Tagfahrlicht
- Jopi
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Re: Tagfahrlicht
Wenn, dann Nordamerika.
Lass mich mal noch grübeln, dann schaue ich weiter.
Hätte schon jemanden hier in der Nähe gefunden, der mir das einprogrammieren würde. Fahre nächste Woche erstmal in Urlaub, ausgerechnet nach AUT, dort schaue ich mir das mal an, was die Ösis so für Lösungen haben.
Lass mich mal noch grübeln, dann schaue ich weiter.
Hätte schon jemanden hier in der Nähe gefunden, der mir das einprogrammieren würde. Fahre nächste Woche erstmal in Urlaub, ausgerechnet nach AUT, dort schaue ich mir das mal an, was die Ösis so für Lösungen haben.
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Re: Tagfahrlicht
Manchmal wird Recht auf der Straße gemacht.
Vor vielen Jahren durfte man den Blinker nur beim Abbiegen verwenden. Dann hat es sich eingebürgert, dass zunächst auf der Autobahn verbotenerweise (!) der Blinker zum Spurwechsel eingesetzt wurde. Zweifelsohne ein Sicherheitsgewinn, zunächst kostenpflichtig abgemahnt, später toleriert, dann erlaubt, heute geboten.
Dann fing man an, am Stauende verbotenerweise (!) den Warnblinker zu setzen. Heute ist es erlaubt, irgendwann wird es Vorschrift (äh - oder ist es das schon?).
Heute sind NSW als TFL nicht zugelassen, werden aber in aller Regel toleriert. Und das liegt nicht daran, dass die Damen und Herren Aufsicht NSW nicht von TFL unterscheiden könnten oder dass sie die Zulassungskürzel nicht kennen würden. Sie können sehr wohl feststellen, was mehr Nutzen oder Schaden bringt. Sie müssen sich schließlich die schrecklichen Unfälle ansehen, die passieren, weil man jemanden übersehen hat.
Spätestens wenn TFL vorgeschrieben ist, wird sich der Gesetzgeber Gedanken darüber machen, ob wie in Österreich die NSW (meinetwegen gedimmt und unter bestimmten Voraussetzungen) als TFL eingesetzt werden dürfen, zumindest bei Altautos, die nicht ab Werk mit TFL ausgerüstet sind. Je mehr Autofahrer das tun, desto eher wird man es als "normal" ansehen und als "richtig" empfinden.
btw: Es wäre nicht das erste Mal, dass unser kleiner Nachbar "Testfeld" und Vorreiter in rechtlichen Angelegenheiten ist.
Gruß Escape
Vor vielen Jahren durfte man den Blinker nur beim Abbiegen verwenden. Dann hat es sich eingebürgert, dass zunächst auf der Autobahn verbotenerweise (!) der Blinker zum Spurwechsel eingesetzt wurde. Zweifelsohne ein Sicherheitsgewinn, zunächst kostenpflichtig abgemahnt, später toleriert, dann erlaubt, heute geboten.
Dann fing man an, am Stauende verbotenerweise (!) den Warnblinker zu setzen. Heute ist es erlaubt, irgendwann wird es Vorschrift (äh - oder ist es das schon?).
Heute sind NSW als TFL nicht zugelassen, werden aber in aller Regel toleriert. Und das liegt nicht daran, dass die Damen und Herren Aufsicht NSW nicht von TFL unterscheiden könnten oder dass sie die Zulassungskürzel nicht kennen würden. Sie können sehr wohl feststellen, was mehr Nutzen oder Schaden bringt. Sie müssen sich schließlich die schrecklichen Unfälle ansehen, die passieren, weil man jemanden übersehen hat.
Spätestens wenn TFL vorgeschrieben ist, wird sich der Gesetzgeber Gedanken darüber machen, ob wie in Österreich die NSW (meinetwegen gedimmt und unter bestimmten Voraussetzungen) als TFL eingesetzt werden dürfen, zumindest bei Altautos, die nicht ab Werk mit TFL ausgerüstet sind. Je mehr Autofahrer das tun, desto eher wird man es als "normal" ansehen und als "richtig" empfinden.
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Re: Tagfahrlicht
Ja okay Entschuldige, ich fahre nur mit Standlicht, als ob ich das Standlicht normal anschalte und dabei die Armaturenbeleuchtung aus bleibt.
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- Martini
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Re: Tagfahrlicht
Wie mit Standlicht?
Das ist ja nun überhaupt nicht erlaubt
Warum heisst es Standlicht?
Gruß Martini
Das ist ja nun überhaupt nicht erlaubt
Warum heisst es Standlicht?
Gruß Martini
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*nachgerüstet
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Re: Tagfahrlicht
So stehts in Torstens Anleitung.TFL „Skandinavien“ >Standlicht, Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung sind an, die
Armaturenbeleuchtung ist aus, die Leuchtanzeigen (Climatronic etc.) werden nicht gedimmt.
Die Scheinwerfer können hierbei zur Erhöhung der Lebensdauer der Lampen gedimmt
werden.
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- Martini
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Re: Tagfahrlicht
Oh je jetzt hab ichs - na manchmal sind die Finger schnelle als der Kopp
Ziehe meine Frage zurück und behaupte das Gegenteil
Apropos - wer kann mir TFL-NA-NSW programmieren? (Berliner Raum) ...
oder verweile ab nächster Woche im Urlaub im schönen Schleswig-Holstein.
Gruß Martini
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Apropos - wer kann mir TFL-NA-NSW programmieren? (Berliner Raum) ...
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Re: Tagfahrlicht
Moin,
Bei dem Auszug aus der Programmieranleitung fehlt der nächste Satz, dadurch wird es missverständlich: "...... jeweils die Scheinwerfer oder Nebler können aktiviert werden....."
Eins von beiden ist selbstverständlich immer mit an!
Fahren mit Standlicht ist VERBOTEN!
Zu den Beispielen habe ich auch noch eins.....
Die 3. Bremeuchte. Erst verboten (nur paarweise), dann erlaubt und schließlich vorgeschrieben!
@martini
Kommst Du zufällig über die A2 oder fährst Du "oben rum"?
Wenn A2, dann könntest Du evtl. einen kleinen (4km) Abstecher zu mir machen, wenn es zeitlich passt........
Grüße
Torsten
Bei dem Auszug aus der Programmieranleitung fehlt der nächste Satz, dadurch wird es missverständlich: "...... jeweils die Scheinwerfer oder Nebler können aktiviert werden....."
Eins von beiden ist selbstverständlich immer mit an!
Fahren mit Standlicht ist VERBOTEN!
Zu den Beispielen habe ich auch noch eins.....
Die 3. Bremeuchte. Erst verboten (nur paarweise), dann erlaubt und schließlich vorgeschrieben!
@martini
Kommst Du zufällig über die A2 oder fährst Du "oben rum"?
Wenn A2, dann könntest Du evtl. einen kleinen (4km) Abstecher zu mir machen, wenn es zeitlich passt........
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Re: Tagfahrlicht
Über deine Erfahrungen mit der hiesigen Rennleitung wäre ich dann dankbar. Trau mich mit den Neblern irgendwie nicht und würde im Moment eher die Xenons dafür nutzen wollen.
Und wegen dem Aktivieren können wir ja bald 'ne Kolonne nach MD aufmachen
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Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann!
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Re: Tagfahrlicht
ja das stimmt.
Aber ich darf doch auch nit mit Neblern plus standlicht fahren, oder?
Also ist Skandinavien doch auch verboten?!
Aber ich darf doch auch nit mit Neblern plus standlicht fahren, oder?
Also ist Skandinavien doch auch verboten?!
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Re: Tagfahrlicht
Diese Aussage ist schlichtweg falsch.Martini hat geschrieben:Wie mit Standlicht?
Das ist ja nun überhaupt nicht erlaubt
Warum heisst es Standlicht?
Gruß Martini
Das Fahren mit Standlicht am Tage ist de facto nicht verboten. Zeig mir bitte das Gesetz, wo das stehen soll.
Wenn jetzt kommt, das steht aber im § 17 Absatz II StVO, dann ist das so auch nicht richtig.
Denn:
Das Fahren mit Standlicht ist *nur* dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse).
Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist.
Umkehrschluss:
Besteht keine Beleuchtungspflicht aufgrund gesetzlicher Regelungen, so ist das Fahrem mit Standlicht ohne Probleme erlaubt und möglich.
Und was ist da denn bitte für eine Begründung:
Aha ! Und Nebelscheinwerfer darf ich nur bei Nebel anmachen, weil sie so heißen. Schon klaro !Martini hat geschrieben:
Warum heisst es Standlicht?
Gruß Martini[/quote]