen, dreizehn Jahre alten Golf III wäre das nie passiert *g*
ich bin durch Zufall in diesem Forum gelandet, habe mich ein wenig durchgelesen und auch ordentlich die Suchfunktion genutzt. Allerdings bleiben noch immer ein paar Fragen *seufzel*
Vorgeschichte:
Eine junge Frau fährt beim rückwärts Ausparken in meinen (zu dem Zeitpunkt) 10 Monate jungen Octavia II 1.6.
Sie klingelte sofort, wir besprachen alles und verzichteten auf die netten Herren der Polizei.
In meiner Fahrertür befindet sich ein hübsches Beulchen. Die Delle drückte zudem den Kotflügel hinaus (ich weiß nicht, wie ich es besser ausdrücken soll). Die Tür wird komplett ausgetauscht, der Kotflügel instandgesetzt und lackiert. Der Schaden soll etwa 1.500,- betragen.
Ich wandte mich an mein Skoda Zentrum, machte einen Termin aus und irgendwann gab auch die Versicherung grünes Licht.
Nun habe ich am 24. einen Termin und mein süßes Baby soll mehrere Tagen fort sein. Alle Welt sagt, ich soll nicht blöd sein und babbelt etwas von Nutzungsausfall und Wertminderung. Ich informiere mich also, verstehe eigentlich auch ein wenig von dem, was ich so lese, doch bin ich letztendlich eine Frau *schmunzel*
Wie reiche ich überhaupt Anträge auf Nutzungsausfall oder Wertminderung ein? Ich weiß nicht, wie lange genau mein Auto in der Werkstatt sein wird. Und ich habe noch weniger Ahnung davon, was bei der Wertminderung rausspringt (eindeutig Matheniete *g*).
Muss ich das im voraus bei der Versicherung klarmachen?
Vielleicht könnt ihr mir ja behilflich sein?
Das Auto kostete 20.700,-
Die Kilometer betrugen zum Zeitpunkt des Unfalles knapp 9.000.
Erstzulassung war der 03.08.2006
Vielen lieben Dank im voraus,
Kerstin
P.S. Bei meinem klapprigen, dreizehn Jahre alten Golf III wäre das nie passiert *g*
Octavia II 1.6 Elegance, Heckscheibenwischer, Reifendruckkontrolle (tjaha, ich Frau) und elektrisches Glasschiebedach. Erstzulassung 08/2006, blackmagic
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Ich bin einfach ich ... einfach.
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Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Also Nutzungsausfall hab ich über meine Versicherung beantragt. D.H., meine Versicherung hat den enstandenen Nutzungsausfall bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht und floss mit in die Schadenssumme. Was die Wertminderung angeht, würd ich mich mal bei deiner Versicherung kundig machen, wie sowas funktioniert. Die müssten sowas wissen.
Grüsse Marco
Grüsse Marco
Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
hallo,
also,ich hatte vor kurzem einem unfall mit wesentlich höheren schaden.
da ich mal schlechte erfahrung gemacht habe und auch keine polizei hinzu gezogen hatte,werde ich es nie wieder tun.
ich rate es jeden,bei einem noch so kleinen schaden,immer polizei rufen,schon alleine wegen der tagebuchnummer.
letztendlich muß es jeder selber wissen,ich kann nur dazu raten.
ich habe nach dem unfall, als ich im autohaus war, gleich die gegnerische versicherung angerufen und hab mit denen alles geklärt. meine versicherung habe ich nicht angerufen,warum auch,die müssen nichts zahlen. und so geht es am schnellsten wenn man direkt mit der gegnerischen versicherung alles abklärt.
die versicherung wird zur wertminderung glaube nicht viel sagen können,da sie es nicht wissen wie hoch diese ist.
sowas muß ein gutachter feststellen.
es ist sowieso besser nach einem unfall einen gutachter zu bestellen oder das autohaus kümmert sich um das gutachten,denn die arbeiten in der regel immer mit einem gutachter zusammen.
der gutachter stellt dann in der regel die höhe des schadens fest und auch die wertminderung.
die versicherung und du bekommst dann das gutachten.
in dem gutachten steht dann unter anderem die höhe der wertminderung.
du mußt dann die gegnerische versicherung anrufen und denen sagen,das du die wertminderung ausbezahlt haben möchtest.
wenn du dich bei der gegnerischen versicherung nicht meldest,bekommst du auch nicht die wertminderung ausbezahlt.
genauso ist es auch mit dem nutzungsausfall, das heißt du könntest einen mietwagen nehmen und die versicherung zahlt alles oder du nimmst den mietwagen nicht und bekommst dafür das geld, dass mußt du auch mit der gegnerischen versicherung abklären.
hoffe ich konnte weiterhelfen.
also,ich hatte vor kurzem einem unfall mit wesentlich höheren schaden.
da ich mal schlechte erfahrung gemacht habe und auch keine polizei hinzu gezogen hatte,werde ich es nie wieder tun.
ich rate es jeden,bei einem noch so kleinen schaden,immer polizei rufen,schon alleine wegen der tagebuchnummer.
letztendlich muß es jeder selber wissen,ich kann nur dazu raten.
ich habe nach dem unfall, als ich im autohaus war, gleich die gegnerische versicherung angerufen und hab mit denen alles geklärt. meine versicherung habe ich nicht angerufen,warum auch,die müssen nichts zahlen. und so geht es am schnellsten wenn man direkt mit der gegnerischen versicherung alles abklärt.
die versicherung wird zur wertminderung glaube nicht viel sagen können,da sie es nicht wissen wie hoch diese ist.
sowas muß ein gutachter feststellen.
es ist sowieso besser nach einem unfall einen gutachter zu bestellen oder das autohaus kümmert sich um das gutachten,denn die arbeiten in der regel immer mit einem gutachter zusammen.
der gutachter stellt dann in der regel die höhe des schadens fest und auch die wertminderung.
die versicherung und du bekommst dann das gutachten.
in dem gutachten steht dann unter anderem die höhe der wertminderung.
du mußt dann die gegnerische versicherung anrufen und denen sagen,das du die wertminderung ausbezahlt haben möchtest.
wenn du dich bei der gegnerischen versicherung nicht meldest,bekommst du auch nicht die wertminderung ausbezahlt.
genauso ist es auch mit dem nutzungsausfall, das heißt du könntest einen mietwagen nehmen und die versicherung zahlt alles oder du nimmst den mietwagen nicht und bekommst dafür das geld, dass mußt du auch mit der gegnerischen versicherung abklären.
hoffe ich konnte weiterhelfen.
seit 26.07.07 Skoda Octavia Combi V/RS TFSI Race-Blau,Audience+Sounds.,Alarm.,GRA,Nichtrau.,Dachre.,Var.Ladeb.,SunSet,Außensp.abbl.,PDC vorn,Freisprecheinr.
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Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Bis hierhin alles richtig. Mal den Meister in der Werkstatt fragen, die wissen oft auch weiter.
Für beide Sachen reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung, für den Nutzungsausfall brauchst du allerdings noch die Rep-Dauer-Bestätigung der Werkstatt. Außerdem gleich um "Erstattung der Nebenkosten in Höhe der üblichen Pauschale" bitten, damit werden deine Telefonkosten u.ä. abgedeckt, bringt nochmal 15-20€.
Für beide Sachen reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung, für den Nutzungsausfall brauchst du allerdings noch die Rep-Dauer-Bestätigung der Werkstatt. Außerdem gleich um "Erstattung der Nebenkosten in Höhe der üblichen Pauschale" bitten, damit werden deine Telefonkosten u.ä. abgedeckt, bringt nochmal 15-20€.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
richtig,die Pauschale hat mir die versicherung von selbst bezahlt,ich mußte das nicht angeben,hatte ich auch nicht daran gedacht. vorsichtshalber ist es natürlich besser wenn du es mit angibst.insideR hat geschrieben:Bis hierhin alles richtig. Mal den Meister in der Werkstatt fragen, die wissen oft auch weiter.
Für beide Sachen reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung, für den Nutzungsausfall brauchst du allerdings noch die Rep-Dauer-Bestätigung der Werkstatt. Außerdem gleich um "Erstattung der Nebenkosten in Höhe der üblichen Pauschale" bitten, damit werden deine Telefonkosten u.ä. abgedeckt, bringt nochmal 15-20€.
ein formloses schreiben mußte ich nie machen,ging alles per telefon.
wenn du einen mietwagen oder den nutzungsausfall nimmst,müßte es auch telefonisch reichen,die versicherung setzt sich dann mit der werkstatt oder mit der mietfirma in verbindung.
so war es zumindest bei mir,ich hatte von europcar ein auto,autohaus hatte keinen wagen zu verfügung,waren alle weg. den wagen hatte ich erstmal nur für 7 tage,mein auto war nach dieser zeit aber noch nicht fertig. ich habe dann bei europcar angerufen und denen das gesagt,das es noch eine woche dauern kann und die haben sofort um weitere 7 tage verlängert,ging schnell und völlig unkompliziert.
da fällt mir noch was ein,ich glaube die versicherungen haben es sowieso lieber wenn man nach einem unfall die polizei ruft,wegen versicherungsbetrug,da es ja genug gelinkte unfälle gibt.
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Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Telefonisch reicht meist, ich empfehle Fax mit Sendebericht. Es kotzen bereits Pferde vor der Apotheke.
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- Frischling
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Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Hallo ihr Lieben,
die liebe Arbeit hinderte mich an einer früheren Antwort.
Euch allen erst einmal vielen lieben Dank, ihr habt mir wirklich weiter geholfen.
Ob man nun die Polizei rufen sollte oder nicht, spielt nun keine Rolle mehr. Die junge Dame hatte ihr Fahrzeug so stehen lassen, wie alles passierte und weil ich ja Fuchs bin, habe ich Fotos gemacht. In dieser Hinsicht sollte mir also nichts passieren können. Und Versicherungsbetrug bei einem 10 Monate jungen Fahrzeug, dessen Wertminderung von der Versicherung auch nicht gänzlich bezahlt wird, lohnt wohl kaum. Aber das ist selbstverständlich mein persönliches "Frauenempfinden" *g*
Leihwagen kommt bei mir nicht in Frage. Dienstpläne habe ich umgeschrieben und die Busanbindung ist in Ordnung. Ich (und die Versicherung auch) profitiere da doch mehr vom Nutzungsausfall.
Ich werde auf Nummer sicher gehen und das formlose Schreiben an die Versicherung faxen. Man weiß ja wirklich nie.
Der Tipp mit der "Erstattung der Nebenkosten in Höhe der üblichen Pauschale" ist genial
Jungs, ihr seid klasse *lächel*
Dann hoffe ich mal, dass mein Baby bald wieder gesund ist.
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße,
Kerstin
die liebe Arbeit hinderte mich an einer früheren Antwort.
Euch allen erst einmal vielen lieben Dank, ihr habt mir wirklich weiter geholfen.
Ob man nun die Polizei rufen sollte oder nicht, spielt nun keine Rolle mehr. Die junge Dame hatte ihr Fahrzeug so stehen lassen, wie alles passierte und weil ich ja Fuchs bin, habe ich Fotos gemacht. In dieser Hinsicht sollte mir also nichts passieren können. Und Versicherungsbetrug bei einem 10 Monate jungen Fahrzeug, dessen Wertminderung von der Versicherung auch nicht gänzlich bezahlt wird, lohnt wohl kaum. Aber das ist selbstverständlich mein persönliches "Frauenempfinden" *g*
Leihwagen kommt bei mir nicht in Frage. Dienstpläne habe ich umgeschrieben und die Busanbindung ist in Ordnung. Ich (und die Versicherung auch) profitiere da doch mehr vom Nutzungsausfall.
Ich werde auf Nummer sicher gehen und das formlose Schreiben an die Versicherung faxen. Man weiß ja wirklich nie.
Der Tipp mit der "Erstattung der Nebenkosten in Höhe der üblichen Pauschale" ist genial
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Kerstin
Octavia II 1.6 Elegance, Heckscheibenwischer, Reifendruckkontrolle (tjaha, ich Frau) und elektrisches Glasschiebedach. Erstzulassung 08/2006, blackmagic
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Ich bin einfach ich ... einfach.
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Ich bin einfach ich ... einfach.
Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Für den Ausgleich des Wertverlusts muss der Wagen tatsächlich auch an Wert verlieren. Wenn am Fahrzeug nur (geschraubte) Teile ausgetauscht werden, kann es schwierig sein einen Wertverlust nachzuweisen. Die Frage ist ob das Fahrzeug "jetzt" ein Unfallauto ist oder nicht.
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- Frischling
- Beiträge: 10
- Registriert: 18. Juli 2007 21:06
Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Hallo picomint,
soweit ich bisher lesen konnte, ergibt sich ein Wertverlust, wenn Teile des Wagens ausgebessert werden, wobei unter anderem evtl. neu gespachtelt und lackiert wird.
Die Tür meines Babys wird zwar ausgetauscht, der Kotflügel hingegen nur instandgesetzt. Bei einem Verkauf müsste ich dies angeben, und es würde den Preis mindern.
Ich hoffe, ich habe nicht falsch gelesen beim ADAC, bin ja schließlich blond *g*
Liebes Grüßchen,
Kerstin
soweit ich bisher lesen konnte, ergibt sich ein Wertverlust, wenn Teile des Wagens ausgebessert werden, wobei unter anderem evtl. neu gespachtelt und lackiert wird.
Die Tür meines Babys wird zwar ausgetauscht, der Kotflügel hingegen nur instandgesetzt. Bei einem Verkauf müsste ich dies angeben, und es würde den Preis mindern.
Ich hoffe, ich habe nicht falsch gelesen beim ADAC, bin ja schließlich blond *g*
Liebes Grüßchen,
Kerstin
Octavia II 1.6 Elegance, Heckscheibenwischer, Reifendruckkontrolle (tjaha, ich Frau) und elektrisches Glasschiebedach. Erstzulassung 08/2006, blackmagic
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Re: Mein erstes Neubaby in meinem ersten Schadensfall
Ich bin kein Fachmann, aber das musst Du nicht unbedingt. Nicht jeder Wagen der einen Unfall hatte ist ein Unfallauto. Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Unfallwagen nur dann ein Unfallwagen sei, wenn am Fahrzeug geschweißt wurde oder gar eine verzogene Karosserie gerichtet wurde. Vielleicht kann jemand mit Fachkenntnis dazu nochmal was schreiben.LonelyUnicorn hat geschrieben:Bei einem Verkauf müsste ich dies angeben, und es würde den Preis mindern.
Die Versicherung wird ggf. einen eigenen Sachverständigen zur Beurteilung heranziehen. Die Argumentation läuft dann in die Richtung, dass kein Wertverlust vorhanden sei, da das Fahrzeug repariert wurde.LonelyUnicorn hat geschrieben:soweit ich bisher lesen konnte, ergibt sich ein Wertverlust, wenn Teile des Wagens ausgebessert werden ...
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