Steinschlag in der Frontscheibe

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
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JackBLN
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Steinschlag in der Frontscheibe

Beitrag von JackBLN »

Hallo,
Ich habe vor ein paar Tagen festgestellt das im Octavia in der Frontscheibe ein Steinschlag ist. Da ich nicht der Verursacher bin und das auto erst diesen Monat als gebrauchtwagen gekauft worden ist würde ich gerne wissen ob der Händler die Reperatur übernehmen müsste.

Beim Autokauf hat es geregnet und deshalb waren die 2 kleinen Steinschläge nicht sichtbar. Sie wurden nachgebessert sind aber im Fahrersichtfeld. Deshalb müsste eigentlich die Scheibe komplett erneuert werden. Mich wundert dann nur das das Auto 2 tage vor dem Verkauf noch TüV bekommen hat.
Wie Teuer ist ca eine neu Scheibe+Einbau.

Beim Verkauf wurden keine Mängel genannt und im TÜV-Vermerk steht auch nichts. Wie sieht es Rechtlich aus?
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WAP
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Registriert: 11. Dezember 2003 21:37

Beitrag von WAP »

@ JackBLN

der Händler muß die Reparatur nur dann übernehmen, wenn du nachweislich nicht der Verursacher bist. Und da hast du schlechte Karten.
Die Steinschläge wurden schon mal nachgebessert und sind trotzdem noch sichtbar? :o
Ansonsten kann ich dir nur raten, erst mal zu einem Scheibendoktor oder Carglas zu gehen. Wenn die sie nicht mehr hinbekommen brauchst du eine neue Scheibe!
Wenn der TÜV "nichts" gesehen hast, waren sie auch nicht da!! Sorry, is aber so.

Gruß WAP
Octavia II RS - TFSI (EZ 08/2008), candy weiss, Tempomat, Entfall Typbezeichnung
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Jeeper
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Beitrag von Jeeper »

@ JackBLN

Hi
Eine neue Scheibe kostet bei Carglass ca 390 Euronen incl. Montage.

Gruß Jeeper
Das Gefährliche am Fliegen
ist die Erde!
JackBLN
Frischling
Beiträge: 16
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Beitrag von JackBLN »

hey..
ich dachte, dass der Händler seit dem 1.1.2002 mir in den ersten 6 monaten nach Kauf beweisen muss das der/die Mängel vor dem verkauf noch nicht vorhanden waren.
Habe das auto am 3.2.2004 gekauft...noch nicht auf der Autobahn gewesen und ich selbst habe den "steinschlag" auch nicht ausgebessert.
Es sieht aus wie ein kieselstein oder sandkorn.--dieses wurde nicht richtig entfernt und es wurde eine art kleber über die Stelle gemacht.


"Nach der Sachmängelhaftung gilt seit 1. Januar 2002 für den Händler ein Haftungszeitraum von zwei Jahren. Für den privaten Käufer hat das Gesetz zudem eine Beweiserleichterung eingeführt: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf gilt die so genannte "Beweislastumkehr". Dies bedeutet, daß der Zeitpunkt des vorhandenen Mangel nicht vom Käufer nachgewiesen werden muß, sondern der Verkäufer muß nachweisen, daß der Fehler am neuen Kraftfahrzeug nicht schon im Zeitpunkt des Kaufes (dem so genannten Gefahrenübergang vorlag."

"Die ersten 6 Monate nach dem Kauf, muss der Händler beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war."

Demnach muss der Händler für den "Schaden" aufkommen.
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Lui
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Beitrag von Lui »

Sagt mal wo liegt denn das Problem?

Der Händler wird das bestimmt nicht mehr übernehmen, da du ja schon mit deinem Octi gefahren bist und das auch dir hätte passieren können.
Und wie WAP schon sagte hast du erst recht schlechte Karten wenn der TÜV das nicht mal gesehen hat, also geht der Händler dann auf jeden Fall davon aus, daß dir das passiert ist.

Trotzdem sehe ich in der ganzen Sache eigentlich gar kein Problem oder hast etwa keine Teilkasko ?
Das ist ein Glasschaden und den meldest du deiner Versicherung und die zahlen dann den Schaden, egal ob sie nur ausgebessert oder gewechselt wird.

Grüsse
Lui
98er Octavia GLX 1.9TDI ; Front und Heck auf Facelift (RS) umgebaut.
JackBLN
Frischling
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Registriert: 10. Februar 2004 14:32

Beitrag von JackBLN »

habe vollkasko..
werden die kosten komplett übernommen und steigen dadurch die prozente?
ist ja immer mit SB...

Außerdem AU und Tüv kann mann auch illegal bekommen und Teilweise gibt es Prüfer die sich nur das Auto von unten anschauen und gut ist.
Es gibt auch Werkstätten wo man nur den Fahrzeugschein zeigt und dann ne Plakette bekommt.
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schax
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Beitrag von schax »

Glasschäden übernimmt die Teilkasko (Ist in Vollkasko mit drin). Es gibt eine Vereinbarung zischen diversen Firmen wie z.b. ATU oder Carglass mit den Versicherern, nach denen bei einer Reparatur auf die SB verzichtet wird. Der Sinn liegt darin, dass es für die Versicherungen billiger kommt, wenn sie auf die SB verzichten und die Scheiben dafür nur repariert und nicht getauscht werden. Da bei dir ja nur ein Tausch möglich ist (Steinschlag im Sichtfeld) wirst du die SB berappen müssen. Die Prozente steigen aber nicht!!!

Das mit der Beweislastumkehr ist so eine Sache. Hier liegt ein sichtbarer Mangel vor. Bei einem gebrauchten Fahrzeug liegt aber nur dann ein Mangel vor, wenn es von dem vertraglich vereinbarten Zustand abweicht. Aus der Tatsache, dass dein Fahrzeug kurz vor Verkauf neuen TÜV bekommen hat folgt noch nicht, dass es auch bei Verkauf noch den Vorschriften genügen muss.
Wenn es gakauft wie gesehen wurde, und der Mangel schon da war, dann hast du das Aoto so gekauft und es läuft nix! Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du es aber ja trotzdem mal drauf ankommen lassen. Kommt halt drauf an, was im Vertrag stand.

Gruß Axel
RS-Combi MJ 2004 silber

wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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nessi100
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Registriert: 23. Januar 2004 06:21

Beitrag von nessi100 »

@JackBLN

guter rat von mir bau einen scheibenwischer ab lass den arm auf die scheibe knallen und lass die versicherung zahlen. :lol:

du trägst nur die sb und hast ne neue scheibe :D

versuche garnicht erst was mit dem händler der zeigt dir nen vogel und freut sich über das geschäft mit dir


gruß nessi100
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