Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
- Dobbie
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Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Hallo zusammen,
hatte heute den ersten Servicetermin und habe, -hier gibt´s ja clevere Tipgeber-, mir bei ich-will-autoteile.de Öl bestellt. Und zwar, wie es im Motorraum steht bzw. vom Skoda empfohlen wird, Shell Helix Ultra.
Nun gebe ich das Fahrzeug in der Werstatt ab und weise drauf hin, werde ich mit der Aussage konfrontiert, dass die Werkstatt (Skoda-Servie-Partner) laut Skoda Gewährleistungsansprüche ausschließen müsse, welche im Zusammenhang mit dem Öl stehen, sprich Motorschaden.
Nunja, war etwas überfahren. Da das Öl ja nicht unbedingt zum Braten geeignet ist, habe ich es dabei belassen und sie haben es verwendet.
Nun die Frage: Ist es rechtens, dass etwas ausgeschlossen wird, was von Skoda selbst empfohlen wird?
Nun gut, dass ich nicht mit irgendeinem Kanister dahin kommen kann, ist auch klar. Aber die Flaschen waren ja nun original-beschriftet und verschlossen.
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht? Weiß jemand, wie es rechtlich im Falle eines Schadens aussieht?
Grüße vom Dobbie
hatte heute den ersten Servicetermin und habe, -hier gibt´s ja clevere Tipgeber-, mir bei ich-will-autoteile.de Öl bestellt. Und zwar, wie es im Motorraum steht bzw. vom Skoda empfohlen wird, Shell Helix Ultra.
Nun gebe ich das Fahrzeug in der Werstatt ab und weise drauf hin, werde ich mit der Aussage konfrontiert, dass die Werkstatt (Skoda-Servie-Partner) laut Skoda Gewährleistungsansprüche ausschließen müsse, welche im Zusammenhang mit dem Öl stehen, sprich Motorschaden.
Nunja, war etwas überfahren. Da das Öl ja nicht unbedingt zum Braten geeignet ist, habe ich es dabei belassen und sie haben es verwendet.
Nun die Frage: Ist es rechtens, dass etwas ausgeschlossen wird, was von Skoda selbst empfohlen wird?
Nun gut, dass ich nicht mit irgendeinem Kanister dahin kommen kann, ist auch klar. Aber die Flaschen waren ja nun original-beschriftet und verschlossen.
Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht? Weiß jemand, wie es rechtlich im Falle eines Schadens aussieht?
Grüße vom Dobbie
O² Elegance Combi, Storm-Blau, 2.0TDI, DSG, DPF, AHK, Plus-Paket und Weiteres...
Bestellt: 23.KW 2006 bei Jütten & Koolen, Heinsberg als deutsches Modell, PW: 33.KW
Abgeholt: 01.09.06 bei Fleischhauer, Aachen
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- illegut
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Nehme schon seit X Jahren mein eigenes Öl mit zur Werstatt (Seat,Audi BMW und VW) und nie wurde ich darauf hingewiesen,daß ich die Garantie verliere.
Rechtens kannst du ja sogar bei einer freien zertifizierten WS (z.B. ATU) die Inspektion machen und du verlierst nicht die Garantie.Nur bei Kulanz werden die sich dann quer stellen.
Der will dich für dumm verkaufen und du hast richtig gehandelt.
Rechtens kannst du ja sogar bei einer freien zertifizierten WS (z.B. ATU) die Inspektion machen und du verlierst nicht die Garantie.Nur bei Kulanz werden die sich dann quer stellen.
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Alkohol ist keine Lösung sondern eine Verbindung aus C2H5OH
RS LIMO Race-Blau TFSI
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- Dobbie
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Hi,
danke schonmal für die erste Antwort.
Aber mit "für Dumm verkaufen" hat das eher nicht zu tun, denn das was keine Phrase, sondern es steht verbindlich in der Rechnung "Eigenöl...(Produktbeschr.) entbindet uns von der Gewährleistung bei ölbedingten Schäden".
Naja, ich denke, es wird schon nix passieren, denn das Öl hat ja nun mal Qualität. Und wenn doch, wird wohl, wnn der Motor noch nicht soo alt ist, untersucht werden, wo die Ursache liegt, denn ich denke nicht, dass Öl die einzige Ursache für einen Motorschaden sein kann.
Fand es aber schon befremdlich.
Grüße vom Dobbie
danke schonmal für die erste Antwort.
Aber mit "für Dumm verkaufen" hat das eher nicht zu tun, denn das was keine Phrase, sondern es steht verbindlich in der Rechnung "Eigenöl...(Produktbeschr.) entbindet uns von der Gewährleistung bei ölbedingten Schäden".
Naja, ich denke, es wird schon nix passieren, denn das Öl hat ja nun mal Qualität. Und wenn doch, wird wohl, wnn der Motor noch nicht soo alt ist, untersucht werden, wo die Ursache liegt, denn ich denke nicht, dass Öl die einzige Ursache für einen Motorschaden sein kann.
Fand es aber schon befremdlich.
Grüße vom Dobbie
O² Elegance Combi, Storm-Blau, 2.0TDI, DSG, DPF, AHK, Plus-Paket und Weiteres...
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- Heinju
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Ich würde darauf bestehen,das wenn schon ein Vermerk ( Eigenoel ) auf der Rechnung steht, auch die eingefüllte Oelsorte auf der Rechnung vermerkt wird.
Gruß Jürgen
Gruß Jürgen
2006:O2 RS Combi Race-Blau, paar Extras,und grüne Bremssättel
2014:Bestellt Feb.2014 O3 RS Limousine 2,0 TSI DSG 162 KW Candy Weiss,Leder-Stoff mit roten Nähten,ein paar Extras,Lt.Sep.2014,geliefert am 12.05. angemeldet und abgeholt am 16.05.2014
2014:Bestellt Feb.2014 O3 RS Limousine 2,0 TSI DSG 162 KW Candy Weiss,Leder-Stoff mit roten Nähten,ein paar Extras,Lt.Sep.2014,geliefert am 12.05. angemeldet und abgeholt am 16.05.2014
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Hallo,
das war mit Produktbeschreibung in Klammern gemeint; so fair waren sie, dass einzutragen.
Trotzdem danke für den Hinweis!!!
Dobbie
das war mit Produktbeschreibung in Klammern gemeint; so fair waren sie, dass einzutragen.
Trotzdem danke für den Hinweis!!!
Dobbie
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Bestellt: 23.KW 2006 bei Jütten & Koolen, Heinsberg als deutsches Modell, PW: 33.KW
Abgeholt: 01.09.06 bei Fleischhauer, Aachen
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
So ein Händler ist ja mehr als unseriös.
Wenn das Öl die Freigabe VW Norm (z.B. VW 507 00
für den 2.0 TDI mit DPF) > siehe Betriebsanleitung S.259, hat is der Hersteller egal.
Nur es muss exakt die für den jeweiligen Motor draufstehen, auf der Öldose und das sollte wenn auch auf der Rechnung (vom freundlichen) schon mit vermerkt sein und nicht nur der Hersteller des mitgebrachten Öl's.
In der Anfangszeit der TDI's mit PD Technik (so Bj. 98/99)gab es nur 1-2 Hersteller die das jeweilige spezielle Öl's hergestellt haben. Aber mittlerweile sollten es mehr sein und das sollte auch Dein Händler wissen.
Wenn das Öl die Freigabe VW Norm (z.B. VW 507 00
für den 2.0 TDI mit DPF) > siehe Betriebsanleitung S.259, hat is der Hersteller egal.
Nur es muss exakt die für den jeweiligen Motor draufstehen, auf der Öldose und das sollte wenn auch auf der Rechnung (vom freundlichen) schon mit vermerkt sein und nicht nur der Hersteller des mitgebrachten Öl's.
In der Anfangszeit der TDI's mit PD Technik (so Bj. 98/99)gab es nur 1-2 Hersteller die das jeweilige spezielle Öl's hergestellt haben. Aber mittlerweile sollten es mehr sein und das sollte auch Dein Händler wissen.
- RS-Paul
- Alteingesessener
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
....wenns so wäre, würdest du ja auch die Garantie verlieren, wenn du Öl nachfüllst zwischen den Inspektionen...
Gruß
Paul
Skoda Citigo, VW Touareg 7P R-Line, 2x Audi A2,
2x Polo 86c Coupe, Renault Clio "Superleggera"
Paul
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- Dobbie
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Tatsächlich steht auf der Rechnung:
"Eigenöl: Shell Helix Ultra 5W30 VW 50400/50700
Entbindet uns von der Gewährleistung bei ölbedingten Schäden."
Es "schmeckte" so ein Bißchen nach "kaufe unser Öl, dann bist Du auf der sicheren Seite. Andernfalls müssen wir uns aus der Gewährleistung entbinden."
Mag eine Unterstellung sein. Ich weiß auch nicht, was für Öl die Werkstatt üblicherweise einfüllt und zu welchem Preis. Aber ich denke, die verdienen da schon dran.
Ich werde die Tage mal bei Skoda per Mail anfragen, was für Vorgaben es gegenüber der Werkstätten gibt und ob diese (spezielle) Klausel rechtswirksam ist.
Mir fällt gerade die Frage ein (ich habe aber noch nicht im Serviceheft nachgeschaut): wie sieht es im Schadensfall aus? Weiß die Werkstatt B., dass die Firma A. beim Service "Eigenöl" eingefüllt hat; sprich: wird es im Serviceheft eingetragen? Weiß Skoda das, wenn ich meinen Motorschaden bei der Werkstatt B. oder C. reklamiere?
Bin ich rechtlich verpflichtet, mich zu erinnern, dass es diesen Gewährleistungsausschluß gegeben hat?
Verstehen könnte ich es tatsächlich, wenn ich mit irgendeinem Kanister angewackelt komme und sage, fülle das ein. Gerade während der Zeit der Gewährleistung, denn vielleicht versuche ich ja auch, einen Motorschaden zu provozieren. Aber wenn es originalverpacktes, durch die Kappe versiegeltes Öl ist, welches von Skoda empfohlen wird, ist das schon komisch.
Dobbie
"Eigenöl: Shell Helix Ultra 5W30 VW 50400/50700
Entbindet uns von der Gewährleistung bei ölbedingten Schäden."
Es "schmeckte" so ein Bißchen nach "kaufe unser Öl, dann bist Du auf der sicheren Seite. Andernfalls müssen wir uns aus der Gewährleistung entbinden."
Mag eine Unterstellung sein. Ich weiß auch nicht, was für Öl die Werkstatt üblicherweise einfüllt und zu welchem Preis. Aber ich denke, die verdienen da schon dran.
Ich werde die Tage mal bei Skoda per Mail anfragen, was für Vorgaben es gegenüber der Werkstätten gibt und ob diese (spezielle) Klausel rechtswirksam ist.
Mir fällt gerade die Frage ein (ich habe aber noch nicht im Serviceheft nachgeschaut): wie sieht es im Schadensfall aus? Weiß die Werkstatt B., dass die Firma A. beim Service "Eigenöl" eingefüllt hat; sprich: wird es im Serviceheft eingetragen? Weiß Skoda das, wenn ich meinen Motorschaden bei der Werkstatt B. oder C. reklamiere?
Bin ich rechtlich verpflichtet, mich zu erinnern, dass es diesen Gewährleistungsausschluß gegeben hat?
Verstehen könnte ich es tatsächlich, wenn ich mit irgendeinem Kanister angewackelt komme und sage, fülle das ein. Gerade während der Zeit der Gewährleistung, denn vielleicht versuche ich ja auch, einen Motorschaden zu provozieren. Aber wenn es originalverpacktes, durch die Kappe versiegeltes Öl ist, welches von Skoda empfohlen wird, ist das schon komisch.
Dobbie
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Abgeholt: 01.09.06 bei Fleischhauer, Aachen
- Hrhon
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
kannst ja auch deinen von der tanke aus anrufen: können sie bitte vorbeikommen und mein motoröl auffüllen? da fehlt ein halber liter. ich darf ja kein "fremdes" öl wegen der gewährleistung einfüllen"
-
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Re: Gewährleistungausschluß bei Eigenölverwendung!?
Sorry aber bei so einem Händler hätte ich mein eigenes Öl wieder mitgenommen und wäre zu einem anderen Vertragshändler gegangen, der nicht so ein blödsinn in die Rechnung schreibt, denn es gibt bei Öl keine Herstellerbindung. Maßgebend ist die VW Norm für den jeweiligen Motortyp (wie gesagt. z.B. VW 50700 bei dieser Norm gibt es Meines Wissens auch nur eine Viscosität, näml. SAE 5W-30.