Deshalb ja eine Anzahlung da geht der Händler kein Risiko ein und du bekommst den Brief, kannst die Karre zulassen, dann den Rest überweisen und dann das Auto abholen, dauert nur alles länger als das Bargeld auf den Tisch zu legenjansen75 hat geschrieben: Wenn das so klappen sollte, werd ich das so machen.
Denke aber auch, es ist für ihn ein Risiko, denn was soll ermit nem Brief wo mein Name drin steht???
Grüße
Barzahlung - welches Prozedere???
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Hi
ich weiss nich, ihr habt merkwürdige Händler...
ich habe den Wagen abgeholt, n paar Sachen hatte ich extra nach der Bestellung geordert, die habe ich bezahlt und den Kaufpreis NACH Abhohlung überwiesen, feddich.
War übrigens die Idee vom ;
Vorher bezahlen geht ja mal gar nicht, bei der Summe.
als Alternative standen Cash o. Bezahlung mit Karte, daraufhin gabs den Bescheid mit der Bezahlung danach.
cu! Stevenix
ich weiss nich, ihr habt merkwürdige Händler...
ich habe den Wagen abgeholt, n paar Sachen hatte ich extra nach der Bestellung geordert, die habe ich bezahlt und den Kaufpreis NACH Abhohlung überwiesen, feddich.
War übrigens die Idee vom ;
Vorher bezahlen geht ja mal gar nicht, bei der Summe.
als Alternative standen Cash o. Bezahlung mit Karte, daraufhin gabs den Bescheid mit der Bezahlung danach.
cu! Stevenix
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
So grade eben mit dem ausgemacht das ich den Wagen Freitag abhole...*freu*
Er gibt mir den Brief, ich lass ihn zu, dann nehme ich den Wagen mit und er behält den Brief.
Dann überweise ich ihm das Geld und wenn er es hat händigt er mir den Brief aus.
Für mich eine absolut zufriedenstellende Lösung...
Wie gesagt bei ner Bank ohne Filiale ist Geld abholen zwecks Barzahlung schlecht.
Barzahlung heist ja heutzutage nicht gleich, dass ich die Kohle sprichwörtlich bar auf den Verkaufstresen lege...
Grüße
Er gibt mir den Brief, ich lass ihn zu, dann nehme ich den Wagen mit und er behält den Brief.
Dann überweise ich ihm das Geld und wenn er es hat händigt er mir den Brief aus.
Für mich eine absolut zufriedenstellende Lösung...
Wie gesagt bei ner Bank ohne Filiale ist Geld abholen zwecks Barzahlung schlecht.
Barzahlung heist ja heutzutage nicht gleich, dass ich die Kohle sprichwörtlich bar auf den Verkaufstresen lege...
welchen Octavia hast Du denn für 12.500,--€ gekauft???snipys hat geschrieben:Das einzige Problem, das ich hatte war, dass die 25 großen Scheine nur recht schwer in meinen Geldbeutel gepaßt haben./snipy
Grüße
ZU VERKAUFEN:
RS TDI Combi, Race-Blau, Bj. 11/2007, 110.000 km, Soundsystem Audience, Parksensoren vorn, Alarmanlage, Autom. Aussenspiegelabblendung, Dachrel. silber, Gepäcknetztrennwand, Tempomat, NR-Paket, SunSet, var. Ladeboden, abn. AHK, 4x Winterreifen
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
1.Fahrzeug abgeholt
2.Rechnung erhalten
3.Rechnungsbetrag überwiesen
4.Zulassungsbescheinigung Teil 2 per Post erhalten.
Fahrzeug wurde vom angemeldet,war im Kaufpreis enthalten.
Gruß Jürgen
2.Rechnung erhalten
3.Rechnungsbetrag überwiesen
4.Zulassungsbescheinigung Teil 2 per Post erhalten.
Fahrzeug wurde vom angemeldet,war im Kaufpreis enthalten.
Gruß Jürgen
2006:O2 RS Combi Race-Blau, paar Extras,und grüne Bremssättel
2014:Bestellt Feb.2014 O3 RS Limousine 2,0 TSI DSG 162 KW Candy Weiss,Leder-Stoff mit roten Nähten,ein paar Extras,Lt.Sep.2014,geliefert am 12.05. angemeldet und abgeholt am 16.05.2014
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Kleine Scheine, keine neuen Scheine, nicht fortlaufend nummeriert. 8)
Ach nein, das war was anderes.
Der Händler rief mir an, dass der Wagen fertig ist (Einbau der Standheizung und der Freisprechanlage und Anmeldung) und ich den Wagen am nächsten Tag abholen könnte. Ich ging morgens zur Bank, überwies das Geld und habe den Wagen gegen Vorzeigen des Überweisungs-Belegs bekommen.
Ach nein, das war was anderes.
Der Händler rief mir an, dass der Wagen fertig ist (Einbau der Standheizung und der Freisprechanlage und Anmeldung) und ich den Wagen am nächsten Tag abholen könnte. Ich ging morgens zur Bank, überwies das Geld und habe den Wagen gegen Vorzeigen des Überweisungs-Belegs bekommen.
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Mabuhay hat geschrieben:Hallo,
mal für alle, die an eine Überweisung denken, um ein Auto zu bezahlen. Hier gab/gibt es ein Autohaus, das franz. Autos verkauft.
Da die Verkaufszahlen für 2007 nicht erreicht werden und die Zahlungen nicht pünktlich beim Hersteller/Importeur waren, wurden von Heute auf Morgen alle Neufahrzeuge und auch Gebrauchtfahrzeuge vom Hof des Händlers geholt. Darunter auch ein Fahrzeug, was der Kunde bereits per Überweisung bezahlt hatte. Der Kunde hatte bereits den Fahrzeugbrief und läuft jetzt dem Fahrzeug hinterher.
Gruß,
Michael
Besten Dank,
ich dachte wenn man den Fahrzeugbrief hat kann da nichts mehr anbrennen.
Jetzt steht für mich auch fest das ich das Auto, trotz des baldigen Besitzes des Fahrzeugbriefes, erst bei Übergabe bar bezahlen werde!
Gruss
Andreas
Am 14.5.07 bestellt, Fahrzeugübernahme am 23.11.07 : NL-Import, Skoda Octavia Elegance 2.0 TDI-PD, 6-Gang-Schaltgetriebe, 103kw/140 PS,
black-magic perlefect, Sportfahrwerk, Leichtmetallfelgen Pegasus, Xenon, Schiebedach, Parksensoren vorne u. hinten
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Hallo, hier mal eine kleine Story am Rande. Ich habe meine Octavia auch Bar bezahlt, bei eimen Händler bei Passau (ca. 400 Km von mir entfernt), mir wurde mitgeteilt das der Brief am Montag per Post an mich unterwegs sei, damit ich ihm Zulassen kann, also zur Bank, Geld für Mittwoch bestellt, es war Mittwoch, Geld abgeholt, was noch fehlte war der Brief, Freitag immer noch kein Brief, ich hatte schon die Befürchtung das er verloren gegangen war, da ich das Geld nicht noch länger zu Hause lassen wollte also wieder eingezahlt. Samstag war dann der Brief da, aber die Zulassungsstelle natürlich zu und die Bank natürlich auch. Montag früh bei der Bank angerufen, Geld für Nachmittag bestellt, Auto zugelassen,....... und jetzt kommt´s, nichts ahnend in die Bank spatziert, da hat man mich gleich abgefangen und zum Filialleiter der Bank gebracht, dort wurde mir mitgeteilt das der Verdacht der "Geldwäsche" bestände, da ich eine grosse Summe Geld abgehoben und wenig später wieder eingezahlt hätte.
Nur so viel zum Thema "Barzahlung".......
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Hallo,
beschwer dich beim Gesetzgeber, der ist für das
"Geldwäschegesetz" veranwortlich.
Erfolge hat es dem "Gesetzgeber" bisher nicht
gebracht. Die organisierte Kriminalität ist wohl
schlauer als der Staat erwartet hat
Gruß
Martin
beschwer dich beim Gesetzgeber, der ist für das
"Geldwäschegesetz" veranwortlich.
Erfolge hat es dem "Gesetzgeber" bisher nicht
gebracht. Die organisierte Kriminalität ist wohl
schlauer als der Staat erwartet hat
Gruß
Martin
Octavia II 1.9 TDI DPF Combi - Ambiente - anthrazit-grau - Plus Paket - 4*EFH - Stream - 16`Proline PL - BJ 03/07 ... und : Fabia Combi Cool Edition 1.4 16 V - flamenco-rot - 15`RH MG Concept Bj. 03/06
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
ma-war hat geschrieben:Hallo,
beschwer dich beim Gesetzgeber, der ist für das
"Geldwäschegesetz" veranwortlich.
Erfolge hat es dem "Gesetzgeber" bisher nicht
gebracht. Die organisierte Kriminalität ist wohl
schlauer als der Staat erwartet hat
Gruß
Martin
Oder zahlt halt mehrere kleine Beträge ein.
2006:O2 RS Combi Race-Blau, paar Extras,und grüne Bremssättel
2014:Bestellt Feb.2014 O3 RS Limousine 2,0 TSI DSG 162 KW Candy Weiss,Leder-Stoff mit roten Nähten,ein paar Extras,Lt.Sep.2014,geliefert am 12.05. angemeldet und abgeholt am 16.05.2014
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Re: Barzahlung - welches Prozedere???
Und genau DAS kann ich mir absolut nicht vorstellen. Wenn wirklich der Verdacht der Geldwäsche gegen Dich bestanden hätte, dann wärst Du der letzte gewesen, der das erfahren hätte.Andretti hat geschrieben:zum Filialleiter der Bank gebracht, dort wurde mir mitgeteilt das der Verdacht der "Geldwäsche" bestände, da ich eine grosse Summe Geld abgehoben und wenig später wieder eingezahlt hätte.
Sollte der Filialleiter das wirklich so gemacht haben, dann stand er ab diesem Zeitpunkt mit einem Bein im Gefängnis und hätte im Zweifelsfall sogar mit einer Strafanzeige und seiner fristlosen(!) Kündigung rechnen müssen.
Die Vorschriften wie solche Verdachtsfälle zu behandeln sind, sind eindeutig und lassen absolut keinen Ermessensspielraum.
Hotte (der schon mehr als eine entsprechende Schulung über sich ergehen lassen musste)