Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Mal eine Frage an die Versicherungsspezialisten hier im Forum.
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?
Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.
So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:
Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"
Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.
Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."
Ich:"Hä?"
Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --
Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?
Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.
So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:
Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"
Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.
Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."
Ich:"Hä?"
Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --
Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
- Basti1982
- Alteingesessener
- Beiträge: 990
- Registriert: 13. August 2007 18:25
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2007
- Modelljahr: 2008
- Motor: 1,9 TDI
- Kilometerstand: 139000
- Spritmonitor-ID: 199994
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Ist der Schaden denn repariert oder nicht? War das ne Rechnung oder ein Kostennvoranschlag? Wurde die Sache bereits repariert bzw. wird sie demnächst repariert, musst du den vollen Betrag zahlen. Ist es nur ein Kostenvoranschlag und es wird nichts repariert (z.B. kleiner fast unscheinbarer Lackschaden), dann darfst du die Mwst. davon abziehen.
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Es wurde bereits repariert und es ist eine offizelle Rechnung.
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
- Basti1982
- Alteingesessener
- Beiträge: 990
- Registriert: 13. August 2007 18:25
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2007
- Modelljahr: 2008
- Motor: 1,9 TDI
- Kilometerstand: 139000
- Spritmonitor-ID: 199994
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
dann ist die Mwst rechtens. Wär ja doof wenn du nen Schaden von 10.000 EUR brutto an deinem Fahrzeug hättest und dir dein Unfallgegner 19% davon abziehen kann. Da es repariert ist musste auch er die Mwst. zahlen. Und da du es verursacht hast, musst du auch dafür (Mwst) aufkommen.
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Die Mwst aus der Rechnung von der Lackiererei kann er aber im zuge der Ust-Erklärung geltend machen und bekommt sie wieder raus. Oder sehe ich da was falsch?
- Basti1982
- Alteingesessener
- Beiträge: 990
- Registriert: 13. August 2007 18:25
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2007
- Modelljahr: 2008
- Motor: 1,9 TDI
- Kilometerstand: 139000
- Spritmonitor-ID: 199994
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Das ist dann zu genau ins Detail, keine Ahnung, sorry.
- Nicky54
- Alteingesessener
- Beiträge: 218
- Registriert: 2. September 2007 20:14
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 2007
- Motor: 125 KW TDI
- Kilometerstand: 68000
- Spritmonitor-ID: 0
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
mucsk hat geschrieben:Die Mwst aus der Rechnung von der Lackiererei kann er aber im zuge der Ust-Erklärung geltend machen und bekommt sie wieder raus. Oder sehe ich da was falsch?
das siehst du völlig richtig!!!
lg
O2 Combi V/RS TDi Black Magic
- 1701d
- Regelmäßiger
- Beiträge: 117
- Registriert: 25. Juni 2007 12:59
- Modell: 1Z
- Bauart: Combi
- Baujahr: 0
- Motor: 1.6 MPI (BSE)
- Kilometerstand: 0
- Spritmonitor-ID: 194355
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Für den Fall, dass die Versicherung den Schaden übernommen hätte, wäre auch nur der Nettobetrag ohne die MWST beglichen worden. Aus dem von Nicky54 genannten Grund. Denn auch die Versicherung kann die MWST aus der Rechnung nicht als Vorsteuer geltend machen. Der Geschädigte aber schon.
Gruß
Klaus
Gruß
Klaus
02 1.6 MPI Ambiente bestellt am 25.06.07. Geliefert am 15.08.07. Zugelassen am 17.08.07. LPG seit 13.03.08 Vialle LPI7
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Aber damit beantwortest du dir Frage doch schon selbst. Der Händler schreibt dir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., damit führt er die Umsatzsteuer ja ans Finanzamt ab... somit ist alles korrekt gelaufen und du musst dir keine Sorgen machen übern Tisch gezogen worden zu sein.mucsk hat geschrieben:Es wurde bereits repariert und es ist eine offizelle Rechnung.
Octavia 1 Limo, 1.8 Turbo, Chiptuning und Prins VSI, KW Gewinde Var. 1, RS Frontumbau - zerstört 30.04.2007
- Black RS
- Erbsenzähler
- Beiträge: 3534
- Registriert: 18. Juli 2003 11:55
- Motor: Karoq 2.0 TSI
- Kilometerstand: 20997
- Spritmonitor-ID: 630840
Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?
Bin kein Versicherung sex perte, aber wenn der Geschädigte, auf den die Rechnung ausgestellt sein muss, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann musst du grds. nur den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer erstatten, da der Geschädigte die Differenz also die abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann und vom Finanzamt erstattet bekommt.mucsk hat geschrieben:Mal eine Frage an die Versicherungsspezialisten hier im Forum.
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?
Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.
So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:
Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"
Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.
Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."
Ich:"Hä?"
Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --
Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Ahoi!
Black RS! 8)
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18
Karoq 2.0 TSI (09/2022)
997 S (07/2008)
RIP Bini 18.07.71-18.07.18
Karoq 2.0 TSI (09/2022)
997 S (07/2008)