Nebelscheinwerfer Einstellen
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äh, stop!!!
tempolimit gilt nur bei nebelschlußleuchte! mit nebelscheinwerfer kannst du das tempo deiner wahl fahren...
aber einige sheriffs sehen es nicht gerne, wenn man mit nebelscheinwerfern 'rumfährt, wenn's keine sichtbehinderungen gibt.
außerdem sollte man ja eh nicht so schnell fahren, wenn's schon soweit ist, daß man die nebler zuschalten muß.
ach ja, nebelscheinwerfer als hauptscheinwerfer zu benutzen ist jedenfalls in D verboten.
wenn also bei starkem schneefall 'ne weiße wand vor dem auto steht, dann hilft nur noch langsamfahren (mit licht!).
tempolimit gilt nur bei nebelschlußleuchte! mit nebelscheinwerfer kannst du das tempo deiner wahl fahren...
aber einige sheriffs sehen es nicht gerne, wenn man mit nebelscheinwerfern 'rumfährt, wenn's keine sichtbehinderungen gibt.
außerdem sollte man ja eh nicht so schnell fahren, wenn's schon soweit ist, daß man die nebler zuschalten muß.
ach ja, nebelscheinwerfer als hauptscheinwerfer zu benutzen ist jedenfalls in D verboten.
wenn also bei starkem schneefall 'ne weiße wand vor dem auto steht, dann hilft nur noch langsamfahren (mit licht!).
nach 18,5 Jahren Diesel - zuletzt OIII, 2.0 TDI Combi - Umstieg auf Superb 1.5 TSI Combi L&K + Schnickschnack seit Mai 2019
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Hallo!
§3 StVO
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
§17 StVO
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Vor allem letzeres sollte dem Autofahrer in den Handrücken gebrannt werden.
Wie man sieht wäre ein Warnton / automatische Geschwindigkeitsbegrenzung bei / auf 50 km/h sehr wünschenswert wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Die Sichtweite gibt das Tempolimit vor. Und es DARF dann die "Idiotenleuchte" zutgeschaltet werden.
Wir weichen jetzt aber deutlich vom Thema ab.
@all
Lest ihr eigentlich was ich schreibe?
BYE
TDI-Schrauber
NEIN!Lupolaner hat geschrieben:äh, stop!!!
tempolimit gilt nur bei nebelschlußleuchte! mit nebelscheinwerfer kannst du das tempo deiner wahl fahren...
§3 StVO
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.
§17 StVO
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Vor allem letzeres sollte dem Autofahrer in den Handrücken gebrannt werden.
Wie man sieht wäre ein Warnton / automatische Geschwindigkeitsbegrenzung bei / auf 50 km/h sehr wünschenswert wenn die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist.
Die Sichtweite gibt das Tempolimit vor. Und es DARF dann die "Idiotenleuchte" zutgeschaltet werden.
Wir weichen jetzt aber deutlich vom Thema ab.
@all
Lest ihr eigentlich was ich schreibe?
TDI-Schrauber hat geschrieben: Mir jedoch helfen sie sehr gut wenn die "Suppe" richtig dick wird. Schneller als 50 km/h soll und darf man dann sowieso nicht fahren, da tun es die Nebelscheinwerfer recht anständig. Natürlich ohne Abblendlicht.
BYE
TDI-Schrauber
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...dann mußt du aber richtig lesen: wenn die sichtweite weniger als 50m ist, nur dann max. 50km/h.
aber nicht bei jedem nebel, regen, schneefall ist sichtweite bis max. 50m.
also zum mitmeiseln: auch bei nebel kann's 'ne sichtweite von sagen wir mal 100m geben. dann darf ich die nebelscheinwerfer einschalten, die nebelschlußleuchte aber nicht. und 'n tempolimit gibt's da auch nicht. man sollte aber, den gesunden menschenverstand mal vorausgesetzt, trotzdem seine gefahrene geschwindigkeit anpassen - ist ja logisch.
also immer genau lesen, gerade wenn's um gesetztestexte geht!
aber nicht bei jedem nebel, regen, schneefall ist sichtweite bis max. 50m.
also zum mitmeiseln: auch bei nebel kann's 'ne sichtweite von sagen wir mal 100m geben. dann darf ich die nebelscheinwerfer einschalten, die nebelschlußleuchte aber nicht. und 'n tempolimit gibt's da auch nicht. man sollte aber, den gesunden menschenverstand mal vorausgesetzt, trotzdem seine gefahrene geschwindigkeit anpassen - ist ja logisch.
also immer genau lesen, gerade wenn's um gesetztestexte geht!
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Hallo!
Und nicht bei "Nebelschlussleuchte EIN" wie ursprünglich von Dir geschrieben.
Bei Sichtweiten um die 100m oder mehr brauche ich übrigens keine Nebelscheinwerfer.
BYE
TDI-Schrauber
Ganz genau!Lupolaner hat geschrieben:...dann mußt du aber richtig lesen: wenn die sichtweite weniger als 50m ist, nur dann max. 50km/h.
Und nicht bei "Nebelschlussleuchte EIN" wie ursprünglich von Dir geschrieben.
Bei Sichtweiten um die 100m oder mehr brauche ich übrigens keine Nebelscheinwerfer.
BYE
TDI-Schrauber
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Hallo,
auch ich war mit der Einstellung nicht zufrieden (zu niedrig) und habe sie auf Abblendlichtniveau gebracht. Daher ist ausgeschlossen, dass die Nebler oberhalb des Ablendlichtes sind und jemanden blenden, vorausgesetzt man bedient das Rad im Innenraum richtig.
MfG, Matthias
auch ich war mit der Einstellung nicht zufrieden (zu niedrig) und habe sie auf Abblendlichtniveau gebracht. Daher ist ausgeschlossen, dass die Nebler oberhalb des Ablendlichtes sind und jemanden blenden, vorausgesetzt man bedient das Rad im Innenraum richtig.
MfG, Matthias
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Hallo Blubber,
ich denke doch, dass die Nebellinsen beim automatischen Nachstellen der Leuchtweitenregulierung mit schwenken, denn alle 3 Lampen vorn (beim Standlicht bin ich mir nicht sicher) hängen auf einem verstellbaren Träger, der mit dem Stellmotor geschwenkt wird.
Also zum Testen mal vor eine Wand Fahren (natürlich mit "Abstand") und dann die Nebler einschalten. Dann die Zündung ausmachen und wieder erneut einschalten. Die Nebler sollten dann auch den sogenannten "Augenaufschlag machen".
MfG. Nieli
ich denke doch, dass die Nebellinsen beim automatischen Nachstellen der Leuchtweitenregulierung mit schwenken, denn alle 3 Lampen vorn (beim Standlicht bin ich mir nicht sicher) hängen auf einem verstellbaren Träger, der mit dem Stellmotor geschwenkt wird.
Also zum Testen mal vor eine Wand Fahren (natürlich mit "Abstand") und dann die Nebler einschalten. Dann die Zündung ausmachen und wieder erneut einschalten. Die Nebler sollten dann auch den sogenannten "Augenaufschlag machen".
MfG. Nieli
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Re:
HalloTDI-Schrauber hat geschrieben:Hallo!
Die Nebelscheinwerfer können separat eingestellt werden.
Mittig unter der Glühlampe ist eine federbelastete Mutter mit der die Strahlblende verstellt werden kann.
An meinem Octavia waren die Nebelscheinwerfer sehr niedrig eingestellt, ich habe das ungefähr auf die gleiche Leuchtweite wie die Abblendlichter korrigiert. Damit ist bei Nebel deutlich besser zu fahren. Bei Bedarf kann man durch die Leuchtweitenregulierung (kurz Abblendlicht zuschalten) die Nebelscheinwerfer temporär "runterdrehen".
BYE
TDI-Schrauber
Dieses schriebst Du vor längerer Zeit. Bei mir produzieren die Nebler direlt vor dem Auto einen Lichtbalken auf dem Boden...m. E. sind sie zu tief. Der sagt alles ok eingestellt. Will morgen mal zu einem Boschdienst ne 2. Meinung einholen.
Deine Einstellungsmöglichkeit, auf welche SW-Modelle bezog sich die? Vorface, Face oder Xenon.
Danke für Antwort.
Gruß
Helge
Spaß ist, was man drauß´ macht... Bilder Chefsache
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