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Werde mich mal noch ein wenig mit dem Thema auseinandersetzen und sonst schreib ich mal unserem Rechtsberater. Für sowas ist er ja schließlich da
![Laughing :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Das ist doch klar !Koepi hat geschrieben:
Und zu den Neblern Absatz 3:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Ich habe mir das ja auch nicht nur so aus Spaß aus dem Hut gezaubert.Koepi hat geschrieben:Mhh okay, wenn die jurathek dass so sieht nehme ich das mal so hin
Werde mich mal noch ein wenig mit dem Thema auseinandersetzen und sonst schreib ich mal unserem Rechtsberater. Für sowas ist er ja schließlich daSoll der sich kümmern *g*
Nicht nur deinsO2-RSBerliner hat geschrieben:Es ist also quasi mein "Täglich Brot" !
Schicke dir mal ne PN !Koepi hat geschrieben:Nicht nur deinsO2-RSBerliner hat geschrieben:Es ist also quasi mein "Täglich Brot" !
Aber keiner kann alles wissen und ich lerne auch gern dazu. Habe grad mal eine Mail mit dem Beitrag der Jurathek an einen Kollegen der Berliner Polizei geschickt. Entweder er fragt seinen Rechtsberater oder ich unseren. Nur dauert es bis ich mal wieder Tagschicht habe...
Ich glaube wir arten jedoch ganz schön vom Thema Tagfahrlicht ab, also lass uns entweder einen extra Thread aufmachen oder wir diskutieren das mal beim Bierchen oder einer Brause 8)