Wandlung
- insideR
- Violaolist
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Tja, was hab ich gesagt?
SAD sollte allerdings auch über den Vorgang informiert werden, und zwar direkt von dir.
Natürlich holt sich der Händler immer SAD mit ins Boot bei solchen Sachen, allerdings bist du dabei quasi das Außenverhältnis, das sauber zu regeln ist, wie die das im Innenverhältnis machen, kann dir Banane sein.
SAD sollte allerdings auch über den Vorgang informiert werden, und zwar direkt von dir.
Natürlich holt sich der Händler immer SAD mit ins Boot bei solchen Sachen, allerdings bist du dabei quasi das Außenverhältnis, das sauber zu regeln ist, wie die das im Innenverhältnis machen, kann dir Banane sein.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
Re: Wandelung
Servus !
Bei mir ist das Problem noch besser . Habe einen 1,6i Octavia Tour Combi und der steht zum fünften Mal in der Werkstatt seit Neukauf ! Im April bekommen undsage und schreibe schon 3210 km drauf. Bis jetzt war Skoda immer freundlich , Leihwagen und der ganze Kram inclusive , aber es nervt .
Was Ich mache ist nun das Ich Skoda wohl direkt anrufe und einfach mal mit denen rede !
Da aber mein Octavia momentan in der Werkstatt seit 2 Wochen steht muss Ich den Gang ins Geschäft machen und mit dem GF reden . Der besorgte mir auch einen fetten Passat für die Zeit , aber es nervt total .
Sollte es keine Einigung geben , werde Ich dann wohl auch einen Anwalt nehmen .
Also , halt mich mal auf dem laufendem was bei dir rauskommt !
Gruss
Martin
Bei mir ist das Problem noch besser . Habe einen 1,6i Octavia Tour Combi und der steht zum fünften Mal in der Werkstatt seit Neukauf ! Im April bekommen undsage und schreibe schon 3210 km drauf. Bis jetzt war Skoda immer freundlich , Leihwagen und der ganze Kram inclusive , aber es nervt .
Was Ich mache ist nun das Ich Skoda wohl direkt anrufe und einfach mal mit denen rede !
Da aber mein Octavia momentan in der Werkstatt seit 2 Wochen steht muss Ich den Gang ins Geschäft machen und mit dem GF reden . Der besorgte mir auch einen fetten Passat für die Zeit , aber es nervt total .
Sollte es keine Einigung geben , werde Ich dann wohl auch einen Anwalt nehmen .
Also , halt mich mal auf dem laufendem was bei dir rauskommt !
Gruss
Martin
Die einen kennen mich , die anderen können mich ......
- Mirko2002
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Re: Wandlung
Also, mein vorläufiger Zwischenstand ist folgender:
Mein Auto wurde von SAD begutachtet und mir wurde kostenlos die Anschlussgarantie angeboten der ich solle die Wandlung bei SAD einreichen. Diese wird dann bei der Rechtsabteilung geprüft...
Ich fordere nun von SAD die Wandlung.
In Zwischenzeit steht mein Auto schon wieder in der Werkstatt. Es ist erneut die Klima defekt und nun auch noch die Zündspulen.
Mein Auto wurde von SAD begutachtet und mir wurde kostenlos die Anschlussgarantie angeboten der ich solle die Wandlung bei SAD einreichen. Diese wird dann bei der Rechtsabteilung geprüft...
Ich fordere nun von SAD die Wandlung.
In Zwischenzeit steht mein Auto schon wieder in der Werkstatt. Es ist erneut die Klima defekt und nun auch noch die Zündspulen.
Re: Wandlung
Hallo Mirko,
ist dein Auto gekauft oder geleast?
Es heißt nicht Wandlung sondern in deinem Falle wird der Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag rückabgewickelt. Das schreibe ich deswegen da du vielleicht unter diesen Stichpunkten was in Google findest.
Die Kilometer-Laufleistung wird in der Regel wie folgt abgerechnet:
Man rechnet von deiner momentanen Laufleistung hoch auf eine 10-Jahres-Fahrleistung. Ich nehme jetzt hier mal eine Beispielzahl von 250.000 km in 10 Jahren an.
250.000 km sind demnach 100 %
Nachdem du eine Nutzungsentschädigung pro 1000 km zahlst ...
250.000 / 1000 = 250
100 % / 250 = 0,4 %
Du könntest also bei einer Fahrleistung von hochgerechnet 250.000 km in 10 Jahren einen Prozentsatz von 0,4 % je gefahrene 1000 km bekommen.
Wie geht die Rechnung weiter, ganz einfach. Du hast einen Kaufpreis bezahlt ich nehme hier mal einen Beispielwert von 30.000 Euro an und du hast bis dato z. B. 15.000 km gefahren:
30.000 / 100 x 0,4 x 15 = 1800 Euro
Du müsstest also pro gefahrene 1000 Kilometer 120 Euro zahlen. Macht bei 15.000 km 1800 Euro.
Bei einem Prozentsatz von 0,5 % macht das 2250 Euro.
Bei einem Prozentsatz von 0,67 % macht das 3015 Euro.
Ansonsten sind natürlich noch weitere Punkte zu beachten, wie Verzinsung deines Kapitals, Beträge für Wartungsarbeiten, Kosten für Mautgebühren usw. usf.. Aber da das hier erstens in keinster Weise eine Rechtsauskunft sein soll und dir zweitens ein Rechtsanwalt besser helfen kann rate ich dir zu einem solchen. Bei weiteren Fragen kannst du mir jedoch gerne eine PM senden.
Ich weiß das alles da ich selbst einen Leasingvertrag rückabgewickeln habe lassen.
Letztendlich ist aber eines klar. Wenn der Händler bzw. der Hersteller nicht will dann gehts nur über einen Rechtsstreit. Eine Wandlung wäre da bestimmt besser, d. h. das alte defekte gegen ein neues Fahrzeug wandeln.
Ach ja, noch eines ... Obwohl diese ominöse "Wandlung" (obwohl es ja keine ist) immer mehr bemüht wird muss eines klar sein. Bei jedem Mangel den du meldest, berechtigen dich grundsätzlich erst drei erfolglose Reparaturversuche einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages oder Wandlung der Sache anzumelden. Wie es aussieht mit der Häufigkeit der auftretenden Mängel wie in deinem Falle ist mir nicht bekannt. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass du hier gute Chancen hast.
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
ist dein Auto gekauft oder geleast?
Es heißt nicht Wandlung sondern in deinem Falle wird der Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag rückabgewickelt. Das schreibe ich deswegen da du vielleicht unter diesen Stichpunkten was in Google findest.
Die Kilometer-Laufleistung wird in der Regel wie folgt abgerechnet:
Man rechnet von deiner momentanen Laufleistung hoch auf eine 10-Jahres-Fahrleistung. Ich nehme jetzt hier mal eine Beispielzahl von 250.000 km in 10 Jahren an.
250.000 km sind demnach 100 %
Nachdem du eine Nutzungsentschädigung pro 1000 km zahlst ...
250.000 / 1000 = 250
100 % / 250 = 0,4 %
Du könntest also bei einer Fahrleistung von hochgerechnet 250.000 km in 10 Jahren einen Prozentsatz von 0,4 % je gefahrene 1000 km bekommen.
Wie geht die Rechnung weiter, ganz einfach. Du hast einen Kaufpreis bezahlt ich nehme hier mal einen Beispielwert von 30.000 Euro an und du hast bis dato z. B. 15.000 km gefahren:
30.000 / 100 x 0,4 x 15 = 1800 Euro
Du müsstest also pro gefahrene 1000 Kilometer 120 Euro zahlen. Macht bei 15.000 km 1800 Euro.
Bei einem Prozentsatz von 0,5 % macht das 2250 Euro.
Bei einem Prozentsatz von 0,67 % macht das 3015 Euro.
Ansonsten sind natürlich noch weitere Punkte zu beachten, wie Verzinsung deines Kapitals, Beträge für Wartungsarbeiten, Kosten für Mautgebühren usw. usf.. Aber da das hier erstens in keinster Weise eine Rechtsauskunft sein soll und dir zweitens ein Rechtsanwalt besser helfen kann rate ich dir zu einem solchen. Bei weiteren Fragen kannst du mir jedoch gerne eine PM senden.
Ich weiß das alles da ich selbst einen Leasingvertrag rückabgewickeln habe lassen.
Letztendlich ist aber eines klar. Wenn der Händler bzw. der Hersteller nicht will dann gehts nur über einen Rechtsstreit. Eine Wandlung wäre da bestimmt besser, d. h. das alte defekte gegen ein neues Fahrzeug wandeln.
Ach ja, noch eines ... Obwohl diese ominöse "Wandlung" (obwohl es ja keine ist) immer mehr bemüht wird muss eines klar sein. Bei jedem Mangel den du meldest, berechtigen dich grundsätzlich erst drei erfolglose Reparaturversuche einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages oder Wandlung der Sache anzumelden. Wie es aussieht mit der Häufigkeit der auftretenden Mängel wie in deinem Falle ist mir nicht bekannt. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass du hier gute Chancen hast.
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
Alles wird gut
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Scream-Tour 2007
http://www.prime-time.ch
Are you ready to scream?
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tastateur
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Are you ready to scream?
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tastateur
- Mirko2002
- Alteingesessener
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- Registriert: 4. Oktober 2005 07:49
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2008
- Motor: 1.8 TSI
- Kilometerstand: 30000
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Re: Wandlung
Ich habe das Auto gekauft.
Den Rechtsanspruch zur Wandlung habe ich durch die viermalige Reparatur der Klimaanalge. Alle anderen Mängel zähle ich nur auf, um meiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen...
Wie die Nutzungsgebühr berechnet wird habe ich mich auch schon belesen.
Den Rechtsanspruch zur Wandlung habe ich durch die viermalige Reparatur der Klimaanalge. Alle anderen Mängel zähle ich nur auf, um meiner Forderung mehr Nachdruck zu verleihen...
Wie die Nutzungsgebühr berechnet wird habe ich mich auch schon belesen.