Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

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mucsk
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Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von mucsk »

Mal eine Frage an die Versicherungsspezialisten hier im Forum.
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?

Hintergrund ist folgender:
Eine Caravancenter vermietet Wohnmobile von Privatleuten an Interessenten. Der Schaden entstand durch eine Unachtsamkeit meinerseits an solch einem Womo. Nach ein paar Wochen kam die Rechnung vom Caravancenter (mit eigenem Werkstattbetrieb) und ich rief meine Versicherung an.
Kurze Erklärung zum Vorgang und der Mitarbeiter rechnete meine Mehrkosten aus, falls ich den Schaden über die Versicherung regulieren würde und dadurch in der SF hochgestuft werde. Eine Selbstregulierung war also billiger. Daruafhin habe ich den Rechnungsbetrag überwiesen.

So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:

Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"

Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.

Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."

Ich:"Hä?"

Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --

Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.

Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
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Basti1982
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Basti1982 »

Ist der Schaden denn repariert oder nicht? War das ne Rechnung oder ein Kostennvoranschlag? Wurde die Sache bereits repariert bzw. wird sie demnächst repariert, musst du den vollen Betrag zahlen. Ist es nur ein Kostenvoranschlag und es wird nichts repariert (z.B. kleiner fast unscheinbarer Lackschaden), dann darfst du die Mwst. davon abziehen.
mucsk
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von mucsk »

Es wurde bereits repariert und es ist eine offizelle Rechnung.
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Basti1982 »

dann ist die Mwst rechtens. Wär ja doof wenn du nen Schaden von 10.000 EUR brutto an deinem Fahrzeug hättest und dir dein Unfallgegner 19% davon abziehen kann. Da es repariert ist musste auch er die Mwst. zahlen. Und da du es verursacht hast, musst du auch dafür (Mwst) aufkommen.
mucsk
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von mucsk »

Die Mwst aus der Rechnung von der Lackiererei kann er aber im zuge der Ust-Erklärung geltend machen und bekommt sie wieder raus. Oder sehe ich da was falsch?
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Basti1982 »

Das ist dann zu genau ins Detail, keine Ahnung, sorry.
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Nicky54
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Nicky54 »

mucsk hat geschrieben:Die Mwst aus der Rechnung von der Lackiererei kann er aber im zuge der Ust-Erklärung geltend machen und bekommt sie wieder raus. Oder sehe ich da was falsch?

das siehst du völlig richtig!!!


lg
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von 1701d »

Für den Fall, dass die Versicherung den Schaden übernommen hätte, wäre auch nur der Nettobetrag ohne die MWST beglichen worden. Aus dem von Nicky54 genannten Grund. Denn auch die Versicherung kann die MWST aus der Rechnung nicht als Vorsteuer geltend machen. Der Geschädigte aber schon.

Gruß

Klaus
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Chrisso »

mucsk hat geschrieben:Es wurde bereits repariert und es ist eine offizelle Rechnung.
Aber damit beantwortest du dir Frage doch schon selbst. Der Händler schreibt dir eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., damit führt er die Umsatzsteuer ja ans Finanzamt ab... somit ist alles korrekt gelaufen und du musst dir keine Sorgen machen übern Tisch gezogen worden zu sein.
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Re: Haftpflichtschaden selbst regulieren: Mit oder ohne Mwst?

Beitrag von Black RS »

mucsk hat geschrieben:Mal eine Frage an die Versicherungsspezialisten hier im Forum.
Wenn ich einen Haftplichtschaden aufgrund der geringen Höhe selbst reguliere und mir dadurch die Hochstufung in der Schadensfreiheitsklasse spare, muss ich die Rechnung vom Geschädigten mit oder ohne Mwst. zahlen?

Hintergrund ist folgender:
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So und nun kommts. Letztens hatte ich eine Unterhaltung mit einem Bekannten über das Thema. Als wir auf die Reparaturrechnung zu sprechen kamen ergab sich folgender Dialog:

Er:"War der Geschädigte eine Privatperson oder eine Firma?"

Ich:"Das war eine Firma (Caravancenter). Die Rechnung wurde mit den verschiedenen Einzelpositionen, wie z.B. Teilekosten, Arbeitswerte, etc. auf offiziellem Briefpapier mit Firmenlogo, Anschrift, usw. gedruckt. Ebenso wurde eine Rechnung von einem Lackiererbetrieb beigefügt. Diese war auf das Caravancenter ausgestellt.

Er:"Dann hättest du nur den Nettobetrag zahlen müssen."

Ich:"Hä?"

Gleich mal bei der Versicherung angerufen und diese haben mir bestätigt, dass sie bei vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Gesellschaften lediglich die Nettosumme zahlen. -- Shit --

Ich möchte jetzt gerne ein "wasserdichtes" Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, wo ich mich auf diese Aüßerung beziehe und die Mwst zurück fordere. Gibt es einen Paragrafen im Versicherungsrecht(?), auf den ich mich berufen kann? Bin für jede Hilfe, die zum Erfolg führt, dankbar. Bitte keine Vermutungen, da hier nur Fakten zählen.

Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Bin kein Versicherung sex perte, aber wenn der Geschädigte, auf den die Rechnung ausgestellt sein muss, zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann musst du grds. nur den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer erstatten, da der Geschädigte die Differenz also die abzugsfähige Vorsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen kann und vom Finanzamt erstattet bekommt.

Ahoi!

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