Sehr "interessante" Interpretation..........AmiArts hat geschrieben: Zum reinen Thema Nebler als TFL kann ich nur sagen. In Dresden werdet Ihr im schlimmsten Fall 75€ los und bekommt 3 Punkte. Auf dem Scheinwerferglas ist keine Kennzeichnung (für TFL ist das "RL") für TFL drauf und damit bewegt Ihr ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis.
Ich habe doch keine nicht zugelassenen Leuchten verbaut, sondern das sind die serienmäßigen Nebler, die "falsch" eingeschaltet sind, mehr nicht.......
Da wären die Paragraphen, die die Jungs dafür meinen anziehen zu müssen mal wirklich interessant!
Grüße
Torsten
PS: Wenn ich nachts (verbotener Weise) mit Standlicht und Neblern rumfahren würde, werde ich auch nicht die Betriebserlaubnis für das Auto los!